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News

16.07.2025 | Was ist „leidensgerechte Beschäftigung“?

REHADAT erklärt's

Sie können Ihren Job wegen Ihrer chronischen Erkrankung oder Behinderung nicht mehr wie bisher ausüben? Dann gilt: Der Arbeitgeber muss prüfen, ob Sie auf einem anderen sogenannten leidensgerechten Arbeitsplatz im Unternehmen weiterbeschäftigt werden können.

Wichtig zu wissen: Auch ohne anerkannten Grad der Behinderung (GdB) haben Sie diesen Anspruch – er gilt für alle Beschäftigten.

Diese Anforderungen gelten für den Alternativarbeitsplatz:

  • Es muss ein geeigneter freier Arbeitsplatz vorhanden sein – es muss kein neuer geschaffen werden.
  • Die neue Stelle sollte vergleichbar sein – nur wenn das nicht möglich ist, kann auch eine Stelle mit anderen Bedingungen angeboten werden (dann mit Vertragsänderung).
  • Sie müssen die Tätigkeit gesundheitlich schaffen – kein Risiko für Verschlechterung oder Dauerschmerzen.
  • Der Arbeitgeber entscheidet, welche leidensgerechte Beschäftigung Ihnen zugewiesen wird, dabei Sie sollten kooperativ mitwirken.

Sie können selbst aktiv werden:

  • Holen Sie eine ärztliche Bescheinigung ein, die möglichst genau beschreibt, welche Tätigkeiten nicht mehr ausgeübt werden können.
  • Stellen Sie einen schriftlichen Antrag bei Ihrem Arbeitgeber auf einen leidensgerechten Arbeitsplatz und bitten Sie um ein BEM-Gespräch (Betriebliches Eingliederungsmanagement).
  • Holen Sie sich Unterstützung vom Betriebsarzt/-ärztin, dem Betriebsrat oder – bei Schwerbehinderung – der Schwerbehindertenvertretung.

Mehr Informationen: Leidensgerechte Beschäftigung | REHADAT-Lexikon
(br)

09.07.2025 | Zugang zum Arbeitsmarkt durch inklusive Hochschulen

Fachtagung der DVfR am 11. September 2025

Übergänge in die Hochschule und von dort in den allgemeinen Arbeitsmarkt inklusiv gestalten, aber wie? Welche angemessenen Vorkehrungen oder Teilhabeleistungen gibt es, und wer ist zuständig? Wie können Praxisphasen, duale Studiengänge oder Hilfskrafttätigkeiten für Menschen mit Unterstützungsbedarf gelingen?

Mit der Tagung der Deutschen Vereinigung für Rehabilitation e. V. (DVfR) in Kooperation mit der Universität Kassel soll die Bedeutung von Hochschulbildung für einen offenen, inklusiven und zugänglichen Arbeitsmarkt betrachtet werden. Im Fokus stehen Herausforderungen und Unterstützungsbedarfe für Menschen mit Behinderungen und die Frage, wie Hochschulen, Rehabilitationsträger und Integrationsämter diese im Studium und an den Schnittstellen unterstützen können.

Die Fachtagung ist Teil des Projekts „Mit Vielfalt zum inklusiven Arbeitsmarkt – Aufgaben für das Reha- und Teilhaberecht“ (VinkA), das vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales aus Mitteln des Ausgleichsfonds gefördert wird.

Anmeldeschluss ist der 27. August 2025 (abweichende Anmeldefristen für Schriftdolmetschung oder Übersetzung in Deutsche Gebärdensprache).

Mehr Informationen: DVFR Reha Recht | Fachtagung 2025
(br)

08.07.2025 | Start des Sonderprogramms "Inklusive Arbeitswelt Thüringen"

Prämien für inklusive Ausbildung und Beschäftigung

Mit dem neuen Sonderprogramm "Inklusive Arbeitswelt Thüringen" setzt der Freistaat Thüringen ein starkes Zeichen für mehr Inklusion im Berufsleben. Ab dem 1. Juli 2025 unterstützt das auf fünf Jahre angelegte Programm gezielt die Beschäftigung und Ausbildung von schwerbehinderten Menschen in Thüringer Unternehmen und Dienststellen. Insgesamt stehen Mittel der Ausgleichsabgabe in Höhe von bis zu 10 Millionen Euro zur Verfügung.

