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News

04.11.2025 | BERUFSEINSTIEG INKLUSIV

Jetzt bewerben für Bundesteilhabepreis 2026!

Ab dem 4. November 2025 können sich Projekte und Initiativen für den Bundesteilhabepreis 2026 bewerben. Unter dem Motto „Berufseinstieg inklusiv – Übergang von der beruflichen Bildung in den Arbeitsmarkt für junge Menschen mit Behinderungen“ werden innovative Ansätze gesucht, die Teilhabe und Selbstbestimmung beim Einstieg ins Berufsleben fördern.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) prämiert herausragende Projekte mit insgesamt 17.500 Euro. Die Preisverleihung findet im Rahmen der Inklusionstage 2026 in Berlin statt. Bewerbungsschluss ist der 8. Februar 2026.

Mehr Infos: Bundesteilhabepreis 2026: BERUFSEINSTIEG INKLUSIV | Bundesfachstelle Barrierefreiheit
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03.11.2025 | Wie funktioniert inklusive Gründungsberatung?

Handlungsanleitung veröffentlicht

Wie kann Gründungsberatung inklusiv gestaltet werden? Das neue Manual „Anforderungen und Praxishinweise für die Gründungsberatung und -begleitung von gründungsinteressierten Menschen mit (Schwer-)Behinderung“ gibt darauf fundierte Antworten.

Die Broschüre richtet sich an Berater und Beraterinnen, die Menschen mit Behinderungen auf dem Weg in die Selbstständigkeit professionell begleiten möchten – und bietet praxisnahe Impulse zu Beratung, Barrierefreiheit, sozialer Absicherung und rechtlichen Rahmenbedingungen. Ergänzt wird es durch Fallbeispiele, Tipps zu Schulung und Mentoring sowie Hinweise zur Öffentlichkeitsarbeit.

Ziel ist es, die Beratungspraxis zu stärken und mehr Menschen mit Behinderung den Weg in eine selbstbestimmte berufliche Zukunft zu eröffnen.

Das Manual entstand im Rahmen des Projekts „Barrierefrei Existenzgründen (BESSER)“, gefördert vom BMAS. Der Fokus liegt auf der Verbesserung der Erwerbschancen von Menschen mit Behinderung – insbesondere von Frauen – durch bedarfsgerechte Beratung und Begleitung.


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27.10.2025 | REHADAT-kompakt

Rehabilitationsträger für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Mit Ausnahme der Krankenkassen sind die Reha-Träger gesetzlich verpflichtet, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) zu erbringen, wenn diese notwendig sind, um die Erwerbsfähigkeit von Menschen mit Behinderungen zu erhalten, wiederherzustellen oder zu verbessern.

REHADAT-kompakt informiert darüber, welcher Träger zuständig ist, wie der Antrag gestellt wird, warum das Inklusionsamt kein Reha-Träger ist, wie Arbeitgebende miteinbezogen werden, wer die Leistung erbringt und wer bei Förderleistungen und Antragstellung informiert und hilft.

REHADAT-kompakt bringt Wissen zur beruflichen Teilhabe auf den Punkt. Jede Ausgabe widmet sich einem Thema und bündelt Wissen auf maximal zwei Seiten. REHADAT-kompakt erscheint viermal im Jahr.

Zur Publikation: REHADAT-kompakt | REHADAT Publikationen

(ER)

20.10.2025 | Berufliche Reha für Menschen mit Behinderungen erfolgreich

Neuer IAB-Kurzbericht

Die Arbeitsmarktintegration von Erwachsenen mit Behinderungen nach einer beruflichen Rehabilitation hat sich in den letzten Jahren verbessert. Dies zeigen Analysen mit Daten der Bundesagentur für Arbeit, die das Institut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung (IAB) in einem neuen Kurzbericht veröffentlicht hat. 

