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Nebenbetrieb ⁠/​ Dienststelle

Ein Nebenbetrieb bzw. eine Dienststelle ist eine rechtlich unselbstständige organisatorische Einheit eines Arbeitgebers. Sie besitzt keine eigene Rechtspersönlichkeit und ist dem Hauptarbeitgeber zugeordnet. Für die Beschäftigungspflicht nach dem SGB IX werden die Arbeitsplätze des Nebenbetriebs bzw. der Dienststelle mit denen des Hauptarbeitgebers zusammengefasst – sie gelten nicht als eigenständiger Arbeitgeber.

Typische Beispiele sind Filialen von Unternehmen, Eigenbetriebe von Kommunen, rechtlich unselbstständige Landesbetriebe (z. B. Landesmuseen) oder unselbstständige Einrichtungen öffentlicher oder privater Träger.

Achtung: Der Nebenbetrieb / die Diensstelle darf keine eigene Anzeige an die Agentur für Arbeit senden!

Mit IW-Elan können Nebenbetriebe / Dienststellen

  • Arbeitsplätze erfassen (seit dem Anzeigejahr 2023),
  • das Verzeichnis der anrechenbaren Personen nach § 163 SGB IX erfassen und pflegen,
  • Werkstattaufträge erfassen.

Anschließend kann aus IW-Elan eine Datei exportiert und dem Arbeitgeber, der die Gesamtanzeige erstellt, übermittelt werden.