Sprungnavigation Tastaturkurzbefehle

Suche und Service

Altersteilzeit
Zusammenfassung

Wie werden Beschäftigte in Altersteilzeit im Anzeigeverfahren behandelt?

Beschäftigte in Altersteilzeit im Teilzeitmodell

  • werden bei der Berechnung der Arbeitsplätze mitgezählt (in der Software IW-Elan: in Spalte 1 eintragen)
  • werden wieder abgezogen, wenn die TATSÄCHLICHE Arbeitszeit infolge der Altersteilzeit unter 18 Stunden/wöchentlich sinkt (in der Software IW-Elan: in Spalte 3 eintragen)
  • werden auf Pflichtarbeitsplätze angerechnet, es sei denn, die Beschäftigten haben schon VOR der Altersteilzeit weniger als 18 Wochenstunden ohne Zulassung der Agentur für Arbeit gearbeitet

Beschäftigte in Altersteilzeit im Blockmodell (einheitliche Behandlung in der Arbeits- und Freiphase)

  • werden bei der Berechnung der Arbeitsplätze mitgezählt (in der Software IW-Elan: in Spalte 1 eintragen)
  • werden wieder abgezogen, wenn die BEZAHLTE Arbeitszeit weniger als 18 Stunden/wöchentlich beträgt (in der Software IW-Elan: in Spalte 3 eintragen)
  • werden wieder abgezogen, wenn eine Vertretung mit 18 und mehr Wochenstunden eingestellt wurde (in der Software IW-Elan: in Spalte 3 eintragen)
  • werden auf Pflichtarbeitsplätze angerechnet, es sei denn, die Beschäftigten haben schon VOR der Altersteilzeit weniger als 18 Wochenstunden ohne Zulassung der Agentur für Arbeit gearbeitet