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Mitarbeiter versetzen
Zusammenfassung

Wird eine anrechenbare Person in einem anderen Betrieb desselben Arbeitgebers weiterbeschäftigt, muss dieser Mitarbeiter / diese Mitarbeiterin im Verzeichnis des neuen Betriebes erneut aufgeführt werden. Tragen Sie im Verzeichnis des alten Betriebes bei der Person das Austrittsdatum ein; im Verzeichnis des neuen Betriebes wird das neue Eintrittsdatum angegeben.

Bitte beachten Sie: Mitarbeiter / Mitarbeiterinnen dürfen in einem Monat nicht in zwei Betrieben eines Arbeitgebers gleichzeitig angerechnet werden. Falls das Wechseldatum mitten im Monat liegen sollte, tragen Sie bitte als Anrechnungsbeginn im neuen Betrieb den Ersten des Folgemonats ein!