REHADAT-Newsletter 3/2026
Köln, 09. Juni 2026
Liebe Leserinnen und Leser,
herzlich willkommen zur dritten Ausgabe unseres Newsletters in 2026 – in neuer, natürlich barrierefreier Optik, die Ihnen das Lesen hoffentlich erleichtert!
Mit unserer neuen Umfrage zur Arbeitssituation von Menschen mit Depressionen möchten wir genau hinsehen: Wie gelingt Teilhabe, wo liegen Hürden, was hilft im Berufsalltag? Wie inspirierend individuelle Wege aussehen können, zeigt unser Interview mit dem Künstler Steven Elijah Neuhaus.
Daneben werfen wir einen Blick auf Inklusionsbetriebe, eine aktuelle Gerichtsentscheidung zur Finanzierung eines Assistenzhundes und den neuen Jahresbericht der Inklusionsämter. Persönlich treffen können Sie uns bei den BMAS-Inklusionstagen und beim Kämpferherzen-Treffen im Juli – und digital beim Onlineseminar zur digitalen Barrierefreiheit am 30. Juni.
Wir wünschen Ihnen eine anregende Lektüre!
Herzliche Grüße sendet
Ihr Team von REHADAT
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Inhalt dieser Ausgabe
| 01/ |
Neue REHADAT-Umfrage: Arbeitssituation von Menschen mit Depressionen |
Wie gelingt berufliche Teilhabe bei Depressionen? Unsere anonyme Online-Umfrage sammelt Erfahrungen von Betroffenen, um praxisnahe Erkenntnisse zur beruflichen Teilhabe zu gewinnen (Dauer: ca. 20 Minuten).
Teilnahmevoraussetzungen:
- Depression (mind. eine Episode in den letzten 2 Jahren)
- Mindestalter 16 Jahre, Wohnsitz in Deutschland
- Berufstätig (inkl. Ausbildung, Werkstudium, WfbM, Inklusions- oder Zuverdienstbetrieb)
- Keine akute Suizidgefährdung
Die Ergebnisse erscheinen Ende 2026 in einer Neuauflage von REHADAT-Wissen.
Zur Umfrage: Depressionen im Arbeitsleben | REHADAT-Wissen
| 02/ |
Mit Talent zum Beruf: Der eigene Weg trotz unsichtbarer Barrieren |
Im REHADAT-Interview berichtet der Künstler Steven Elijah Neuhaus über seinen schulischen und beruflichen Werdegang – geprägt von einer Sehbehinderung, Legasthenie und einer Autismus-Spektrum-Störung.
Neuhaus studierte Kunst und qualifizierte sich zusätzlich in Musikproducing und Tontechnik. Er arbeitet heute als Soloartist, Maler und Buchautor. Parallel absolviert er ein Masterstudium in Kommunikationsdesign – als zweites berufliches Standbein.
Im Arbeitsalltag begegnet er Reizüberflutung durch gezielte Rückzugsphasen, beim Schreiben nutzt er KI-gestützte Tools zum Ausgleich seiner Legasthenie sowie eine Vergrößerungssoftware am Computer.
Zum vollständigen Interview: Mit Talent zum Beruf | REHADAT-Gute Praxis
| 03/ |
REHADAT-kompakt: Inklusionsbetriebe |
Die neue Ausgabe von REHADAT-kompakt informiert auf zwei Seiten zum Thema „Inklusionsbetriebe“. Lesen Sie, wie Inklusionsbetriebe gegründet werden können, wer dazu berät, welche Förderung es gibt und für wen Inklusionsbetriebe als Arbeitgeber interessant sind.
Hintergrund: Inklusionsbetriebe sind reguläre Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarkts, in denen Menschen mit und ohne Behinderungen gemeinsam unter normalen Bedingungen arbeiten – mit Arbeitsvertrag, tariflicher oder ortsüblicher Bezahlung und Sozialversicherung. Charakteristisch ist, dass 30 bis 50 Prozent der Beschäftigten schwerbehindert sind. Wichtig: Inklusionsbetriebe sind keine Werkstätten für behinderte Menschen, sondern wirtschaftlich ausgerichtete Unternehmen, die Produkte und Dienstleistungen am regulären Markt anbieten.
Zur Publikation: REHADAT-kompakt – Inklusionsbetriebe, Ausgabe 19 | REHADAT kompakt
| 04/ |
Gericht lehnt Eilentscheidung zur Finanzierung eines Assistenzhundes ab |
Das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt hat im Eilverfahren entschieden, dass ein Sozialhilfeträger vorläufig nicht verpflichtet ist, die Kosten für einen Assistenzhund zu übernehmen. Der Antragsteller wollte erreichen, dass die Finanzierung bereits vor einer endgültigen Entscheidung zugesprochen wird.
