Arbeitsgelegenheiten
Zusammenfassung
Arbeitsgelegenheiten nach § 16d Absatz 7 SGB II mit Mehraufwandsentschädigung (Ein-Euro-Jobs) werden im Anzeigeverfahren nicht berücksichtigt. Bei diesen Arbeiten werden keine Arbeitsverhältnisse im Sinne des Arbeitsrechts begründet, sodass Ein-Euro-Jobber/innen nicht bei den Arbeitsplätzen (in der Software IW-Elan: nicht in den Spalten 1-3) mitzählen. Schwerbehinderte Ein-Euro-Jobber/innen können demnach auch nicht auf Pflichtarbeitsplätze angerechnet werden.
Die Förderung erwerbswirtschaftlicher Tätigkeiten im Rahmen der Arbeitsgelegenheiten in der Entgeltvariante wurde durch die Neuregelung des § 16d SGB II ab 01.04.2012 in die Eingliederungsleistung "Förderung von Arbeitsverhältnissen" gem. § 16e SGB II überführt.