Betriebstätigkeit
Beginn und Ende der Betriebstätigkeit werden automatisch anhand der Eingaben in der Tabelle der Arbeitsplätze ermittelt. Bitte beachten Sie, dass der angegebene Zeitraum mit den Monaten übereinstimmen muss, für die Arbeitsplätze eingetragen wurden. Um die Berechnungsergebnisse nicht zu verfälschen, passt IW-Elan den Zeitraum automatisch an.
Falls die Betriebstätigkeit nicht zum Monatsersten begonnen oder zum Monatsletzten geendet hat, tragen Sie hier bitte das genaue Datum der Betriebstätigkeit ein!
Falls Sie zu den Arbeitgebern gehören, die erst im Laufe des Anzeigejahres ihre Unternehmens-/Betriebstätigkeit aufgenommen bzw. eingestellt haben, geben Sie bitte nur in den Monaten Daten ein, in denen die Unternehmens-/ Betriebstätigkeit mindestens an einem Tag bestanden hat.
Lassen Sie bitte die Eingabefelder in der Tabelle der Arbeitsplätze für die übrigen Monate leer. Tragen Sie dort bitte auch keine Nullen ein!
Maßgeblicher Zeitpunkt der Gründung bzw. des Erlöschens ist die tatsächliche Betriebsaufnahme/-stilllegung eines Unternehmens, einer Handelsfirma oder eines sonstigen Betriebes.
Die tatsächliche Unternehmenstätigkeit z. B. bei einer GmbH beginnt nicht erst mit dem Zeitpunkt des Handelsregistereintrages, sondern mit dem Zeitpunkt einer nach außen gerichteten Tätigkeit.