Hinter dem Sonderprogramm stecken viele Einzelpakete, die die Ausbildung und Arbeit schwerbehinderter Azubis und Arbeitnehmer in Thüringen attraktiv für Arbeitgeber machen sollen: 

Im Fokus dieser Initiative steht die Schaffung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen für schwerbehinderte Menschen mit Wohnort in Thüringen. Ziel ist es, Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber dabei zu unterstützen, Inklusion aktiv zu leben und langfristige berufliche Perspektiven für Menschen mit Behinderung zu schaffen. Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Stabilisierung bestehender Arbeitsplätze und auf Maßnahmen zur nachhaltigen beruflichen Eingliederung. Unternehmen, die schwerbehinderte Auszubildende oder Beschäftigte einstellen oder weiterqualifizieren, können von attraktiven finanziellen Anreizen profitieren.

Ein weiterer wichtiger Aspekt dieses Programms ist die Förderung der Mobilität. Unterstützt werden individuelle Mobilitätslösungen, die schwerbehinderte Beschäftigten mehr Unabhängigkeit und Flexibilität im Berufsalltag ermöglichen – ein wichtiger Beitrag zur selbstbestimmten Teilhabe am Arbeitsleben. 

Um die Rahmenbedingungen für inklusive Ausbildung zu verbessern, fördert das Programm zudem den Erwerb der rehabilitationspädagogischen Zusatzqualifikation (ReZA) für Ausbilderinnen und Ausbilder. Diese Qualifikation hilft dabei, Auszubildende mit Behinderung im Alltag noch besser zu begleiten und zu fördern. 

„Inklusion ist ein Gewinn für alle. Deshalb möchten wir mit dem Sonderprogramm verlässliche Rahmenbedingungen und konkrete Anreize schaffen, um Barrieren abzubauen und neue Perspektiven zu eröffnen – sowohl für Menschen mit Behinderung als auch für Unternehmen. Das ist nicht nur eine Frage der Gerechtigkeit, sondern auch der Zukunftsfähigkeit unserer Wirtschaft“, so der Präsident des Thüringer Landesverwaltungsamtes, Frank Roßner.

Detaillierte Informationen zum Programm und alle notwendigen Antragsformulare finden Sie auf der Internet-Seite des Landesverwaltungsamtes des Freistaates Thüringen.

Hier geht es zu der Internet-Seite. 

Sie finden das Sonderprogramm auch im REHADAT-Förderfinder.

Hier geht es zum REHADAT-Förderfinder.

03.07.2025 | Praxisnahe Empfehlungen

KI-Kodex für Leichte-Sprache-Texte

Eine bundesweite Arbeitsgruppe bestehend aus Übersetzer*innen für Leichte Sprache, KI-Entwickler*innen, Menschen mit Lernschwierigkeiten sowie weiteren Expert*innen hat den „Kodex für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz für Leichte-Sprache-Texte“ entwickelt und veröffentlicht.

Der KI-Kodex bietet praxisnahe Empfehlungen und versteht sich als Ergänzung zur Norm DIN SPEC 33429 für Leichte Sprache. Er soll Personen, Organisationen und Unternehmen Orientierung bieten, die KI-gestützte Übersetzungen in Leichte Sprache in Betracht ziehen – beispielsweise in sozialen Diensten, Kommunen oder Behörden.

Der Kodex benennt konkrete Einsatzmöglichkeiten von KI – etwa bei der strukturellen Vorbereitung von Inhalten, der sprachlichen Vereinfachung oder bei der Bebilderung. Zugleich werden ethische und rechtliche Rahmenbedingungen behandelt, darunter Datenschutz, Urheberrecht und die Pflicht zur Kennzeichnung automatisiert erstellter Inhalte.

zum KI-Kodex und weiteren Regelwerken für Leichte Sprache in REHADAT-Literatur

(ml)

01.07.2025 | InklusionsGuides

Neues Handbuch zur Gestaltung einer inklusiven Arbeitswelt

Das Projekt InklusionsGuides des Hildegardis-Vereins hat in drei Jahren gemeinsam mit Unternehmen und Frauen mit Behinderung praxisnahe Lösungen für Inklusion am Arbeitsplatz entwickelt. Die wichtigsten Erkenntnisse aus der Pilotphase sind jetzt im kostenlosen, barrierefreien Handbuch „Inklusive Arbeitswelt“ zusammengefasst.

