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Personengruppenwechsel

Falls sich die Personengruppe des Mitarbeiters oder der Mitarbeiterin im Anzeigejahr ändert, können Sie die Personengruppe wechseln - ohne einen Datensatz anlegen zu müssen.

Diese Funktion steht allerdings nur bei gleichbleibender Arbeitszeit zur Verfügung. Ein Wechsel der Arbeitszeit kann nur über zwei Datensätze dargestellt werden:
Im ersten Datensatz mit Austrittsdatum und im zweiten Datensatz mit der neuen Arbeitszeit und dem neuen Eintrittsdatum - um eine die Doppelanrechnung zu vermeiden, muss das neue Eintrittsdatum im Folgemonat des Austritts liegen!

Bitte beachten Sie: Die Personengruppenwechsel vor und nach der Ausbildung werden bei SBA2 und GLA2 automatisch generiert, wenn der Datensatz gespeichert wird! In diesem Fall ist keine manuelle Eingabe des Wechsels notwendig!

Der Personengruppenwechsel nach der 24-monatigen Anrechnung auf zwei Pflichtarbeitsplätze bei den Personengruppen SBWF2, GLWF2, SBBA2 und GLBA2 zu SB bzw. GL wird ebenfalls automatisch erstellt. Auch hier ist keine manuelle Eingabe des Wechels notwendig.

Folgende Personengruppenwechsel sind möglich:

  • ... zu GL1 Gleichgestellter Mensch
    nur mit einem Gleichstellungsbescheid der Agentur für Arbeit bei einem GdB von 30 oder 40 | mehr Infos
  • ... zu MSB2 schwerbehinderter Mensch mit Mehrfachanrechnung auf 2 Plätze
    nur mit einem Bescheid über die Mehrfachanrechnung der Agentur für Arbeit bei einem GdB von 50 bis 100 | mehr Infos
  • ... zu MSB3 schwerbehinderter Mensch mit Mehrfachanrechnung auf 3 Plätze
    nur mit einem Bescheid über die Mehrfachanrechnung der Agentur für Arbeit bei einem GdB von 50 bis 100 | mehr Infos
  • ... zu MSBA3 schwerbehinderter Mensch in Ausbildung mit Mehrfachanrechnung auf 3 Plätze
    nur mit einem Bescheid über die Mehrfachanrechnung der Agentur für Arbeit bei einem GdB von 50 bis 100 | mehr Infos
  • ... zu SBA2 schwerbehinderter Mensch in Ausbildung
    mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 bis 100 | mehr Infos

  • ... zu SB1 schwerbehinderter Mensch
    mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 bis 100 | mehr Infos
  • ... zu MGL2 Gleichgestellter Mensch mit Mehrfachanrechnung auf 2 Plätze
    nur mit einem Bescheid über die Gleichstellung und Mehrfachanrechnung der Agentur für Arbeit bei einem GdB von 30 oder 40 | mehr Infos
  • ... zu MGL3 Gleichgestellter Mensch mit Mehrfachanrechnung auf 3 Plätze
    nur mit einem Bescheid über die Gleichstellung und Mehrfachanrechnung der Agentur für Arbeit bei einem GdB von 30 oder 40 | mehr Infos
  • ... zu MGLA3 gleichgestellter Mensch in Ausbildung mit Mehrfachanrechnung auf 3 Plätze
    nur mit einem Bescheid über die Gleichstellung und Mehrfachanrechnung der Agentur für Arbeit bei einem GdB von 30 oder 40 | mehr Infos
  • ... zu GLA2 gleichgestellter Mensch in Ausbildung
    nur mit einem Bescheid über die Gleichstellung der Agentur für Arbeit bei einem GdB von 30 oder 40 | mehr Infos

  • ... zu MSB3 schwerbehinderter Mensch mit Mehrfachanrechnung auf 3 Plätze
    nur mit einem Bescheid über die Mehrfachanrechnung der Agentur für Arbeit bei einem GdB von 50 bis 100 | mehr Infos
  • ... zu SB1 schwerbehinderter Mensch
    mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 bis 100 | mehr Infos
  • ... zu MSBA3 schwerbehinderter Mensch in Ausbildung mit Mehrfachanrechnung auf 3 Plätze
    nur mit einem Bescheid über die Mehrfachanrechnung der Agentur für Arbeit bei einem GdB von 50 bis 100 | mehr Infos
  • ... zu SBA2 schwerbehinderter Mensch in Ausbildung
    mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 bis 100 | mehr Infos