Die wichtigsten Ergebnisse des Berichts:

  1. Berufserfahrene Menschen mit Behinderungen werden durch die berufliche Rehabilitation bei der Bundesagentur für Arbeit sowohl beim Verbleib im Beruf als auch beim Wiedereinstieg in den Beruf unterstützt.
  2. Die Zahl der Geförderten sinkt seit einigen Jahren deutlich, dadurch verändert sich die Struktur der Teilnehmenden.
  3. Immer weniger Frauen und immer weniger Personen aus dem Leistungsbezug werden im Rahmen der beruflichen Wiedereingliederung gefördert.
  4. Die größte und stetig wachsende Gruppe stellen Menschen mit Behinderungen des Stütz- und Bewegungsapparates; weiterhin haben viele Geförderte psychische Erkrankungen.
  5. Die Zahl derjenigen, die direkt aus der Erwerbstätigkeit in die berufliche Rehabilitation kommen, steigt, die Zugänge aus einem Leistungsbezug hingegen sinken.
  6. Immer häufiger nehmen Menschen nach Ende der Rehabilitation eine Erwerbstätigkeit auf oder sie können auf ihrem ursprünglichen Arbeitsplatz verbleiben.
  7. Menschen mit psychischen Behinderungen sind im Vergleich zu anderen seltener beschäftigt; sie haben aber auch schlechtere Startbedingungen.

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17.10.2025 | Wir sind dabei!

A+A – Messe und Kongress für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit

Vom 4. bis 7. November 2025 findet in Düsseldorf die A+A statt. Im Fokus stehen Innovationen für eine sichere, effiziente und gesunde Arbeitswelt. Zusammen mit dem Internationalen Kongress für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin deckt die Messe alle Aspekte einer ganzheitlichen Präventionskultur ab – von Gesundheitsmanagement über persönlichen Schutz bis zu Workplace Design und Sicherheitsmanagement.

REHADAT ist in Halle 5 am Stand K31 vertreten. Wir freuen uns über Ihren Besuch!

Tipp: Am Freitag (7.11. | 10:30-10:45 Uhr) halten unsere Kolleginnen Mareike Decker und Patricia Traub den Vortrag „Smart, sicher und inklusiv – Arbeit mit KI gestalten“ (englisch, Exhibitor Forum, Halle 9A/84, Vision Zero Stage).

Zur Homepage der Messe: A+A 2025 -- Weltleitmesse für sicheres und gesundes Arbeiten | aplusa.de
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14.10.2025 | Neue Fassung der Versorgungsmedizinischen Grundsätze

Am 3. Oktober 2025 ist die 6. Verordnung zur Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung in Kraft getreten

Die Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV) enthält die „versorgungsmedizinischen Grundsätze“ für die Begutachtung im Schwerbehindertenrecht und im Sozialen Entschädigungsrecht. Diese sind maßgeblich, wenn die Feststellung einer Behinderung beantragt wird.

Die neue Fassung der Versorgungsmedizinischen Grundsätze (VMG) wurde teilhabeorientiert überarbeitet und an den medizinischen Fortschritt angepasst. Sie soll eine Bewertung nach modernen und bundesweit einheitlichen Kriterien sicherstellen.

Die aktuellen Änderungen betreffen vor allem Teil A „Gemeinsame Grundsätze“. Überarbeitet wurden die Vorbemerkung sowie die Punkte 1 bis 3. Diese regeln die Grundsätze zur Bewertung des Grad der Behinderung (GdB) und Grad der Schädigungsfolgen (GdS), zur Heilungsbewährung und zur Bildung des GdB bei mehreren Gesundheitsstörungen.

(ml)

02.10.2025 | Newsletter veröffentlicht

Was ist neu bei REHADAT?

 

Der aktuelle REHADAT-Newsletter mit Neuigkeiten zu REHADAT und zur beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen ist online!

Themen sind:

  • Inklusionsvereinbarung erstellen: App REHADAT-IV aktualisiert
  • EuGH-Urteil: Diskriminierungsschutz für Eltern behinderter Kinder
  • Wie wirkt sich CED auf das Arbeitsleben aus?
  • Neue REHADAT-Rubrik jetzt auch auf Englisch
  • Aus Sicht der Betriebe: Was es braucht, damit Inklusion besser gelingt
  • Neuer Online-Ratgeber „Präventionsguide Psyche"
  • Neue REHADAT-Online-Seminare
  • A+A – Messe und Kongress für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit
  • Save the Date! Neuer Fachkongress für Inklusion im Arbeitsleben in Leipzig

Zur aktuellen Ausgabe: Newsletter | REHADAT
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29.09.2025 | Anleitung zur Inklusionsvereinbarung

App REHADAT-IV aktualisiert

Die neu überarbeitete App REHADAT-IV unterstützt Betriebe bei der Erstellung einer Inklusionsvereinbarung. In einer solchen Vereinbarung legen z. B. Arbeitgeberin oder Arbeitgeber, Betriebsrat und Schwerbehindertenvertretung gemeinsam Ziele und Maßnahmen fest, um die Beschäftigungssituation schwerbehinderter Mitarbeitender zu verbessern.