Hier können Sie den Bericht als barrierefreies PDF kostenfrei herunterladen.

Eine Übersicht der Publikationen des Vereins finden Sie auf REHADAT-Literatur. Die Projekte des Vereins finden Sie auf REHADAT-Forschung aufgelistet.

 

(DEv)

27.06.2025 | Was sich nun ändert

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ab dem 28.06.2025 endgültig in Kraft

Dieses Wochenende, genauer am 28. Juni 2025, tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) endgültig in Kraft. Das Gesetz setzt eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2019 um und soll die Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen im digitalen und physischen Raum verbessern.

Es verpflichtet Unternehmen, Produkte und Dienstleistungen des täglichen Lebens, insbesondere im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien, künftig barrierefrei zu gestalten, sodass sie z. B. von Menschen mit Seh-, Hör- oder Mobilitätseinschränkungen genutzt werden können. Darunter fallen Bankdienstleistungen, Telekommunikationsdienste, Ticketautomaten sowie Webseiten und Onlineshops von Unternehmen, die Dienstleistungen oder Produkte anbieten.

Die meisten Regelungen gelten ab dem 28. Juni 2025. Für einige bestehende Produkte und Dienstleistungen gelten jedoch Übergangsfristen bis 2030. Unternehmen haben also noch Zeit, ihre Angebote barrierefrei umzugestalten, müssten jedoch jetzt aktiv werden, um Bußgelder und Reputationsschäden zu vermeiden.

 

Das vollständige Gesetz finden Sie bei REHADAT-Recht unter: Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

Weitere Informationen finden Sie im REHADAT-Lexikon unter: Lexikon: Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

Literatur rund um das Thema finden Sie bei REHADAT-Literatur: Barrierefreie Information & Kommunikation ⁠/​ Digitale Barrierefreiheit

Ein zweiseitiges PDF zum Ausdrucken mit allen relevanten Informationen finden Sie in unseren REHADAT-kompakt Ausgaben 06 und 07 aus 2023: Digitale Barrierefreiheit (PDF), Barrierefreie Webseiten (PDF)

 

(TR)

26.06.2025 | REHADAT-Neuigkeiten in Leichter Sprache

Frisch erschienen

Die neue Ausgabe der

REHADAT-Neuigkeiten in Leichter Sprache

ist erschienen.

 

 

Themen sind:

  • REHADAT-Bildung: Maßnahmen-Finder in Leichter Sprache
  • REHADAT: Neues Heft mit Werkstätten für behinderte Menschen
  • kobinet Nachrichten: 
    Neu: Texte in besser verständlicher Form
  • Film-Tipp: 
    Aurora Infantino: Plötzlich alles anders
  • Lese-Tipp in Leichter Sprache: 
    Bundes-Ministerium für Arbeit und Soziales: 
    2 Rat-Geber zu den Regeln von Leichter Sprache 
    Und zur Arbeit mit Leichter Sprache
  • Wörter in Schwerer Sprache

Zu den Neuigkeiten: Aktuelle Ausgabe von den Neuigkeiten in Leichter Sprache | REHADAT

(gn)

24.06.2025 | Jetzt anmelden: Neue REHADAT-Seminartermine

Wichtige Bausteine für Teilhabe: Hilfsmittel und technische Arbeitshilfen

Hilfsmittel können bei einer Behinderung, einer plötzlichen Erkrankung oder einem Unfall eine wertvolle Unterstützung sein. Die Vielfalt an Hilfsmitteln und Technologien bietet eine wichtige Grundlage für die Teilhabe am beruflichen und sozialen Leben. Häufig stellen sich jedoch viele Fragen: Welche Hilfsmittel gibt es? Wen kann man ansprechen? Wer finanziert Hilfsmittel für den Alltag oder Beruf?

Im Seminar gehen wir zunächst auf die Hilfsmittelversorgung durch die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ein. Anschließend zeigen wir wichtige Aspekte der behinderungsgerechten Arbeitsgestaltung mit Hilfsmitteln und technischen Arbeitshilfen auf.

