Freie Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen
Die Arbeitsplätze sogenannter "freier Mitarbeiter/innen" werden nicht von § 156 SGB IX erfasst. Indizien für eine freie Mitarbeit sind:
- keine persönliche Unterordnung unter das Weisungsrecht des Arbeitgebers
- keine Eingliederung in den betrieblichen Ablauf (Dienstplan/Genehmigung des Urlaubs/Meldepflicht bei Krankheit ...).