Eine gute Inklusionsvereinbarung ist immer so konkret und individuell wie möglich. Da sich die Rahmenbedingungen von Betrieb zu Betrieb unterscheiden, braucht es passgenaue Lösungen. Typische Themenfelder sind unter anderem Personal, Prävention, Qualifizierung, Arbeitsgestaltung, Barrierefreiheit, Digitalisierung sowie Beteiligung und Zusammenarbeit im Unternehmen.
 
Mit der App REHADAT-IV können Nutzende aus verschiedenen Bausteinen ein individuelles Gerüst für ihre Inklusionsvereinbarung zusammenstellen. Dieses lässt sich anschließend herunterladen und am Rechner oder Smartphone weiterbearbeiten. Ergänzend stehen Praxisbeispiele aus Unternehmen sowie hilfreiche Links zur Verfügung, die die Ausarbeitung erleichtern.
 
Die App richtet sich an alle Vertragsparteien im Unternehmen, die eine neue Inklusionsvereinbarung entwickeln oder eine bestehende aktualisieren möchten.

Zur App REHADAT-IV: rehadat-iv.app
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25.09.2025 | EuGH-Urteil erweitert Diskriminierungsschutz

Diskriminierungsschutz behinderter Kinder erstreckt sich auch auf Eltern

Der Europäische Gerichtshof hat im Urteil C 38/24 entschieden, dass der Diskriminierungsschutz auch Eltern von Kindern mit Behinderungen umfasst. Arbeitgeber müssen deshalb prüfen, ob Anpassungen wie flexible Arbeitszeiten möglich sind, damit Beschäftigte nicht benachteiligt werden. Grenzen bestehen nur, wenn die Maßnahmen für den Arbeitgeber unzumutbar sind, was im Einzelfall von den Gerichten geprüft wird. Das Urteil hat Signalwirkung für alle Mitgliedsstaaten und könnte auch in Deutschland die Ausglegung des AGG erweitern bzw. präzisieren und auf einen Diskriminierungsschutz auf Angehörige ausweiten.

Hier gehts zum Urteil bei REHADAT-Recht: C-38/24

Hier gehts zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG): Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

(Tr)

23.09.2025 | Das war die REHACARE 2025!

Vielen Dank für Ihren Besuch!!

Wir blicken zurück auf inspirierende Tage voller spannender Begegnungen, Innovationen und wichtiger Impulse für Inklusion, Barrierefreiheit und Assistenztechnologien.

Besondere Besuche am Stand: Staatssekretär Matthias Heidmeier vom MAGS NRW und die Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen NRW.

Wir bedanken uns bei allen Besucherinnen, Besuchern, Ausstellerinnen und Ausstellern für die großartige Atmosphäre und den regen Austausch! 
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11.09.2025 | REHADAT-Neuigkeiten in Leichter Sprache

Frisch erschienen!

Die neue Ausgabe der

REHADAT-Neuigkeiten in Leichter Sprache

ist erschienen.

 

 

Themen sind:

  • Veranstaltungs-Tipp: REHADAT auf der Fach-Messe REHACARE
  • Werkstätten für behinderte Menschen:
    Im Herbst werden Werkstatt-Räte und Frauen-Beauftragte neu gewählt
  • Bayerische Landes-Zentrale für neue Medien:
    Neue Internet-Seite: MEDIEN leicht erklärt
  • Film-Tipp:
    Nancy Frind: Redet mit, nicht über uns
  • Lese-Tipp in Leichter Sprache:
    Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen:
    2. Teilhabe-Bericht Nordrhein-Westfalen
  • Wörter in Schwerer Sprache

Zu den Neuigkeiten: Aktuelle Ausgabe von den Neuigkeiten in Leichter Sprache | REHADAT

(gn)

21.08.2025 | KSL-Konkret #9: Soziale Rechte durchsetzen

Ratgeber zu Widerspruch und Klage

Die Broschüre der Kompetenzzentren Selbstbestimmt Leben NRW (KSL) thematisiert in kompakter Form Ihre Rechte. Sie will Ihnen mögliche Schritte durch den Rechtsweg aufzeigen und ermuntern – wenn es nötig ist – den Mut zu haben, sich zu wehren.

