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Freie Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen

Die Arbeitsplätze sogenannter "freier Mitarbeiter/innen" werden nicht von § 156 SGB IX erfasst. Indizien für eine freie Mitarbeit sind:

  • keine persönliche Unterordnung unter das Weisungsrecht des Arbeitgebers
  • keine Eingliederung in den betrieblichen Ablauf (Dienstplan/Genehmigung des Urlaubs/Meldepflicht bei Krankheit ...).