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News

15.04.2025 | Statistik zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen

BA veröffentlicht Zahlen für 2023

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat die Statistik zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen für das Jahr 2023 veröffentlicht.

2023 gab es in Deutschland 180.000 beschäftigungspflichtige Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber – davon haben 70.000 ihre Beschäftigungspflicht vollständig erfüllt, 64.000 teilweise erfüllt und 47.000 Unternehmen haben keine schwerbehinderten Menschen beschäftigt.

Insgesamt waren 1,1 Mio. anrechenbare Personen in Beschäftigung: davon 913.000 schwerbehinderte Menschen, 202.000 gleichgestellte Menschen und 8.000 Menschen in Ausbildung.

Die Beschäftigungsquote lag bei den Arbeitgebern mit 60 und mehr Arbeitsplätzen bei 4,7 % (private Arbeitgeber: 4,2 %, öffentliche Arbeitgeber: 6,1 %).

Mehr: Beschäftigungsstatistik schwerbehinderter Menschen | REHADAT-Statistik
(br)

11.04.2025 | TECHNISCHE REGEL [NEU]

DIN SPEC 33429 Empfehlungen für Deutsche Leichte Sprache

Mit der DIN SPEC 33429 stehen erstmals einheitliche Empfehlungen zur Deutschen Leichten Sprache zur Verfügung. Zuvor bestehende Empfehlungen wurden aufgegriffen und zusammengeführt.

Die nun vorliegenden Empfehlungen bilden ein Gesamtkonzept. Sie umfassen unter anderem Hinweise zu geeigneten Medienformaten, ihrer Gestaltung und zu den technischen Anforderungen, damit Produkte gut wahrnehmbar und verständlich sind.

Die DIN SPEC enthält außerdem Empfehlungen zur Beteiligung von Menschen mit Lernschwierigkeiten im Prozess der Erarbeitung von Produkten in Leichter Sprache.

Die Empfehlungen wurden im Auftrag des BMAS beim DIN e. V. von einem Konsortium entwickelt. In dem Konsortium arbeiteten viele verschiedene Vertreterinnen und Vertreter zusammen: aus der Forschung und der Wissenschaft, der öffentlichen Hand, aus dem Kreis der Übersetzenden und Prüfenden, aus dem Kreis der visuell Gestaltenden, aus Verbänden von Menschen mit Behinderungen sowie Menschen mit technischer Expertise und Menschen mit Lernschwierigkeiten.

  • DIN Media stellt ab sofort die DIN SPEC 33429 „Empfehlungen für Deutsche Leichte Sprache“ bereit. Das Dokument ist dort als barrierefreies PDF im Download kostenlos erhältlich.
  • Zu dieser und weiteren DIN-Normen in | REHADAT-Literatur

(ML)

07.04.2025 | WIR WOLLEN MEHR

Arbeit ohne Barrieren

Der empfehlenswerte neue Film begleitet verschiedene Menschen, die in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) arbeit(et)en, und zeigt ihre unterschiedlichen Perspektiven: Alma und Sam möchten in ihrem Traumberuf auf dem ersten Arbeitsmarkt arbeiten, Sarah und Kazim wollen in der Werkstatt bleiben, aber die dortigen Arbeitsbedingungen reformieren.

Zum Film: WIR WOLLEN MEHR – Arbeit ohne Barrieren | ARD-Mediathek
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27.03.2025 | Newsletter veröffentlicht

Was ist neu bei REHADAT?

 

Der aktuelle REHADAT-Newsletter mit Neuigkeiten zu REHADAT und zur beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen ist online!

Themen sind:

  •  Neue Ausgabe REHADAT-Wissen: Taubblindheit und Hörsehbehinderung
  •  WDR-Interview mit REHADAT zur Digitalen Barrierefreiheit
  •  Auszeichnungen und Preise für gelungene Inklusion
  •  Kurz erklärt: Was ist 3D-Druck?
  •  BAG-Urteil: Schwerbehinderte Werkstattbeschäftigte wahlberechtigt
  •  Wer forscht in Deutschland zu Rehabilitation, Teilhabe und Inklusion?
  •  Online-Publikationen zum Thema Kraftfahrzeuganpassung und Förderung
  •  IW-Kurzbericht: Offenheit über Behinderung am Arbeitsplatz wirkt positiv
  •  BMAS veröffentlicht Broschüre zum 3. Förderaufruf rehapro
  •  Barrierefreie Arbeitsplätze schaffen: Neuer E-Learning-Kurs der BIH
  •  Handreichung für Betriebe: Ausbildung Fachpraktiker/in
  •  Save the Date: Berufliche Reha im Fokus
  •  BMAS-Inklusionstage 2025 zum Thema Digitalisierung
  •  REHAB – Europäische Fachmesse für Rehabilitation, Therapie, Pflege und Inklusion