Neben grundlegenden juristischen Informationen finden Sie viele praktische Hinweise, Ablaufdiagramme und Musterschreiben, die zeigen, wie Sie gegen Entscheidungen oder ausbleibende Entscheidungen von Behörden rechtlich vorgehen können.

Sei es mit Widerspruch, Klage oder einem Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz.

Hier geht es zur Broschüre:
KSL-Konkret #9: Soziale Rechte durchsetzen | REHADAT-Literatur

Hier geht es zu weiteren Heften der Reihe:
Schriftenreihe KLS-Konkret | REHADAT-Literatur

(ml)

19.08.2025 | REHADAT-Erklärvideos

Video: „Mit CED im Arbeitsleben“

REHADAT führte im Jahr 2023 eine Online-Befragung zum Thema „CED im Arbeitsleben“ durch. Der Großteil der befragten Personen, die zum Erhebungszeitpunkt arbeiteten, gab an, sich bei der Arbeit durch CED-Symptome beeinträchtigt zu fühlen.

Das Video präsentiert die wichtigsten Ergebnisse der Umfrage.

Link zum Video: 'CED im Arbeitsleben'
(To)

18.08.2025 | Neue Podcast-Folge

Blind im Büro – Mein Alltag bei REHADAT

In Episode 8 unseres Podcasts „Teilhabe & Inklusion“ erzählt unser Kollege Rufus Witt, wie sein Arbeitsalltag als blinder Mitarbeiter bei REHADAT aussieht. Er nimmt uns mit auf seinen Arbeitsweg durch Köln und zeigt anhand spannender Hörbeispiele, wie er ganz ohne Maus und Bildschirm am Computer arbeitet.

Die Episode zeigt, dass digitale Barrierefreiheit unverzichtbar ist: Software, Websites und Dokumente müssen so gestaltet sein, dass sie für alle zugänglich sind. Für blinde oder sehbehinderte Mitarbeitende bedeutet das zum Beispiel, dass Anwendungen mit Screenreadern kompatibel sein müssen, Bedienelemente über die Tastatur bedienbar sind und Inhalte klar strukturiert bereitgestellt werden. Barrierefreiheit ist kein Zusatz, sondern die Grundlage dafür, dass alle Menschen gleichberechtigt arbeiten können.

Zur neuen Folge: Episode 08 | REHADAT-Podcast

29.07.2025 | Leistungsbeschreibung zum Jobcoaching

Einheitlich geregelt durch Kostenträger

Die Kostenträger haben sich auf eine gemeinsame Leistungsbeschreibung zum Jobcoaching nach SGB IX geeinigt. Darin sind jetzt einheitlich geregelt: Qualitätsstandards, Verfahrenswege sowie Grundsätze der Finanzierung.

Hintergrund: Beim Jobcoaching am Arbeitsplatz erhält der Mensch mit Behinderung ein betriebsintegriertes Arbeitstraining, das von einer externen Fachkraft („Jobcoach”) angeleitet wird.

Zur Leistungsbeschreibung zur Förderung eines Jobcoachings | Bundesagentur für Arbeit

Mehr Informationen: Jobcoaching | REHADAT-Lexikon

22.07.2025 |  KI als Chance für mehr berufliche Teilhabe

REHADAT im Interview

Unsere REHADAT-Kolleginnen Mareike Decker und Patricia Traub haben beim KI-Kompass Inklusiv darüber gesprochen, was KI-basierte assistive Technologien heute schon möglich machen – und wo noch Potenzial liegt.

Drei zentrale Punkte aus dem Interview:

  1. Assistive Technologien – von Exoskeletten, über Sehhilfen bis Lerntools – helfen, die Arbeit zu erleichtern und Arbeitsprozesse individueller zu gestalten
  2. KI kann den Zugang zu Wissen verbessern – REHADAT nutzt KI, um unabhängige und verlässliche Informationen schneller und barrierefreier bereitzustellen.
  3. Vielfalt in den Daten ist ein Muss – damit KI keine neuen Barrieren schafft, sondern echte Teilhabe ermöglicht.

