GLAF2 – gleichgestellter Mensch im 1. Jahr nach der Ausbildung (Folgeanrechnung auf 2 Plätze)
Zur Personengruppe GLAF2 zählen:
Gleichgestellte Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 30 oder 40, die im direkten Anschluss an eine abgeschlossene Berufsausbildung beim ausbildenden oder einem anderen Arbeitgeber in ein Beschäftigungsverhältnis übernommen werden. Die Beschäftigung muss bis zum Ablauf des Kalendermonats beginnen, der auf den Monat folgt, in dem die Ausbildung abgeschlossen wurde.
Im ersten Jahr der Beschäftigung können diese Mitarbeiter/innen auf zwei Pflichtarbeitsplätze angerechnet werden (§ 159 Abs. 2 Satz 4 SGB IX).
Teilzeitbeschäftigte gleichgestellte Menschen, die weniger als 18 Stunden wöchentlich beschäftigt werden, können nur angerechnet werden wenn die Agentur für Arbeit die Anrechnung zugelassen hat, weil die kürzere Arbeitszeit wegen Art und Schwere der Behinderung notwendig ist.
Nachweis der Anrechnungsfähigkeit:
- durch einen Gleichstellungsbescheid einer Agentur für Arbeit.
- Bei einer Arbeitszeit von weniger als 18 Stunden mit Zulassung durch AA muss der Zulassungsbescheid der Agentur für Arbeit als Nachweis angegeben werden.