Zur aktuellen Ausgabe: Newsletter | REHADAT
(Br)

27.03.2025 | REHADAT-kompakt

Fachpraktikerausbildung

Berufsausbildung ist ein wichtiger Baustein in der Fachkräftesicherung. Wenn eine Regelausbildung für Menschen mit Behinderungen nicht infrage kommt, können sie eine Fachpraktikerausbildung machen. Dabei werden in der Regel praktische Inhalte stärker gewichtet und der theoretische Anteil wird reduziert.

Die neue Ausgabe von REHADAT-kompakt informiert darüber, was Fachpraktikerausbildungen von regulären Ausbildungen unterscheidet und was Teil der Ausbildung ist, welche Berufe erlernt werden können, wer als Fachpraktikerin oder Fachpraktiker in Frage kommt, wie der Beantragungsprozess läuft, wer dabei berät und ob der Wechsel in Regelausbildungen möglich ist. 

REHADAT-kompakt bringt Wissen zur beruflichen Teilhabe auf den Punkt. Jede Ausgabe widmet sich einem Thema und bündelt Wissen auf maximal zwei Seiten. REHADAT-kompakt erscheint viermal im Jahr.

Zur Publikation: REHADAT-kompakt | REHADAT Publikationen

(ER)

21.03.2025 | WDR-Interview mit REHADAT

Thema Digitale Barrierefreiheit

Stellen Sie sich vor, Sie haben 7 Minuten Zeit, um das Thema "Digitale Barrierefreiheit" zu erklären. Kaum zu schaffen, oder? Wo fängt man an? Was lässt man weg?

Unsere REHADAT-Kollegin Eva Rabung hat sich dieser Aufgabe im Interview beim WDR-Fernsehen gestellt und sie wunderbar gelöst, finden wir. 

Zum Interview: Barrierefreies Internet | Hier und heute

Viele weitere Informationen: Digitale Teilhabe | REHADAT-talentplus
(br)

19.03.2025 | Neues Verzeichnis 2025

Wer forscht zu Rehabilitation, Teilhabe und Inklusion?

REHADAT stellt das aktuelle Verzeichnis der Rehabilitations- und Teilhabeforschenden in Deutschland vor. Es listet Expert:innen auf, die sich mit Inklusion, Teilhabe und digitalen Innovationen in der Rehabilitation befassen. Besonders im Fokus: die digitale Transformation und künstliche Intelligenz (KI), Virtual Reality (VR) sowie partizipative Technologieentwicklung.

Das Verzeichnis erscheint zum 34. Reha-Kolloquium in Nürnberg (18.–20. März 2025), das unter dem Motto „Mensch trifft Maschine – digitale Chancen in Prävention und Rehabilitation nutzen“ steht.

Das Verzeichnis ist hier kostenfrei abrufbar. Sie sind selbst Reha- und Teilhabeforschende:r und möchten in der nächsten Ausgabe aufgenommen werden? Dann können Sie sich mit dem Meldebogen für Forschende registrieren.

(DEv)

14.03.2025 | Offenheit über Behinderung am Arbeitsplatz hat Positiveffekte

IW-Kurzbericht zu Ergebnissen der Beschäftigtenbefragung 2024

Ergebnisse der Beschäftigtenbefragung 2024 des Instituts der deutschen Wirtschaft zeigen, dass die Mehrheit der Beschäftigten am Arbeitsplatz offen über ihre Behinderung sprechen können. Dass dies sowohl für Betroffene als auch Unternehmen von Vorteil ist, zeigen Hannah M. Seichter und Philipp J. Trögeler in einem kürzlich veröffentlichten Kurzbericht des Instituts auf. 

So steht die wahrgenommene Möglichkeit zum Kundtun der eigenen Behinderung nicht nur in positivem Zusammenhang mit Arbeitszufriedenheit der betroffenen Beschäftigten. Auch sind damit positive Effekte für Unternehmen wie weniger Krankschreibungen oder geringere Wechselabsichten von Betroffenen verbunden. Insgesamt zeigen sich Inklusion am Arbeitsplatz und die Förderung eines inklusiven Betriebsklimas auf dieser Datengrundlage als große und vielschichtige Potenziale für Betroffene und Arbeitgebende. 

