Auszubildende
Zusammenfassung
Schwerbehinderte und gleichgestellte Auszubildende, die direkt nach der Ausbildung in ein Beschäftigungsverhältnis übernommen werden, werden im ersten Jahr der Beschäftigung auf zwei Pflichtarbeitsplätze angerechnet.
In der Software IW-Elan erscheinen sie im Verzeichnis mit der Personengruppe SBAF2 bzw. GLAF2.
IW-Elan nimmt diese Folgeanrechnung automatisch vor, wenn der Nachweis nach Ausbildungsende weiter gültig ist und der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin nicht austritt. Nach Ende der einjährigen Folgeanrechnung findet automatisch ein Übergang zu SB1 bzw. GL1 statt. Sie brauchen keine weiteren Einträge für diese/n Mitarbeiter/in vorzunehmen.