Grundsätzlich gilt: KI kann Barrieren abbauen – sie ersetzt aber nicht die gesellschaftliche Verantwortung für Inklusion!

Zum Interview: Neue Perspektiven für die berufliche Teilhabe: KI und digitale Technologien bei REHADAT | KI-Kompass Inklusiv
(br)

16.07.2025 | Was ist „leidensgerechte Beschäftigung“?

REHADAT erklärt's

Sie können Ihren Job wegen Ihrer chronischen Erkrankung oder Behinderung nicht mehr wie bisher ausüben? Dann gilt: Der Arbeitgeber muss prüfen, ob Sie auf einem anderen sogenannten leidensgerechten Arbeitsplatz im Unternehmen weiterbeschäftigt werden können.

Wichtig zu wissen: Auch ohne anerkannten Grad der Behinderung (GdB) haben Sie diesen Anspruch – er gilt für alle Beschäftigten.

Diese Anforderungen gelten für den Alternativarbeitsplatz:

  • Es muss ein geeigneter freier Arbeitsplatz vorhanden sein – es muss kein neuer geschaffen werden.
  • Die neue Stelle sollte vergleichbar sein – nur wenn das nicht möglich ist, kann auch eine Stelle mit anderen Bedingungen angeboten werden (dann mit Vertragsänderung).
  • Sie müssen die Tätigkeit gesundheitlich schaffen – kein Risiko für Verschlechterung oder Dauerschmerzen.
  • Der Arbeitgeber entscheidet, welche leidensgerechte Beschäftigung Ihnen zugewiesen wird, dabei Sie sollten kooperativ mitwirken.

Sie können selbst aktiv werden:

  • Holen Sie eine ärztliche Bescheinigung ein, die möglichst genau beschreibt, welche Tätigkeiten nicht mehr ausgeübt werden können.
  • Stellen Sie einen schriftlichen Antrag bei Ihrem Arbeitgeber auf einen leidensgerechten Arbeitsplatz und bitten Sie um ein BEM-Gespräch (Betriebliches Eingliederungsmanagement).
  • Holen Sie sich Unterstützung vom Betriebsarzt/-ärztin, dem Betriebsrat oder – bei Schwerbehinderung – der Schwerbehindertenvertretung.

Mehr Informationen: Leidensgerechte Beschäftigung | REHADAT-Lexikon
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09.07.2025 | Zugang zum Arbeitsmarkt durch inklusive Hochschulen

Fachtagung der DVfR am 11. September 2025

Übergänge in die Hochschule und von dort in den allgemeinen Arbeitsmarkt inklusiv gestalten, aber wie? Welche angemessenen Vorkehrungen oder Teilhabeleistungen gibt es, und wer ist zuständig? Wie können Praxisphasen, duale Studiengänge oder Hilfskrafttätigkeiten für Menschen mit Unterstützungsbedarf gelingen?

Mit der Tagung der Deutschen Vereinigung für Rehabilitation e. V. (DVfR) in Kooperation mit der Universität Kassel soll die Bedeutung von Hochschulbildung für einen offenen, inklusiven und zugänglichen Arbeitsmarkt betrachtet werden. Im Fokus stehen Herausforderungen und Unterstützungsbedarfe für Menschen mit Behinderungen und die Frage, wie Hochschulen, Rehabilitationsträger und Integrationsämter diese im Studium und an den Schnittstellen unterstützen können.

Die Fachtagung ist Teil des Projekts „Mit Vielfalt zum inklusiven Arbeitsmarkt – Aufgaben für das Reha- und Teilhaberecht“ (VinkA), das vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales aus Mitteln des Ausgleichsfonds gefördert wird.

Anmeldeschluss ist der 27. August 2025 (abweichende Anmeldefristen für Schriftdolmetschung oder Übersetzung in Deutsche Gebärdensprache).