(DEv)

13.03.2025 | Urteil des Bundesarbeitsgerichts

Schwerbehinderte Werkstattbeschäftigte sind bei der Wahl der Schwerbehindertenvertretung wahlberechtigt

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschied am 23. Oktober 2024 (Az.: 7 ABR 36/23), dass schwerbehinderte Beschäftigte in anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen (sogenannte Werkstattbeschäftigte) bei der Wahl der Schwerbehindertenvertretung wahlberechtigt sind.

Im vorliegenden Fall beschäftigte der Arbeitgeber etwa 850 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie 200 bis 300 Menschen mit Behinderung, die in verschiedenen Bereichen der Werkstatt tätig waren. Von diesen Werkstattbeschäftigten waren schätzungsweise 150 als schwerbehinderte Menschen anerkannt. Bei der Wahl der Schwerbehindertenvertretung am 18. November 2022 wurden die schwerbehinderten Werkstattbeschäftigten jedoch nicht in die Wählerliste aufgenommen. Die hiergegen gerichteten Einsprüche wurden vom Wahlvorstand zurückgewiesen.

Das BAG bestätigte die Entscheidungen der Vorinstanzen und wies die Rechtsbeschwerde des Arbeitgebers zurück. Es stellte klar, dass schwerbehinderte Werkstattbeschäftigte gemäß § 177 Abs. 1 Satz 1 SGB IX aktiv wahlberechtigt sind und somit an der Wahl der Schwerbehindertenvertretung teilnehmen dürfen. Diese Entscheidung stärkt die Rechte von Werkstattbeschäftigten und betont ihre Einbindung in betriebliche Mitwirkungsprozesse.

Das vollständige Urteil finden Sie bei REHADAT-Recht: 7 ABR 36/23

Weitere Informationen zum Thema finden Sie bei REHADAT-Werkstätten: REHADAT-WfbM
(Tr)

06.03.2025 | Wie nutzen Jugendliche mit Beeinträchtigungen Social Media?

BMAS startet Online-Umfrage

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat eine Umfrage zum Thema "Social-Media-Verhalten von Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit Beeinträchtigungen" gestartet. Es möchte mehr darüber erfahren, wie junge Menschen mit Beeinträchtigungen oder Behinderungen bzw. deren Angehörige Social Media nutzen, welche Plattformen sie bevorzugen und welche Erfahrungen sie dabei machen.

Diese Erkenntnisse sollen helfen, eine gezielte Kampagne für die bundesweiten Teilhabeberatungsangebote zu entwickeln, die die Bedürfnisse und die Herausforderungen junger Nutzerinnen und Nutzer im digitalen Raum berücksichtigt.

Zur Umfrage: Social-Media-Nutzung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit Beeinträchtigungen – BMAS

25.02.2025 | Neue Online-Diskussion der DVfR

„Irgendwie anders“ – Wie gelingt der Berufseinstieg für junge Menschen mit Neurodivergenz oder kognitiven Beeinträchtigungen?

Die Deutsche Vereinigung für Rehabilitation e. V. (DVfR) und ihre wissenschaftlichen Kooperationspartner laden vom 25. Februar bis 17. März 2025 herzlich ein zur neuen Online-Diskussion: „Irgendwie anders“ – Wie gelingt der Berufseinstieg für junge Menschen mit Neurodivergenz oder kognitiven Beeinträchtigungen?

Alle Menschen haben das Recht auf freie Berufsausübung, und dieses beginnt mit der Berufswegewahl. Diskussionen über die Umsetzung einer inklusiven Arbeitswelt müssen die Ausbildung junger Menschen mit Behinderungen einschließen. Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen oder Neurodivergenz stehen hier vor besonderen Barrieren, und ausbildungsbereite Unternehmen benötigen fachkundige Unterstützung.

Wie Übergänge von der Schule in die Ausbildung gelingen, ist Thema einer dreiwöchigen Online-Diskussion der Deutschen Vereinigung für Rehabilitation e. V. (DVfR) in Kooperation mit der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. Die Expertinnen und Experten diskutieren dabei insbesondere über Chancen und Risiken für neurodivergente und kognitiv beeinträchtigte Jugendliche und junge Erwachsene.