Das Gericht sah die Voraussetzungen für eine einstweilige Anordnung nicht als erfüllt an. Insbesondere sei nicht ausreichend glaubhaft gemacht worden, dass ohne die sofortige Kostenübernahme eine gravierende Versorgungslücke entstehe.
Bedeutung der Entscheidung: Das Gericht stellt klar, dass die Finanzierung eines Assistenzhundes im Sozialrecht zwar grundsätzlich möglich ist, aber im Eilverfahren nur bei besonders dringender und nachgewiesener Notwendigkeit durchgesetzt werden kann.
Zum Urteil: Az. L 8 SO 101/25 B ER | REHADAT-Recht und zur Assistenzhundeverordnung: AHundV | REHADAT-Recht
| 05/ |
Testerinnen und Tester für REHADAT von morgen gesucht |
Hinter den Kulissen arbeiten wir an einer neuen Version von REHADAT – und Sie können unsere Ideen noch vor allen anderen ausprobieren. Mit Ihrem ehrlichen Feedback helfen Sie uns dabei, Informationen rund um berufliche Teilhabe und Inklusion noch besser zugänglich zu machen.
- Testzeitraum: Juli 2026
- Dauer: ca. 30 Minuten
Wir suchen Menschen mit Behinderungen, die sich für Themen der beruflichen Teilhabe interessieren. Vorkenntnisse sind nicht erforderlich – Ihre Perspektive zählt!
Neugierig geworden? Dann schreiben Sie unserer Kollegin Eva Rabung einfach eine Mail: rabung@iwkoeln.de
| 06/ |
Kurz erklärt: Unterschied zwischen dem Zwei-Sinne-Prinzip und dem Zwei-Kanal-Prinzip |
Das Zwei-Sinne-Prinzip bedeutet, dass Informationen immer über mindestens zwei der drei Sinne Hören, Sehen oder Tasten vermittelt werden, z. B. durch akustische UND visuelle Alarme gleichzeitig. Ziel ist eine möglichst barrierefreie Nutzung von Gebäuden, Produkten und Informationssystemen für alle Menschen.
Das Zwei-Kanal-Prinzip stellt dagegen alternative Nutzungsmöglichkeiten bereit, wenn eine Fähigkeit eingeschränkt oder nicht vorhanden ist. Beispiele sind Rampen oder Aufzüge statt Treppen oder Sitzmöglichkeiten bei überwiegend stehenden Tätigkeiten.
Mehr Informationen im Lexikon: Zwei-Sinne-Prinzip | REHADAT
| 07/ |
Neue Forschungsrubrik: Peer-to-Peer und Arbeitswelt |
Im Bereich Forschungsergebnisse auf REHADAT-Forschung ist nun die neue Rubrik „Peer-to-Peer und Arbeitswelt“ veröffentlicht. Dort berichten Forschende von ihren Erfahrungen und Herausforderungen aus Projekten, die Ansätze wie das Peer Counselling in ihrer Forschung zur beruflichen Inklusion nutzen.
Die neue Rubrik ergänzt die bisherigen Schwerpunkte Diversität, Inklusion, Psychische Gesundheit und Digitalisierung.
Alle Rubriken finden sich hier: Forschungsergebnisse | REHADAT-Forschung
| 08/ |
Inklusionsämter veröffentlichen Jahresbericht |
Das bundesweite Aufkommen der Ausgleichsabgabe lag 2024 bei knapp 893 Mio. Euro. Davon verblieben 82 % (733 Mio. Euro) bei den Inklusions- und Integrationsämtern, 18 % gingen an den Ausgleichsfonds des BMAS.
Die Ausgaben stiegen gegenüber dem Vorjahr um 16 % auf rund 755 Mio. Euro. Davon flossen 236 Mio. Euro an Arbeitgeber zur Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen (43.000 Einzelfälle) sowie 146 Mio. Euro an 1.037 Inklusionsbetriebe.
Zusätzlich erhielten 9.900 schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben Leistungen der Begleitenden Hilfe in Höhe von 86 Mio. Euro – etwa für Mobilität, Arbeitshilfen, Qualifizierung oder Arbeitsassistenz.
Mehr zum Jahresbericht der BIH: Inklusionsämter | REHADAT-Statistik
| 09/ |
Mitmachen erwünscht: BAuA-Studie zu digitaler Teamarbeit und Inklusion |
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) sucht für das Forschungsprojekt „TechInTeam" Praxispartner. Untersucht werden Chancen und Herausforderungen digitaler Kommunikationstechnologien für die Zusammenarbeit in Teams mit Menschen mit und ohne Behinderung.
