Mit dem neuen Sonderprogramm "Inklusive Arbeitswelt Thüringen" setzt der Freistaat Thüringen ein starkes Zeichen für mehr Inklusion im Berufsleben. Ab dem 1. Juli 2025 unterstützt das auf fünf Jahre angelegte Programm gezielt die Beschäftigung und Ausbildung von schwerbehinderten Menschen in Thüringer Unternehmen und Dienststellen. Insgesamt stehen Mittel der Ausgleichsabgabe in Höhe von bis zu 10 Millionen Euro zur Verfügung.
Hinter dem Sonderprogramm stecken viele Einzelpakete, die die Ausbildung und Arbeit schwerbehinderter Azubis und Arbeitnehmer in Thüringen attraktiv für Arbeitgeber machen sollen:
Im Fokus dieser Initiative steht die Schaffung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen für schwerbehinderte Menschen mit Wohnort in Thüringen. Ziel ist es, Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber dabei zu unterstützen, Inklusion aktiv zu leben und langfristige berufliche Perspektiven für Menschen mit Behinderung zu schaffen. Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Stabilisierung bestehender Arbeitsplätze und auf Maßnahmen zur nachhaltigen beruflichen Eingliederung. Unternehmen, die schwerbehinderte Auszubildende oder Beschäftigte einstellen oder weiterqualifizieren, können von attraktiven finanziellen Anreizen profitieren.
Ein weiterer wichtiger Aspekt dieses Programms ist die Förderung der Mobilität. Unterstützt werden individuelle Mobilitätslösungen, die schwerbehinderte Beschäftigten mehr Unabhängigkeit und Flexibilität im Berufsalltag ermöglichen – ein wichtiger Beitrag zur selbstbestimmten Teilhabe am Arbeitsleben.
Um die Rahmenbedingungen für inklusive Ausbildung zu verbessern, fördert das Programm zudem den Erwerb der rehabilitationspädagogischen Zusatzqualifikation (ReZA) für Ausbilderinnen und Ausbilder. Diese Qualifikation hilft dabei, Auszubildende mit Behinderung im Alltag noch besser zu begleiten und zu fördern.
„Inklusion ist ein Gewinn für alle. Deshalb möchten wir mit dem Sonderprogramm verlässliche Rahmenbedingungen und konkrete Anreize schaffen, um Barrieren abzubauen und neue Perspektiven zu eröffnen – sowohl für Menschen mit Behinderung als auch für Unternehmen. Das ist nicht nur eine Frage der Gerechtigkeit, sondern auch der Zukunftsfähigkeit unserer Wirtschaft“, so der Präsident des Thüringer Landesverwaltungsamtes, Frank Roßner.
Detaillierte Informationen zum Programm und alle notwendigen Antragsformulare finden Sie auf der Internet-Seite des Landesverwaltungsamtes des Freistaates Thüringen.
Hier geht es zu der Internet-Seite.
Sie finden das Sonderprogramm auch im REHADAT-Förderfinder.
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