Das kostenfreie Seminar ist für die Weiterbildung von „Certified Disability Management Professionals“ (CDMP) mit zwei Stunden von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) anerkannt.

Neue Termine für die Online-Hilfsmittelseminare: 

  • 30. Juli 2025, 10 – 12 Uhr
  • 24. September 2025, 10 – 12 Uhr

Hier können Sie Details nachlesen und sich anmelden:  www.rehadat.de/aktuelles/seminare

(pt)

 

 

17.06.2025 | REHADAT-kompakt und Erklärvideo

Berufsvalidierung

Die Berufsvalidierung ist ein offizielles Verfahren (auch Feststellungsverfahren), mit dem berufserfahrene Arbeitnehmende ohne Abschluss ihre Kompetenzen offiziell anerkennen lassen können.

REHADAT informiert in einer neuen Ausgabe von REHADAT-kompakt und mit einem Erklärvideo darüber, was Berufsvalidierung ist, welche Vorteile sie hat, wie der Ablauf des Feststellungsverfahrens ist, welche Besonderheiten bei Menschen mit Behinderungen gelten und wer die Kosten trägt.

REHADAT-kompakt bringt Wissen zur beruflichen Teilhabe auf den Punkt. Jede Ausgabe widmet sich einem Thema und bündelt Wissen auf maximal zwei Seiten. REHADAT-kompakt erscheint viermal im Jahr.

Zur Publikation: REHADAT-kompakt | REHADAT Publikationen
Zum Erklärvideo auf REHADAT-Bildung: REHADAT-Bildung | Berufsvalidierung - dein berufliches Können sichtbar machen

(ER)

12.06.2025 | Jürgen Dusel erneut bestellt

Beauftragter für die Belange von Menschen mit Behinderungen

Das Bundeskabinett hat Jürgen Dusel erneut zum Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen bestellt. Seit vielen Jahren engagiert er sich für Inklusion, Barrierefreiheit und die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Das Amt des Bundesbeauftragten übt der Jurist bereits seit 2018 aus. Zuvor war er als Landesbeauftragter in Brandenburg tätig.

Der oder die Bundesbeauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen wirkt laut Behindertengleichstellungsgesetz darauf hin, dass der Bund seine Verantwortung für gleichwertige Lebensverhältnisse von Menschen mit und ohne Behinderungen wahrnimmt.

Zur Wahrnehmung dieser Aufgabe ist der oder die Beauftragte bei allen Gesetzes-, Verordnungs- und sonstigen wichtigen Vorhaben zu beteiligen, soweit diese Fragen der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen betreffen. Darüber hinaus sind alle Bundesbehörden und sonstigen öffentlichen Stellen im Geschäftsbereich des Bundes verpflichtet, die beauftragte Person bei der Erfüllung ihrer Aufgabe zu unterstützen – insbesondere durch die Erteilung von Auskünften und die Gewährung von Akteneinsicht.

Mehr Infos: Homepage | behindertenbeauftragter.de
(br)

11.06.2025 | Forschungsergebnisse

Neue Rubrik auf REHADAT-Forschung

Die Rubrik Forschungsergebnisse ergänzt ab sofort den Bereich Projekte auf REHADAT-Forschung.

In der neuen Rubrik finden sich nicht nur Informationen zu abgeschlossenen Forschungsprojekten und Studien zur beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, chronischen Erkrankungen und Neurodivergenzen. Auch werden Herausforderungen, Erfahrungen und zentrale Erkenntnisse der Forschenden aus ihren jeweiligen Projekten präsentiert.

Zur besseren Orientierung sind die Projekte entsprechend zentraler Themen und Entwicklungen innerhalb der Arbeitswelt  geordnet, aktuell in den Bereichen

  • Diversität und Arbeitswelt
  • Inklusion und Arbeitswelt
  • Psychische Gesundheit und Arbeitwelt
  • Digitalisierung und Arbeitswelt.

Die Rubrik wird laufend um weitere Inhalte und Themencluster erweitert. Hier gelangen Sie zur Übersicht.