Teilnehmen können Teams ab drei Personen, von denen mindestens ein Mensch eine Seh- oder Hörbehinderung hat und die digitale Tools wie Chat oder Videokonferenzen nutzen. Die Methoden werden flexibel an die bestehenden Arbeitsprozesse angepasst. Teilnehmende erhalten wissenschaftliche Einblicke, Impulse zur Weiterentwicklung inklusiver Praktiken und stärken das Bewusstsein für Diversity und Barrierefreiheit.
Mehr Informationen: Projektflyer | BAuA
| 10/ |
MehrWirkung inklusive: Wirkung messen und sichtbar machen |
Inklusionsunternehmen schaffen Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen und fördern ihre Teilhabe. Doch wie lässt sich diese Wirkung systematisch erfassen?
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Inklusionsfirmen (bag if) entwickelt dazu die digitale Plattform KIWI. Sie ermöglicht Inklusionsunternehmen, ihre Wirkung zu messen und einen KI-gestützten Wirkungsbericht mit Benchmarks, Stärken-Schwächen-Analyse und individuellem Wirkungskompass zu erhalten. Bei Erfüllung definierter Kriterien wird das Siegel „MehrWirkung inklusive" als Qualitätsnachweis vergeben.
Anfang Juni startet die Pilotphase – die Teilnahme ist in dieser Zeit kostenfrei. Interessierte melden sich bei: info@bag-if.de.
Weitere Infos: Homepage | mehrwirkung-inklusive.de
| 11/ |
Veranstaltungstipps |
Wir empfehlen Ihnen gerne die folgenden Veranstaltungen:
- Am 03.07.2026 findet in Köln der Fachtag „Ausbildung mittendrin“ statt, bei dem Erkenntnisse aus dem Projekt „Ausbildung mittendrin" vorgestellt, gemeinsam diskutiert und weiterentwickelt werden. Seit 2022 begleitet das Projekt junge Menschen mit kognitiven Einschränkungen auf ihrem Weg in eine duale Berufsausbildung auf dem ersten Arbeitsmarkt.
Mehr Informationen: Fachtag Ausbildung mittendrin | mittendrin e. V. - Auch am 6. bis 7. Juli 2026 steht bei den BMAS-Inklusionstagen 2026 das Thema „Ausbildung und Arbeit für junge Menschen mit Behinderungen“ im Vordergrund. Als zentrale Veranstaltung für Inklusionspolitik in Deutschland leisten die Inklusionstage einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention.
Mehr Informationen: Inklusionstage 2026 | Gemeinsam einfach machen - Am 25.07.2026 findet das Kämpferherzen-Treffen in Kassel statt, organisiert von Betroffenen für Betroffene, gleichzeitig Informationsveranstaltung und Community-Treffen. Es gibt Informationsmöglichkeiten zu über 20 Erkrankungen, Vorträge, Workshops und Aussteller, die bei vielen Fragen helfen können.
Mehr Informationen: Treffen 2026 | Kämpferherzen
Übrigens! Bei den BMAS-Inklusionstagen sowie dem Kämpferherzen-Treffen werden wir mit einem eigenen Stand vor Ort sein. Wir freuen uns auf Sie!
| 12/ |
REHADAT-Onlineseminar „Digitale Barrierefreiheit“ am 30. Juni |
Durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist Barrierefreiheit seit Juli 2025 für viele digitale Produkte und Dienstleistungen für öffentliche und privatwirtschaftliche Akteure verpflichtend. Gleichzeitig nimmt die Wichtigkeit des Themas Digitalisierung – und damit auch die Frage, ob digitale Medien und Technologien für alle zugänglich und bedienbar sind – auch innerhalb der Arbeitswelt stetig zu.
Am 30. Juni findet deshalb von 10 bis 11 Uhr das nächste REHADAT-Onlineseminar zum Thema „Digitale Barrierefreiheit“ statt.
Dabei wird es um folgende Inhalte gehen:
- Was bedeutet digitale Barrierefreiheit?
- Wie werden digitale Medien wahrgenommen und bedient?
- Rechtliche Rahmenbedingungen (u. a. das BFSG)
- Sind digitale Barrieren nur für Menschen mit Behinderungen relevant?
Mehr Informationen und Anmeldung: Digitale Barrierefreiheit (30.06.26), Zoom | REHADAT
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Impressum
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Institut der deutschen Wirtschaft Köln e. V.
Projektleitung: Andrea Kurtenacker
Redaktion: Anja Brockhagen, brockhagen@iwkoeln.de
Postfach 10 19 42, 50459 Köln
Besucheranschrift: Konrad-Adenauer-Ufer 21, 50668 Köln
Telefon: 0221 4981-845
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REHADAT wird gefördert durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und ist ein Projekt des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln.