Personengruppenwechsel
Falls sich die Personengruppe des Mitarbeiters oder der Mitarbeiterin im Anzeigejahr ändert, können Sie die Personengruppe wechseln - ohne einen Datensatz anlegen zu müssen.
Diese Funktion steht allerdings nur bei gleichbleibender Arbeitszeit zur Verfügung. Ein Wechsel der Arbeitszeit kann nur über zwei Datensätze dargestellt werden:
Im ersten Datensatz mit Austrittsdatum und im zweiten Datensatz mit der neuen Arbeitszeit und dem neuen Eintrittsdatum - um eine die Doppelanrechnung zu vermeiden, muss das neue Eintrittsdatum im Folgemonat des Austritts liegen!
Bitte beachten Sie: Die Personengruppenwechsel vor und nach der Ausbildung werden bei SBA2 und GLA2 automatisch generiert, wenn der Datensatz gespeichert wird! In diesem Fall ist keine manuelle Eingabe des Wechsels notwendig!
Folgende Personengruppenwechsel sind möglich:
- ... zu GL1 – Gleichgestellter Mensch
nur mit einem Gleichstellungsbescheid der Agentur für Arbeit bei einem GdB von 30 oder 40 | mehr Infos - ... zu MSB2 – schwerbehinderter Mensch mit Mehrfachanrechnung auf 2 Plätze
nur mit einem Bescheid über die Mehrfachanrechnung der Agentur für Arbeit bei einem GdB von 50 bis 100 | mehr Infos - ... zu MSB3 – schwerbehinderter Mensch mit Mehrfachanrechnung auf 3 Plätze
nur mit einem Bescheid über die Mehrfachanrechnung der Agentur für Arbeit bei einem GdB von 50 bis 100 | mehr Infos - ... zu MSBA3 – schwerbehinderter Mensch in Ausbildung mit Mehrfachanrechnung auf 3 Plätze
nur mit einem Bescheid über die Mehrfachanrechnung der Agentur für Arbeit bei einem GdB von 50 bis 100 | mehr Infos - ... zu SBA2 – schwerbehinderter Mensch in Ausbildung
mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 bis 100 | mehr Infos
- ... zu SB1 – schwerbehinderter Mensch
mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 bis 100 | mehr Infos - ... zu MGL2 – Gleichgestellter Mensch mit Mehrfachanrechnung auf 2 Plätze
nur mit einem Bescheid über die Gleichstellung und Mehrfachanrechnung der Agentur für Arbeit bei einem GdB von 30 oder 40 | mehr Infos - ... zu MGL3 – Gleichgestellter Mensch mit Mehrfachanrechnung auf 3 Plätze
nur mit einem Bescheid über die Gleichstellung und Mehrfachanrechnung der Agentur für Arbeit bei einem GdB von 30 oder 40 | mehr Infos - ... zu MGLA3 – gleichgestellter Mensch in Ausbildung mit Mehrfachanrechnung auf 3 Plätze
nur mit einem Bescheid über die Gleichstellung und Mehrfachanrechnung der Agentur für Arbeit bei einem GdB von 30 oder 40 | mehr Infos - ... zu GLA2 – gleichgestellter Mensch in Ausbildung
nur mit einem Bescheid über die Gleichstellung der Agentur für Arbeit bei einem GdB von 30 oder 40 | mehr Infos
- ... zu MSB3 – schwerbehinderter Mensch mit Mehrfachanrechnung auf 3 Plätze
nur mit einem Bescheid über die Mehrfachanrechnung der Agentur für Arbeit bei einem GdB von 50 bis 100 | mehr Infos - ... zu SB1 – schwerbehinderter Mensch
mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 bis 100 | mehr Infos - ... zu MSBA3 – schwerbehinderter Mensch in Ausbildung mit Mehrfachanrechnung auf 3 Plätze
nur mit einem Bescheid über die Mehrfachanrechnung der Agentur für Arbeit bei einem GdB von 50 bis 100 | mehr Infos - ... zu SBA2 – schwerbehinderter Mensch in Ausbildung
mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 bis 100 | mehr Infos
- ... zu MGL3 – Gleichgestellter Mensch mit Mehrfachanrechnung auf 3 Plätze
nur mit einem Bescheid über die Gleichstellung und Mehrfachanrechnung der Agentur für Arbeit bei einem GdB von 30 oder 40 | mehr Infos - ... zu GL1 – Gleichgestellter Mensch