Die Diskussion wird im Forum Fragen – Meinungen – Antworten (FMA) unter FMA.reha-recht.de geführt. Sie ist Teil des Kooperationsprojekts „Mit Vielfalt zum inklusiven Arbeitsmarkt – Aufgaben für das Reha- und Teilhaberecht“ (VinkA), das vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales aus Mitteln des Ausgleichsfonds gefördert wird. 

Zur Online-Diskussion: Berufseinstieg für Menschen mit Neurodivergenz oder kognitiven Beeinträchtigungen | FMA.reha-recht.de
(br)

19.02.2025 | Neue Wissensreihe zu Taubblindheit und Hörsehbehinderung

Ergebnisse des Projekts EMPLOY

Die neue Wissensreihe „Perspektiven im Job SINN-voll nutzen. Wie sich die berufliche Teilhabe von Menschen mit Taubblindheit / Hörsehbehinderung gestalten lässt“ thematisiert die berufliche Teilhabe von Menschen mit Taubblindheit und Hörsehbehinderung. 

Die Broschüre basiert auf den Ergebnissen des EMPLOY Projekts der Universität zu Köln, das die Möglichkeiten für den Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit der Menschen mit Taubblindheit und Hörsehbehinderung erforschte. Das Projekt wurde vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales gefördert.

Zusätzlich zu den Projektergebnissen stellt die Broschüre praktische Lösungen und unterstützende Maßnahmen für die Arbeitsorganisation vor. Dazu gehören unter anderem barrierefreie Technologien, Kommunikation, Assistenz, Anpassungen am Arbeitsplatz, flexible Arbeitsgestaltung und individuelle Unterstützungsmaßnahmen.

Die Broschüre richtet sich sowohl an Betroffene als auch an Führungskräfte und KollegInnen, an FachberaterInnen im Kontext Arbeitsleben und ArbeitsmedizinerInnen. Sie bietet praktische Unterstützung, um die berufliche Teilhabe taubblinder oder hörsehbehinderter Menschen zu erleichtern.

(br)

17.02.2025 | Austausch zu Budgets für Arbeit und Ausbildung

Netzwerkveranstaltung am 18. März 2025 in Berlin

Das Projekt Budget Kompetenz – Initiative zum Budget für Arbeit und Ausbildung - lädt am 18. März 2025 zu einer bundesweiten Netzwerkveranstaltung ins Kleisthaus in Berlin ein. Von 10:30 bis 16:30 Uhr geht es um aktuelle Entwicklungen, Erfahrungen und den Austausch zur Nutzung der Budgets für Arbeit und Ausbildung.

Nach Grußworten von Jürgen Dusel (Bundesbehindertenbeauftragter) und Wiebke Schär von der Interessensvertretung Selbstbestimmt Leben (ISL) gibt es einen Fachvortrag von Maik Bäker vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) sowie Berichte von Betroffenen und Projektpartnern. Ziel ist es, die Nutzung der Budgets für Arbeit oder Ausbildung bundesweit zu verbessern und die Teilhabe am allgemeinen Arbeitsmarkt zu stärken.

Die Veranstaltung bietet eine gute Gelegenheit, sich zu informieren und Erfahrungen auszutauschen. Anmeldeschluss ist der 7. März 2025.

Programm und Anmeldung: Bundesweite Netzwerkveranstaltung zu den Budgets für Arbeit und Ausbildung – Budget Kompetenz
(BS)

13.02.2025 | Handreichung für Betriebe

Ausbildung zum Fachpraktiker / zur Fachpraktikerin

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Berufsbildungswerke (BAG BBW) hat – mit Unterstützung von BMAS und BiBB – eine Handreichung für Betriebe erstellt, um mehr Betriebe zur Ausbildung von Fachpraktiker*innen zu motivieren.

Die Untersuchungen der BAG BBW zeigen, dass Fachpraktiker*innen ein Jahr nach ihrem Ausbildungsende in einem Berufsbildungswerk zu einem höheren Anteil in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung übergehen als Absolvent*innen der Vollausbildungen.

Das belegt die Anschlussfähigkeit von Fachpraktiker*innen. Sie bereichern den Arbeitsmarkt und bringen Vielfalt in die Betriebe. Je mehr Unternehmen in diese Ausbildung einsteigen, umso stärker gelingt die Inklusion am Arbeitsmarkt.