10.06.2025 | Berufliche Reha für Menschen mit Einwanderungsgeschichte bzw. Fluchterfahrung

Neue Online-Diskussion gestartet

Die Deutsche Vereinigung für Rehabilitation (DVfR) veranstaltet vom 10. Juni bis 1. Juli 2025 eine neuen Online-Diskussion zum  Thema berufliche Reha für Menschen mit Einwanderungsgeschichte bzw. Fluchterfahrung und (Schwer-)Behinderung.

Diskutiert werden z. B. diese Fragen:

  • Welche Barrieren und Förderfaktoren bestehen für Menschen mit Einwanderungsgeschichte bzw. Fluchterfahrung und (Schwer-)Behinderung im Zugang zum Arbeitsmarkt?
  • Welche Rolle spielen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben für ihren Zugang zum Arbeitsmarkt und die Sicherung ihrer Arbeitsplätze?
  • Welche Erfahrungen bestehen im Kontakt mit (potenziellen) Arbeitgebern, im Bewerbungsprozess und der Zugänglichkeit möglicher Arbeitsplätze? Wie könnten bestehende Barrieren abgebaut werden?
  • Wo gibt es Forschungs- oder Handlungsbedarf?

Alle Interessierten sind eingeladen, einem Team aus Expertinnen und Experten ihre Fragen zu stellen und mitzudiskutieren. Die Diskussion ist Teil des Kooperationsprojekts „Mit Vielfalt zum inklusiven Arbeitsmarkt – Aufgaben für das Reha- und Teilhaberecht" (VinkA), das vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales aus Mitteln des Ausgleichsfonds gefördert wird. 

Diskutieren Sie mit: Zugang zur beruflichen Reha für Menschen mit Einwanderungsgeschichte bzw. Fluchterfahrung und (Schwer-)Behinderung - Fragen – Meinungen – Antworten zum Rehabilitations- und Teilhaberecht
(br)

04.06.2025 | Newsletter veröffentlicht

Was ist neu bei REHADAT?

 

Der aktuelle REHADAT-Newsletter mit Neuigkeiten zu REHADAT und zur beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen ist online!

Themen sind:

  • REHADAT-Ersparnisrechner mit neuen Beträgen für Ausgleichsabgabe
  • Interview: Chancen sehen, nicht Defizite
  • Gute Praxis: Barrierefreier Campus der SMS group
  • Kurz erklärt: Was sind KI-gestützte Hilfsmittel?
  • Statistik zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen
  • Urteil stärkt Rechte von Versicherten bei selbst beschafften Hörgeräten
  • Maßnahmen-Finder jetzt auch in Leichter Sprache
  • DIN-Empfehlungen für Deutsche Leichte Sprache
  • Jetzt an Umfrage beteiligen: Wie kann betriebliche Inklusion gelingen?
  • Filmtipp: WIR WOLLEN MEHR – Arbeit ohne Barrieren
  • IRMA – Internationale Reha- und Mobilitätsmesse für Alle
  • REHADAT beim Digitaltag 2025: Jetzt anmelden!

Zur aktuellen Ausgabe: Newsletter | REHADAT
(Br)

02.06.2025 | Welttag für assistive Technologien am 4. Juni 2025

Aktionstag des Büros der Vereinten Nationen für Projektdienste

© UNOPS

Das Büro der Vereinten Nationen für Projektdienste (UNOPS) ruft Einzelpersonen, Organisationen, Unternehmen und politische Entscheidungsträger dazu auf, sich am ersten Welttag für assistive Technologien am 4. Juni 2025 zu beteiligen.

Ziel des Aktionstags ist es, den Zugang zu assistiven Technologien (AT) in allen Lebensbereichen – von Gesundheit bis Bildung – zu verbessern, erfolgreiche Initiativen sichtbar zu machen und die Stimmen der Nutzer:innen hinsichtlich der Vorteile und Barrieren stärker in den Fokus zu rücken. Alle Nutzer:innen von assistiven Technologien sind beispielsweise eingeladen, Fotos oder Videos zu teilen, die zeigen, wie AT ihnen ein selbstbestimmtes Leben ermöglicht.

Hier erfahren Sie mehr über den Aktionstag in englischer Sprache: World AT Day 2025 - Unlock The Everyday

(pt)

27.05.2025 | Jetzt auch in Leichter Sprache!