Mehr Informationen: DVFR Reha Recht | Fachtagung 2025
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08.07.2025 | Start des Sonderprogramms "Inklusive Arbeitswelt Thüringen"

Prämien für inklusive Ausbildung und Beschäftigung

Mit dem neuen Sonderprogramm "Inklusive Arbeitswelt Thüringen" setzt der Freistaat Thüringen ein starkes Zeichen für mehr Inklusion im Berufsleben. Ab dem 1. Juli 2025 unterstützt das auf fünf Jahre angelegte Programm gezielt die Beschäftigung und Ausbildung von schwerbehinderten Menschen in Thüringer Unternehmen und Dienststellen. Insgesamt stehen Mittel der Ausgleichsabgabe in Höhe von bis zu 10 Millionen Euro zur Verfügung.

Hinter dem Sonderprogramm stecken viele Einzelpakete, die die Ausbildung und Arbeit schwerbehinderter Azubis und Arbeitnehmer in Thüringen attraktiv für Arbeitgeber machen sollen: 

Im Fokus dieser Initiative steht die Schaffung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen für schwerbehinderte Menschen mit Wohnort in Thüringen. Ziel ist es, Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber dabei zu unterstützen, Inklusion aktiv zu leben und langfristige berufliche Perspektiven für Menschen mit Behinderung zu schaffen. Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Stabilisierung bestehender Arbeitsplätze und auf Maßnahmen zur nachhaltigen beruflichen Eingliederung. Unternehmen, die schwerbehinderte Auszubildende oder Beschäftigte einstellen oder weiterqualifizieren, können von attraktiven finanziellen Anreizen profitieren.

Ein weiterer wichtiger Aspekt dieses Programms ist die Förderung der Mobilität. Unterstützt werden individuelle Mobilitätslösungen, die schwerbehinderte Beschäftigten mehr Unabhängigkeit und Flexibilität im Berufsalltag ermöglichen – ein wichtiger Beitrag zur selbstbestimmten Teilhabe am Arbeitsleben. 

Um die Rahmenbedingungen für inklusive Ausbildung zu verbessern, fördert das Programm zudem den Erwerb der rehabilitationspädagogischen Zusatzqualifikation (ReZA) für Ausbilderinnen und Ausbilder. Diese Qualifikation hilft dabei, Auszubildende mit Behinderung im Alltag noch besser zu begleiten und zu fördern. 

„Inklusion ist ein Gewinn für alle. Deshalb möchten wir mit dem Sonderprogramm verlässliche Rahmenbedingungen und konkrete Anreize schaffen, um Barrieren abzubauen und neue Perspektiven zu eröffnen – sowohl für Menschen mit Behinderung als auch für Unternehmen. Das ist nicht nur eine Frage der Gerechtigkeit, sondern auch der Zukunftsfähigkeit unserer Wirtschaft“, so der Präsident des Thüringer Landesverwaltungsamtes, Frank Roßner.

Detaillierte Informationen zum Programm und alle notwendigen Antragsformulare finden Sie auf der Internet-Seite des Landesverwaltungsamtes des Freistaates Thüringen.

Hier geht es zu der Internet-Seite. 

Sie finden das Sonderprogramm auch im REHADAT-Förderfinder.

Hier geht es zum REHADAT-Förderfinder.

03.07.2025 | Praxisnahe Empfehlungen

KI-Kodex für Leichte-Sprache-Texte

Eine bundesweite Arbeitsgruppe bestehend aus Übersetzer*innen für Leichte Sprache, KI-Entwickler*innen, Menschen mit Lernschwierigkeiten sowie weiteren Expert*innen hat den „Kodex für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz für Leichte-Sprache-Texte“ entwickelt und veröffentlicht.

Der KI-Kodex bietet praxisnahe Empfehlungen und versteht sich als Ergänzung zur Norm DIN SPEC 33429 für Leichte Sprache. Er soll Personen, Organisationen und Unternehmen Orientierung bieten, die KI-gestützte Übersetzungen in Leichte Sprache in Betracht ziehen – beispielsweise in sozialen Diensten, Kommunen oder Behörden.

Der Kodex benennt konkrete Einsatzmöglichkeiten von KI – etwa bei der strukturellen Vorbereitung von Inhalten, der sprachlichen Vereinfachung oder bei der Bebilderung. Zugleich werden ethische und rechtliche Rahmenbedingungen behandelt, darunter Datenschutz, Urheberrecht und die Pflicht zur Kennzeichnung automatisiert erstellter Inhalte.

zum KI-Kodex und weiteren Regelwerken für Leichte Sprache in REHADAT-Literatur

(ml)

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