nur mit einem Gleichstellungsbescheid der Agentur für Arbeit bei einem GdB von 30 oder 40 | mehr Infos - ... zu MGLA3 – gleichgestellter Mensch in Ausbildung mit Mehrfachanrechnung auf 3 Plätze
nur mit einem Bescheid über die Gleichstellung und Mehrfachanrechnung der Agentur für Arbeit bei einem GdB von 30 oder 40 | mehr Infos - ... zu GLA2 – gleichgestellter Mensch in Ausbildung
nur mit einem Bescheid über die Gleichstellung der Agentur für Arbeit bei einem GdB von 30 oder 40 | mehr Infos
- ... zu MSBA3 – schwerbehinderter Mensch in Ausbildung mit Mehrfachanrechnung auf 3 Plätze
nur mit einem Bescheid über die Mehrfachanrechnung der Agentur für Arbeit bei einem GdB von 50 bis 100 | mehr Infos - ... zu SB1 – schwerbehinderter Mensch
mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 bis 100 | mehr Infos
- ... zu MGLA3 – gleichgestellter Mensch in Ausbildung mit Mehrfachanrechnung auf 3 Plätze
nur mit einem Bescheid über die Gleichstellung und Mehrfachanrechnung der Agentur für Arbeit bei einem GdB von 30 oder 40 | mehr Infos - ... zu GL1 – Gleichgestellter Mensch
nur mit einem Gleichstellungsbescheid der Agentur für Arbeit bei einem GdB von 30 oder 40 | mehr Infos
- ... zu GLA2 – gleichgestellter Mensch in Ausbildung
nur mit einem Bescheid über die Gleichstellung der Agentur für Arbeit bei einem GdB von 30 oder 40 | mehr Infos - ... zu MSBA3 – schwerbehinderter Mensch in Ausbildung mit Mehrfachanrechnung auf 3 Plätze
nur mit einem Bescheid über die Mehrfachanrechnung der Agentur für Arbeit bei einem GdB von 50 bis 100 | mehr Infos - ... zu SBAF2 – Folgeanrechnung: schwerbehinderter Mensch im 1. Jahr nach der Ausbildung
mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 bis 100 | mehr Infos - ... zu GLAF2 – Folgeanrechnung: Gleichgestellter Mensch im 1. Jahr nach der Ausbildung
nur mit einem Bescheid über die Gleichstellung und Mehrfachanrechnung der Agentur für Arbeit bei einem GdB von 30 oder 40 | mehr Infos
- ... zu MGLA3 – gleichgestellter Mensch in Ausbildung mit Mehrfachanrechnung auf 3 Plätze
nur mit einem Bescheid über die Gleichstellung und Mehrfachanrechnung der Agentur für Arbeit bei einem GdB von 30 oder 40 | mehr Infos - ... zu SBA2 – schwerbehinderter Mensch in Ausbildung
mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 bis 100 | mehr Infos - ... zu GLAF2 – Folgeanrechnung: Gleichgestellter Mensch im 1. Jahr nach der Ausbildung
nur mit einem Bescheid über die Gleichstellung und Mehrfachanrechnung der Agentur für Arbeit bei einem GdB von 30 oder 40 | mehr Infos
- ... zu MSB3 – schwerbehinderter Mensch mit Mehrfachanrechnung auf 3 Plätze
nur mit einem Bescheid über die Mehrfachanrechnung der Agentur für Arbeit bei einem GdB von 50 bis 100 | mehr Infos - ... zu SBAF2 – Folgeanrechnung: schwerbehinderter Mensch im 1. Jahr nach der Ausbildung
mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 bis 100 | mehr Infos
- ... zu GL1 – Gleichgestellter Mensch
nur mit einem Gleichstellungsbescheid der Agentur für Arbeit bei einem GdB von 30 oder 40 | mehr Infos - ... zu MGL2 – Gleichgestellter Mensch mit Mehrfachanrechnung auf 2 Plätze
nur mit einem Bescheid über die Gleichstellung und Mehrfachanrechnung der Agentur für Arbeit bei einem GdB von 30 oder 40 | mehr Infos - ... zu MGL3 – Gleichgestellter Mensch mit Mehrfachanrechnung auf 3 Plätze
nur mit einem Bescheid über die Gleichstellung und Mehrfachanrechnung der Agentur für Arbeit bei einem GdB von 30 oder 40 | mehr Infos - ... zu GLAF2 – Folgeanrechnung: Gleichgestellter Mensch im 1. Jahr nach der Ausbildung