Maßnahmen-Finder für Menschen mit Behinderungen

REHADAT bietet seinen Maßnahmen-Finder jetzt auch in Leichter Sprache an. Der Maßnahmen-Finder gibt eine Übersicht über die Bildungs-Angebote für Menschen mit Behinderungen.

Es gibt Antworten auf diese Fragen:
In welchem Beruf möchte ich arbeiten?
Wie kann ich mich auf die Ausbildung vorbereiten?
Was ist das Budget für Ausbildung?
Wer kann mich bei der Ausbildung unterstützen?
Welche Maßnahmen kann ich in einer Werkstatt für behinderte Menschen machen?

Zum: Maßnahmen-Finder in Leichter Sprache | REHADAT-Bildung
(br)

20.05.2025 | Bundesinitiative Barrierefreiheit

Zwischenbericht 2025

Die Bundesinitiative Barrierefreiheit hat zum Ziel, dass Menschen mit Behinderungen ihr Recht auf uneingeschränkte Teilhabe in allen Lebensbereichen verwirklichen können.

Seit dem Start der Bundesinitiative Barrierefreiheit sind zahlreiche Maßnahmen im Bereich Barrierefreiheit konsequent angegangen worden, die in diesem Bericht dargestellt werden.

Barrieren abzubauen ist ein Auftrag, dem sich die Bundesregierung verstärkt angenommen hat: Im November 2022 gab es einen Kabinettsbeschluss, der Barrierefreiheit explizit als ressort- und ebenenübergreifende Aufgabe formuliert. Dies war der Startpunkt für die Bundesinitiative Barrierefreiheit - als Initiative aller Ressorts, koordiniert vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS).

Hier geht's zur Publikation:
Zwischenbericht zur Bundesinitiative Barrierefreiheit 2025 | REHADAT-Literatur

Hier ist der Text in Leichter Sprache:
Bundes-Initiative Barriere-Freiheit. Ein Bericht in Leichter Sprache | REHADAT-Literatur

Weitere Literatur rund um das Thema Barrierefreiheit finden Sie hier:
Barrierefrei leben | REHADAT-Literatur

(ER)

13.05.2025 | Bundesteilhabepreis 2025

Vorbildliche Projekte der digitalen Teilhabe

Zum sechsten Mal wurde am 12.05.2025 der Bundesteilhabepreis verliehen. Im Rahmen der jährlichen Inklusionstage überreichte die Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Bärbel Bas, den drei Preisträgerinnen und Preisträgern eine Urkunde. Der Wettbewerb zum Thema „DIGITALISIERUNG INKLUSIV – digitale Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an Bildung und Arbeit“ zeichnet bundesweit herausragende Projekte aus und ist mit insgesamt 17.500 Euro dotiert.

Bärbel Bas, Bundesministerin für Arbeit und Soziales: „Die heute ausgezeichneten Projekte zeigen, dass digitale Teilhabe möglich ist. Es sind gute Ideen, die bei ihrer Entwicklung stets Menschen mit Behinderungen mit einbezogen haben. Neue, barrierefreie Orte der Bildungsarbeit wurden geschaffen – und eine App, die die Nutzenden zum Mitmachen einlädt. Auf diese Weise kann auch Digitalisierung inklusiv werden.“

Die Preisträger des Bundesteilhabepreises 2025 sind:

  1. Preis: Projekt: PIKSL Labor Düsseldorf
    In diesem öffentlichen, inklusiven Begegnungsort für Menschen mit und ohne Behinderungen beantwortet ein inklusives Tandem Fragen der Besucherinnen und Besucher rund um das Thema Digitalisierung. https://piksl.net/standorte/duesseldorf/
  1. Preis: Projekt: bvkm aktiv – eine App für Menschen mit Behinderung
    Die kostenfreie App „bvkm aktiv“ ermöglicht Menschen mit Behinderungen direkten, selbstbestimmten Zugang zu Informationen und interaktiven Beteiligungsangeboten.
    https://leichte-sprache.bvkm.de/topics/der-bvkm-hat-eine-app/
  1. Preis: Projekt: Mobiles Medienlabor – Medienbildung für Alle
    Der „Medienbus“  ist eine mobile Medien-Lern- und Hilfe-Werkstatt für Menschen mit Behinderungen und Menschen mit Unterstützungsbedarf, die im ländlichen Raum leben.
    https://medien-bus.de

Informationen zum Bundesteilhabepreis finden Sie auf www.bundesteilhabepreis.de

08.05.2025 | Höhere Ausgleichsabgabe für 2025

REHADAT-Ersparnisrechner aktualisiert

In Deutschland sind private und öffentliche Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen gesetzlich verpflichtet, mindestens fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten oder anderen anrechnungsfähigen Menschen zu besetzen. Erfüllen sie diese Quote nicht, zahlen sie eine sogenannte Ausgleichsabgabe, die je nach Erfüllungsquote gestaffelt ist.

Die Staffelbeträge erhöhen sich ab dem Anzeigejahr 2025 wie folgt:

Unternehmensgröße Anzahl
Pflichtarbeitsplätze
Anzahl besetzter
Pflichtarbeitsplätze
Kosten pro unbesetztem
Pflichtarbeitsplatz 2024
Kosten pro unbesetztem
Pflichtarbeitsplatz ab 2025*
60 und mehr Arbeitsplätze 5 % 0 % 720,- € 815,- €
5 % > 0 % bis < 2 % 360,- € 405,- €
5 % 2 % bis < 3 % 245,- € 275,- €
5 % 3 % bis < 5 % 140,- € 155,- €
40 bis weniger als 60 Arbeitsplätze 2 0 410,- € 465,- €
2 > 0 bis < 1 245,- € 275,- €
2 1 bis < 2 140,- € 155,- €
20 bis weniger als 40 Arbeitsplätze 1 0 210,- € 235,- €
1 > 0 bis < 1 140,- € 155,- €
weniger als 20 Arbeitsplätze keine Pflichtarbeitsplätze = keine Ausgleichsabgabe

* Die neuen Staffelbeträge für das Anzeigeverfahren 2025 sind erstmalig fällig zum 31.03.2026.

Mit dem aktualisierten REHADAT-Ersparnisrechner können Sie annähernd berechnen, wie hoch Ihre Ausgleichs­abgabe mit den neuen Staffelbeträgen sein wird und wie Sie die Abgabe re­du­zie­ren können:

REHADAT-Ersparnisrechner | REHADAT-Ausgleichsabgabe
(br)

06.05.2025 | REHADAT auf der REHAB 2025

Vom 22. bis 24. Mai in Karlsruhe

Vom 22. bis 24. Mai 2025 dreht sich auf dem barrierefreien Messegelände in Karlsruhe alles um Rehabilitation, Therapie, Pflege und Inklusion – und wir sind mit dabei!

Auf der Messe erwarten Sie:

  • über 400 Ausstellende aus 16 Ländern
  • neueste Hilfsmittel, Assistenztechnologien & Mobilitätslösungen
  • Austausch für Fach- und Privatbesuchende.

Sie finden uns in Halle 2 am Stand E18 – mit Infos rund um berufliche Teilhabe, Barrierefreiheit und Unterstützungsangebote aus den REHADAT-Portalen.

Mehr Infos: REHAB Karlsruhe: Die Fachmesse für Rehabilitation und Pflege

30.04.2025 | REHADAT-Neuigkeiten in Leichter Sprache

Frisch erschienen

Die neue Ausgabe der

REHADAT-Neuigkeiten in Leichter Sprache

ist erschienen.

 

 

Themen sind:

  • Der Familien-Ratgeber von Aktion Mensch: 
    Infos in Leichter Sprache über die Sozial-Gesetz-Bücher
  • Behinderten-Beauftragter von der Bundes-Regierung: 
    Neue Übersetzung von der UN-Behinderten-Rechts-Konvention in Leichter Sprache
  • Film-Tipp 1: 
    Wir wollen mehr - Arbeit ohne Barrieren
  • Film-Tipp 2: 
    Charlotte Henning: Durch Inklusion zum Traum-Beruf
  • Lese-Tipp in Leichter Sprache: 
    Bundes-Ministerium für Arbeit und Soziales: 
    Arbeits-Recht - Informationen für Arbeit-Nehmer 
  • Wörter in Schwerer Sprache

Zu den Neuigkeiten: Aktuelle Ausgabe von den Neuigkeiten in Leichter Sprache | REHADAT

(gn)