GLWF2 – gleichgestellter Mensch unmittelbar aus einer WfbM oder von einem anderen Leistungsanbieter
Zur Personengruppe GLWF2 gehören:
Gleichgestellte Menschen, die unmittelbar vor Betriebseintritt in einer Werkstatt für behinderte Menschen oder bei einem anderen Leistungsanbieter gearbeitet haben.
Die Anrechnung auf zwei Pflichtarbeitsplätze erfolgt für 24 Monate ab Eintrittsdatum in den Betrieb.
Nachweis der Anrechnungsfähigkeit:
- durch den Gleichstellungsbescheid einer Agentur für Arbeit.
Bitte beachten Sie: Für diese Personengruppe ist die Arbeitszeit nicht relevant. Deshalb kann die Voreinstellung "18 Stunden und mehr" nicht geändert werden.