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Bundesfreiwilligendienst (BFD)
Zusammenfassung

Personen, die im Bundesfreiwilligendienst tätig sind, zählen nicht als Arbeitsplätze im Sinne des § 156 Absatz 1 SGB IX. Es handelt sich um Personen, deren Tätigkeit nicht in erster Linie ihrem Erwerb dient, sondern karitativ oder religiös begründet ist.

In der Software IW-Elan werden sie in Spalte 1 mitgezählt und in Spalte 3 wieder abgezogen.