Die Handreichung und viele Umsetzungshilfen (Musterpläne und Checklisten) für den betrieblichen Ausbildungsalltag können bei der BAG BBW kostenlos als eBook heruntergeladen werden.

(ML)

11.02.2025 | Praxis statt Prüfung in WfbM

IHK bescheinigt berufliche Fähigkeiten

Rund 8.500 Menschen arbeiten in Berlin in Behindertenwerkstätten (WfbM). Doch der 26-jährige Robert Christ aus Köpenick möchte einen neuen Weg gehen. Im September bestand er erfolgreich die „ValiKom“-Prüfung zum Fachlageristen. Diese Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer (IHK) Potsdam bestätigt seine beruflichen Fähigkeiten, die er sich in der Praxis angeeignet hat – ein wichtiger Schritt in Richtung Arbeitsmarkt außerhalb der Werkstätten.

„ValiKom“ ist ein Modellprojekt zur Validierung nonformal und informell erworbener Kompetenzen. Bis Oktober wurden bereits 192 Personen in der Metropolregion geprüft, ab 2025 soll das Verfahren bundesweit möglich sein. Auch Menschen mit Einschränkungen profitieren davon: Mit einem anerkannten Zertifikat verbessern sich ihre Chancen auf reguläre Jobs. So könnte sich für viele eine neue Tür in die Berufswelt öffnen.

Mehr: Neue Chancen: Praxis statt Prüfung | rbb
(br)

07.02.2025 | Hilfsmittelversorgung für Menschen mit Behinderungen gestärkt

Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz beschlossen

© REHADAT

Die ehemaligen Koalitionspartner SPD, FDP und Grüne haben sich im Bundestag auf das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) geeinigt, das voraussichtlich noch vor der Bundestagswahl im Februar in Kraft treten soll.

Mit dem Gesetz wird es für Menschen mit komplexen und mehrfachen Behinderungen deutlich einfacher, ihren Anspruch auf Hilfsmittelversorgung durchzusetzen. Hilfsmittel sind ein wesentlicher Baustein für ein selbstbestimmtes Leben, eine verbesserte Lebensqualität und die aktive Teilhabe in allen Lebensbereichen.

Das neue Gesetz sieht eine Entbürokratisierung der Beantragung und Genehmigung von Hilfsmitteln vor. Dadurch sollen Wartezeiten verkürzt und die Bereitstellung dringend benötigter Hilfsmittel beschleunigt werden. Grundsätzlich soll die Krankenkasse Anträge ohne zusätzliche Prüfung bewilligen und damit von der medizinischen Notwendigkeit ausgehen, wenn ein Sozialpädiatrisches Zentrum (SPZ) oder ein Medizinisches Behandlungszentrum für Erwachsene mit Behinderungen (MZEB) ein Hilfsmittel empfiehlt. Eine wesentliche Voraussetzung ist, dass die Empfehlung nicht älter als drei Wochen ist.

Weitere Informationen zum Thema:

(pt)

 

06.02.2025 | Fachkonferenz zur 2. Welle des ICF-basierten Teilhabesurveys

Save the Date: 26.03., Berlin

© infas.de

Im Rahmen der „Repräsentativbefragung zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen" (kurz: Teilhabesurvey) wurden von Seiten des Instituts für angewandte Sozialwissenschaft in Kooperation mit dem Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung, der Hochschule Fulda und der Universität Duisburg-Essen Daten zur Lebenssituation sowie Teilhabemöglichkeiten von Menschen mit Behinderungen erhoben. In Auftrag gegeben wurde die Studie durch das BMAS.

Am 26. März 2025 werden die Ergebnisse der zweiten Welle des Teilhabesurveys innerhab einer Fachkonferenz des BMAS vorgestellt. In diesem Zusammenhang soll auch mit den Teilnehmer:innen über Nutzung und Potenziale des Forschungsdatensatzes diskutiert werden. Der Datensatz zur ersten der zwei Wellen wurde im Januar 2025 für die Forschung zugänglich gemacht (REHADAT berichtete).

Programm und Anmeldungsinformationen zur Fachkonferenz werden künftig von Seiten des BMAS (Mail info@bmas.bund.de) bekannt gegeben. Auch REHADAT wird auf der Veranstaltung präsent sein.

 

Weitere Informationen zur Studie finden sich unter BAuA - For­schungs­da­ten­zent­rum - Teilhabesurvey – Repräsentativbefragung zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen - Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin sowie Repräsentative Studie zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen - BMAS. Der Abschussbericht zur Vorstudie zur Repräsentativbefragung ist unter ssoar-2014-schrottle_et_al-Abschlussbericht_Vorstudie_fur_eine_Reprasentativbefragung.pdf verfügbar.

(HMS)

05.02.2025 | Wie können Unternehmen barrierefreie Arbeitsplätze schaffen?

Neuer E-Learning-Kurs der BIH

Wie können Unternehmen barrierefreie Arbeitsplätze schaffen und damit Fachkräfte gewinnen? Welche baulichen, technischen und digitalen Maßnahmen sind nötig – und was kostet das eigentlich?

Der neue Online-Selbstlernkurs der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter (BIH) liefert praxisnahe Antworten. Sie erfahren mehr über die barrierefreie Arbeitsgestaltung im bestehenden Betrieb, das barrierefreie Planen und Bauen und die Barrierefreiheit bei digitalen Informationssystemen:

  • Jan, der einen neuen Produktionsstandort plant, will Barrierefreiheit von Anfang an mitdenken.
  • Gerda, Zahnärztin, überlegt, ihre Praxis für eine Bewerberin mit Sehbehinderung anzupassen.
  • Jenny, IT-Leiterin, steht vor der Herausforderung, digitale Barrierefreiheit umzusetzen.

Der Kurs bietet interaktive und barrierearme Lerninhalte, Praxisbeispiele & anschauliche Videos, Quizfragen zur Wissensüberprüfung sowie. flexible Lernzeit

Mit diesem kostenfreien E-Learning-Angebot unterstützt die BIH-Akademie Unternehmen und Betriebe dabei, Inklusion in der Arbeitswelt voranzutreiben. Weitere spannende Kurse, etwa zur Inklusionsvereinbarung oder zur Versammlung der schwerbehinderten Beschäftigten, sind bereits verfügbar – und es kommen noch mehr!

Jetzt reinschauen: Neuer E-Learning-Kurs „Barrierefreie Arbeitsgestaltung“ | BIH-Akademie
(br)

31.01.2025 | Jugendliche im Übergangssektor

Neue Studie der Bertelsmann Stiftung

Was sind die größten Hürden von jungen Menschen, denen der direkte Übergang von der Schule in eine Ausbildung nicht gelingt?

Brauchen die Jugendlichen wirklich diese Maßnahmen oder fehlt es vor allem an geeigneten Ausbildungsmöglichkeiten?

Und wie schauen Fachkräfte im Übergangssektor auf ihre Arbeit, die Jugendlichen und notwendige Veränderungen?

Um Antworten auf diese Fragen zu finden, hat das Sozialforschungsinstitut involas im Auftrag der Bertelsmann Stiftung und der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung im Oktober und November 2024 eine bundesweite Online-Befragung von Fachkräften im Übergangssektor durchgeführt. Befragt wurden über 1.500 Fachkräfte bei Bildungsträgern, an beruflichen Schulen, in Arbeitsverwaltungen, Jobcentern und anderen Institutionen des Übergangssektors.

Diese und weitere Studien der Bertelsmann Stiftung finden Sie in REHADAT-Literatur.

(ML)

23.01.2025 | Nach erneuter Erkrankung gab es Probleme

Anspruch auf stufenweise Wiedereingliederung lässt sich gerichtlich durchsetzen

Das Arbeitsgericht Verden (2 Ca 145/22) entschied, dass eine langzeiterkrankte Köchin Anspruch auf eine stufenweise Wiedereingliederung hat. Trotz ärztlicher Empfehlung und Zustimmung der Krankenkasse die Tätigkeit wieder schrittweise aufnehmen, lehnte die Arbeitgeberin dies ab.

Das Gericht stellte fest, dass sie damit ihre Fürsorgepflicht verletzt. Sie sei dazu verpflichtet, das ihr im betrieblichen Rahmen Mögliche zu tun, um der Klägerin bei der Vorbereitung der vollständigen Wiederaufnahme ihrer beruflichen Tätigkeit zu helfen. Dazu gehöre nach Auffassung des Gerichts gerade auch, ihr die stufenweise Wiedereingliederung zu ermöglichen, wenn diese durch die behandelnde Ärztin empfohlen und durch die Krankenkasse finanziert werde.

Weitere Urteile zur Stufenweisen Wiedereingliederung finden Sie in der REHADAT-Recht Datenbank: Stufenweise Wiedereingliederung

(Tr)