Ablaufende Nachweise
Zusammenfassung
Mitarbeiter/innen können nur angerechet werden, solange ihr Schwerbehindertenausweis (bzw. ein anderer Nachweis ihrer Anrechnungsfähigkeit) gültig ist.
Hinweis für die Software IW-Elan:
Eine Übersicht über alle Nachweise (Arbeitgeber und Nebenbetriebe), die im Anzeigejahr ablaufen oder abgelaufen sind, bietet die Software IW-Elan unter dem Menüpunkt "Seitenansicht/Druck" -> "interne Listen" -> "ablaufende Nachweise".