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REHADAT-Newsletter 6/2024

Köln, 26. November 2024

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REHADAT-Wissen zu Adipositas: Ein (ge)wichtiges Thema

REHADAT hat eine neue Ausgabe der Reihe „REHADAT-Wissen“ zum Thema Adipositas im Arbeitsleben veröffentlicht.  Die Online-Publikation informiert über die chronische Erkrankung Adipositas, die damit verbundenen Auswirkungen auf die Arbeitssituation der Betroffenen, über praktische Möglichkeiten der Arbeitsgestaltung sowie Beratung und Förderung im Arbeitskontext.

In die Ausgabe eingeflossen sind die Ergebnisse einer Umfrage, an der 333 Arbeitnehmer*innen mit Adipositas teilnahmen und grundlegende Fragen zu Krankheit und Folgeerkrankungen, Auswirkungen auf das Berufsleben sowie Erfahrungen mit Unterstützungsleistungen beantworteten.

Die 15. Ausgabe der Online-Anwendung REHADAT-Wissen richtet sich an Unternehmen, Beschäftigte mit Adipositas sowie an deren Vorgesetzte und Kolleg*innen, Arbeitsmediziner*innen, Therapeut*innen und andere Fachleute. 

Zur Online-Publikation:  Adipositas | REHADAT-Wissen

Atemlos durch den Tag: jetzt auch als gedruckte Broschüre

Die Ausgabe der Reihe REHADAT-Wissen zum Thema Asthma bronchiale im Arbeitsleben gibt es jetzt auch als Druckbroschüre. Solange der Vorrat reicht, kann sie hier bestellt werden: Asthma bronchiale | REHADAT-Wissen

REHADAT-kompakt: Wie klappt inklusives Recruiting?

Die neue Ausgabe von REHADAT-kompakt informiert über inklusive Einstellungsverfahren, die für alle potenziellen Bewerberinnen und Bewerber zugänglich sind, einschließlich Menschen mit Behinderungen. Es wird erläutert, welche Ziele inklusives Recruiting verfolgt und wie man konkret anfängt. Zusätzlich gibt es Tipps für die Praxis und eine Checkliste für Stellenanzeigen, Auswahlverfahren und Einarbeitung.

REHADAT-kompakt bringt Wissen zur beruflichen Teilhabe auf den Punkt. Jede Ausgabe widmet sich einem Thema und bündelt Wissen auf maximal zwei Seiten. REHADAT-kompakt erscheint viermal im Jahr.

Zur Publikation: REHADAT-kompakt | REHADAT Publikationen

Urteil: Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen bei Teilzeit

Um einem Menschen mit Schwerbehinderung gleichgestellt werden zu können, bedarf es einer vereinbarten Arbeitszeit von mindestens 18 Wochenstunden. Das Landessozialgericht Hamburg entschied nun, dass eine Umgehung des Schwerbehindertenrechts vorliegen kann, sofern ein Unternehmen eine dauerhafte zusätzliche Abrufarbeit in Anspruch nimmt und damit eine tatsächliche Arbeitszeit von mehr als 18 Wochenstunden beansprucht, bei zeitgleicher Vereinbarung von weniger als 18 Wochenstunden. Die Klägerin begehrte eine Gleichstellung nach § 2 Abs 3. des SGB IX mit einem schwerbehinderten Menschen.

Zum Urteil: L 2 AL 41/22 D | REHADAT-Recht
Anmerkungen dazu: Chancen und Risiken einer Gleichstellung | REHADAT-Recht

Urteile zum Thema Autofahren mit Behinderung

Kennen Sie schon die umfangreiche Urteilssammlung zu verschiedenen Aspekten des Sozialrechts in REHADAT-Recht? Für Menschen mit Beeinträchtigungen, die selbst Auto fahren möchten, ist z. B. das Thema Finanzierung von Fahrzeugumbauten und Führerscheinerwerb besonders interessant.

Über die Links gelangen Sie zu einer chronologisch sortierten Liste von Rechtsprechungen, die bis zum Bundessozialgericht reichen. Diese Sammlung bietet Interessierten und Fachkräften wertvolle Einblicke und Orientierungshilfen. 

Zu den Übersichten:

Hilfsmittel kurz erklärt: zum Unterschied zwischen E-Rolli und E-Mobil

Elektrorollstühle (E-Rollis) unterstützen Menschen mit Gehbehinderungen im Innen- und Außenbereich. Sie sind wendig, verfügen oft über eine Steuerungseinheit und erreichen meist 6 km/h. Elektromobile (E-Mobile, Scooter) eignen sich für Menschen mit Restgehfähigkeit, um längere Strecken im Freien zurückzulegen. E-Mobile sind schneller und haben eine größere Reichweite als E-Rollis, verfügen über eine Lenkstange und erfordern, dass die Person selbst lenken und aufsteigen kann. Wenn E-Rollis und E-Mobile schneller als 6 km/h fahren, sind eine Kfz-Haftpflichtversicherung und eine Betriebserlaubnis erforderlich, aber kein Führerschein. Krankenkassen finanzieren meist nur Standardmodelle bis 6 km/h.
Mehr Informationen:

Gute Praxis: Arbeitsgestaltung in einer LKW-Verladung

Um zwei schwerbehinderten Beschäftigten im Bereich der LKW-Verladung ihre Arbeit zu ermöglichen, hat die Quarzwerke GmbH die Warte und ihren Zugang behinderungsgerecht umgestaltet. Dabei wurde u. a. die steile Wendeltreppe ersetzt, Kameras zur Beobachtung der Ladevorgänge angeschafft und die nun klimatisierte Warte mit neuen Büromöbeln bestückt.

Mehr Informationen: Arbeitsgestaltung in einer LKW-Verladung | REHADAT-Gute Praxis

Neues Verzeichnis der Inklusionsbetriebe in Deutschland

Inklusionsbetriebe bieten für Menschen mit Behinderungen Arbeitsplätze mit tariflicher oder ortsüblicher Bezahlung und ermöglichen den Einstieg in den allgemeinen Arbeitsmarkt. Der Anteil schwerbehinderter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter liegt in Inklusionsbetrieben zwischen 30 und 50 Prozent und ist damit höher als in anderen Unternehmen.

REHADAT erstellt jährlich eine Übersicht aller Inklusionsbetriebe in Deutschland. Das aktuelle Verzeichnis enthält Angaben zu 1.036 Inklusionsbetrieben und Inklusionsabteilungen. Hier gelangen Sie zum Verzeichnis:

Zum Verzeichnis: Inklusionsbetriebe in Deutschland 2024

Schwerbehindertenanzeige 2024: Staffelbeträge und Mehrfachanrechnung

Für die Schwerbehindertenanzeige 2024 gelten neue gesetzliche Regelungen:

  1. Arbeitgeber mit 60 und mehr Arbeitsplätzen, die keinen einzigen schwerbehinderten Menschen beschäftigen, müssen einen erhöhten Staffelbetrag in Höhe von 720 Euro bezahlen – und zwar pro unbesetztem Pflichtarbeitsplatz pro Monat. Für kleine Unternehmen gelten Sonderregelungen (s. SGB IX § 160 Ausgleichsabgabe).
  2. Ab dem Anzeigejahr 2024 können schwerbehinderte Menschen, die unmittelbar vorher in einer Werkstatt für behinderte Menschen oder bei einem anderen Leistungsanbieter beschäftigt waren oder ein Budget für Arbeit erhalten, in den ersten zwei Jahren der Beschäftigung auf zwei Pflichtarbeitsplätze angerechnet werden (s. SGB IX §159 Mehrfachanrechnung).

Mehr Informationen: Höhere Staffelbeträge und neue Mehrfachanrechnung | REHADAT-Ausgleichsabgabe

Neuauflage: BMAS aktualisiert Broschüre zur Versorgungsmedizin-Verordnung

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat seine Broschüre mit der Versorgungsmedizin-Verordnung und den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen auf den neuesten Stand gebracht.

Die Versorgungsmedizin-Verordnung enthält die Grundsätze, nach denen begutachtet wird, wenn ein Mensch die Feststellung des Grad der Behinderung (GdB) oder des Grad der Schädigungsfolgen (GdS) beantragt. Teil B enthält die GdS- bzw. GdB-Tabellen zu den Auswirkungen einer Funktionsbeeinträchtigung aufgrund einer Gesundheitsstörung.

Mehr Informationen: Versorgungsmedizinische Grundsätze (VMG) | REHADAT-Literatur 

Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber erfolgreich

Die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) hatten im Jahr 2023 rund 31.500 Kontakte zu Betrieben, davon entfielen rund 11.700 Kontakte auf Erstkontakte zu Arbeitgeber*innen. Rund 60 Prozent der Kontakte erfolgten bei beschäftigungspflichtigen Betrieben. Es sind mehr als 6.800 Betriebsbesuche durchgeführt worden.

Im Vordergrund der Kontakte standen die Themen Einstellung und Ausbildung, Sicherung der Beschäftigung und Auswirkungen der Behinderung auf das Arbeitsleben.

Die Ansprechstellen stehen den Ratsuchenden in Fragen zur beruflichen Inklusion niedrigschwellig zur Verfügung. Sie sensibilisieren und lotsen die betrieblichen Akteur*innen proaktiv oder einzelfallbezogen. Ebenso unterstützen sie bei der Kommunikation und der Antragstellung bei den zuständigen Leistungsträgern.

Mehr Informationen: EAA | REHADAT-Statistik

Neue Termine für REHADAT-Online-Seminare

Es gibt zwei neue Termine für die kompakten REHADAT-Online-Seminare:

  • 14. Januar 2025: Grad der Behinderung
  • 29. Januar 2025: Was ist digitale Barrierefreiheit?

Mehr Informationen und die Anmeldung: Seminare | REHADAT

European Regional Disability Summit 2024: REHADAT ist dabei

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, das Europäische Behindertenforum und der Deutsche Behindertenrat veranstalten am 6. Dezember 2024 einen europäischen Regionalgipfel für Menschen mit Behinderungen in Berlin, an dem man auch online im barrierefreien Livestream teilnehmen kann.

Ziel des Regionalgipfels ist es, das Bewusstsein für die Bedeutung einer inklusiven internationalen Zusammenarbeit und humanitärer Maßnahmen zu schärfen und mit Partnern und Partnerinnen aus Europa und Zentralasien gemeinsam mit Organisationen von Menschen mit Behinderungen zu diskutieren. 

Tipp! Auch REHADAT wird in Berlin vor Ort sein – wir freuen uns auf ein Gespräch mit Ihnen!

Zu Programm und Anmeldung: European Regional Disability Summit 2024 | BMAS

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Impressum

REHADAT – Informationen zur beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen
Institut der deutschen Wirtschaft Köln e. V.
Projektleitung: Andrea Kurtenacker
Redaktion: Anja Brockhagen, brockhagen@iwkoeln.de
Postfach 10 19 42, 50459 Köln
Besucheranschrift: Konrad-Adenauer-Ufer 21, 50668 Köln
Telefon: 0221 4981-845
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REHADAT wird gefördert durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und ist ein Projekt des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln.