Gleichstellung
Zusammenfassung
Die Gleichstellung können Menschen mit Behinderung mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 30 oder 40 bei der Agentur für Arbeit beantragen. Die Agentur für Arbeit prüft den Antrag und spricht die Gleichstellung aus, wenn ein geeigneter Arbeitsplatz wegen der Behinderung ohne die Gleichstellung nicht erlangt oder behalten werden kann.
Menschen mit Behinderung, die einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden, können auf Pflichtarbeitsplätze angerechnet werden.
Zum Nachweis der Gleichstellung muss ein Bescheid der Agentur für Arbeit über die Gleichstellung vorliegen; der Feststellungsbescheid über den GdB von 30 oder 40 reicht alleine nicht aus!
Übrigens: im Anzeigeverfahren ist es nicht notwendig, den Grad der Behinderung einzutragen; die Angabe der Personengruppe reicht aus!