nur mit einem Bescheid über die Gleichstellung und Mehrfachanrechnung der Agentur für Arbeit bei einem GdB von 30 oder 40 | mehr Infos
- ... zu GL1 – Gleichgestellter Mensch
nur mit einem Gleichstellungsbescheid der Agentur für Arbeit bei einem GdB von 30 oder 40 | mehr Infos - ... zu MSB2 – schwerbehinderter Mensch mit Mehrfachanrechnung auf 2 Plätze
nur mit einem Bescheid über die Mehrfachanrechnung der Agentur für Arbeit bei einem GdB von 50 bis 100 | mehr Infos - ... zu MSB3 – schwerbehinderter Mensch mit Mehrfachanrechnung auf 3 Plätze
nur mit einem Bescheid über die Mehrfachanrechnung der Agentur für Arbeit bei einem GdB von 50 bis 100 | mehr Infos - ... zu SB1 – schwerbehinderter Mensch
mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 bis 100 | mehr Infos
- ... zu SB1 – schwerbehinderter Mensch
mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 bis 100 | mehr Infos - ... zu MGL2 – Gleichgestellter Mensch mit Mehrfachanrechnung auf 2 Plätze
nur mit einem Bescheid über die Gleichstellung und Mehrfachanrechnung der Agentur für Arbeit bei einem GdB von 30 oder 40 | mehr Infos - ... zu MGL3 – Gleichgestellter Mensch mit Mehrfachanrechnung auf 3 Plätze
nur mit einem Bescheid über die Gleichstellung und Mehrfachanrechnung der Agentur für Arbeit bei einem GdB von 30 oder 40 | mehr Infos - ... zu GL1 – Gleichgestellter Mensch
nur mit einem Gleichstellungsbescheid der Agentur für Arbeit bei einem GdB von 30 oder 40 | mehr Infos
... ist kein Personengruppenwechsel möglich.
Falls nötig, können Sie einen Personengruppenwechsel als Austritt und Wiedereintritt eingeben: Im ersten Datensatz mit Austrittsdatum und im zweiten Datensatz die neue Personengruppe und das neue Eintrittsdatum - um eine die Doppelanrechnung zu vermeiden, muss das neue Eintrittsdatum im Folgemonat des Austritts liegen!
... ist kein Personengruppenwechsel möglich.
Falls nötig, können Sie einen Personengruppenwechsel als Austritt und Wiedereintritt eingeben: Im ersten Datensatz mit Austrittsdatum und im zweiten Datensatz die neue Personengruppe und das neue Eintrittsdatum - um eine die Doppelanrechnung zu vermeiden, muss das neue Eintrittsdatum im Folgemonat des Austritts liegen!
... ist kein Personengruppenwechsel möglich.
Falls nötig, können Sie einen Personengruppenwechsel als Austritt und Wiedereintritt eingeben: Im ersten Datensatz mit Austrittsdatum und im zweiten Datensatz die neue Personengruppe und das neue Eintrittsdatum - um eine die Doppelanrechnung zu vermeiden, muss das neue Eintrittsdatum im Folgemonat des Austritts liegen!
- ... zu SB1 – schwerbehinderter Mensch
mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 bis 100 | mehr Infos - ... zu GL1 – Gleichgestellter Mensch
nur mit einem Gleichstellungsbescheid der Agentur für Arbeit bei einem GdB von 30 oder 40 | mehr Infos
... ist kein Personengruppenwechsel möglich.
Falls nötig, können Sie einen Personengruppenwechsel als Austritt und Wiedereintritt eingeben: Im ersten Datensatz mit Austrittsdatum und im zweiten Datensatz die neue Personengruppe und das neue Eintrittsdatum - um eine die Doppelanrechnung zu vermeiden, muss das neue Eintrittsdatum im Folgemonat des Austritts liegen!
... ist kein Personengruppenwechsel möglich.
Falls nötig, können Sie einen Personengruppenwechsel als Austritt und Wiedereintritt eingeben: Im ersten Datensatz mit Austrittsdatum und im zweiten Datensatz die neue Personengruppe und das neue Eintrittsdatum - um eine die Doppelanrechnung zu vermeiden, muss das neue Eintrittsdatum im Folgemonat des Austritts liegen!