Empfangsbestätigung
Seit dem Anzeigejahr 2021 ist es nicht mehr notwendig, den so genannten Versandbeleg unterschrieben per Post an die Agentur für Arbeit (AA) zu schicken. Stattdessen erhält der Anwender oder die Anwenderin eine Empfangsbestätigung, die als Nachweis gegenüber der AA aufbewahrt werden soll.
Die Empfangsbestätigung können Sie sofort nach erfolgreicher Übermittlung der Daten aus IW-Elan oder später über den Punkt "Drucken" -> "Empfangsbestätigung" für Ihre Unterlagen als PDF speichern oder ausdrucken.