  • ... zu MGL3 Gleichgestellter Mensch mit Mehrfachanrechnung auf 3 Plätze
    nur mit einem Bescheid über die Gleichstellung und Mehrfachanrechnung der Agentur für Arbeit bei einem GdB von 30 oder 40 | mehr Infos
  • ... zu GL1 Gleichgestellter Mensch
    nur mit einem Gleichstellungsbescheid der Agentur für Arbeit bei einem GdB von 30 oder 40 | mehr Infos
  • ... zu MGLA3 gleichgestellter Mensch in Ausbildung mit Mehrfachanrechnung auf 3 Plätze
    nur mit einem Bescheid über die Gleichstellung und Mehrfachanrechnung der Agentur für Arbeit bei einem GdB von 30 oder 40 | mehr Infos
  • ... zu GLA2 gleichgestellter Mensch in Ausbildung
    nur mit einem Bescheid über die Gleichstellung der Agentur für Arbeit bei einem GdB von 30 oder 40 | mehr Infos

  • ... zu MSBA3 schwerbehinderter Mensch in Ausbildung mit Mehrfachanrechnung auf 3 Plätze
    nur mit einem Bescheid über die Mehrfachanrechnung der Agentur für Arbeit bei einem GdB von 50 bis 100 | mehr Infos
  • ... zu SB1 schwerbehinderter Mensch
    mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 bis 100 | mehr Infos

  • ... zu MGLA3 gleichgestellter Mensch in Ausbildung mit Mehrfachanrechnung auf 3 Plätze
    nur mit einem Bescheid über die Gleichstellung und Mehrfachanrechnung der Agentur für Arbeit bei einem GdB von 30 oder 40 | mehr Infos
  • ... zu GL1 Gleichgestellter Mensch
    nur mit einem Gleichstellungsbescheid der Agentur für Arbeit bei einem GdB von 30 oder 40 | mehr Infos

  • ... zu GLA2 gleichgestellter Mensch in Ausbildung
    nur mit einem Bescheid über die Gleichstellung der Agentur für Arbeit bei einem GdB von 30 oder 40 | mehr Infos
  • ... zu MSBA3 schwerbehinderter Mensch in Ausbildung mit Mehrfachanrechnung auf 3 Plätze
    nur mit einem Bescheid über die Mehrfachanrechnung der Agentur für Arbeit bei einem GdB von 50 bis 100 | mehr Infos
  • ... zu SBAF2 Folgeanrechnung: schwerbehinderter Mensch im 1. Jahr nach der Ausbildung
    mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 bis 100 | mehr Infos
  • ... zu GLAF2 Folgeanrechnung: Gleichgestellter Mensch im 1. Jahr nach der Ausbildung
    nur mit einem Bescheid über die Gleichstellung und Mehrfachanrechnung der Agentur für Arbeit bei einem GdB von 30 oder 40 | mehr Infos

  • ... zu MGLA3 gleichgestellter Mensch in Ausbildung mit Mehrfachanrechnung auf 3 Plätze
    nur mit einem Bescheid über die Gleichstellung und Mehrfachanrechnung der Agentur für Arbeit bei einem GdB von 30 oder 40 | mehr Infos
  • ... zu SBA2 schwerbehinderter Mensch in Ausbildung
    mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 bis 100 | mehr Infos
  • ... zu GLAF2 Folgeanrechnung: Gleichgestellter Mensch im 1. Jahr nach der Ausbildung
    nur mit einem Bescheid über die Gleichstellung und Mehrfachanrechnung der Agentur für Arbeit bei einem GdB von 30 oder 40 | mehr Infos

  • ... zu MSB3 schwerbehinderter Mensch mit Mehrfachanrechnung auf 3 Plätze
    nur mit einem Bescheid über die Mehrfachanrechnung der Agentur für Arbeit bei einem GdB von 50 bis 100 | mehr Infos
  • ... zu SBAF2 Folgeanrechnung: schwerbehinderter Mensch im 1. Jahr nach der Ausbildung
    mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 bis 100 | mehr Infos

  • ... zu GL1 Gleichgestellter Mensch
    nur mit einem Gleichstellungsbescheid der Agentur für Arbeit bei einem GdB von 30 oder 40 | mehr Infos
  • ... zu MGL2 Gleichgestellter Mensch mit Mehrfachanrechnung auf 2 Plätze
    nur mit einem Bescheid über die Gleichstellung und Mehrfachanrechnung der Agentur für Arbeit bei einem GdB von 30 oder 40 | mehr Infos
  • ... zu MGL3 Gleichgestellter Mensch mit Mehrfachanrechnung auf 3 Plätze
    nur mit einem Bescheid über die Gleichstellung und Mehrfachanrechnung der Agentur für Arbeit bei einem GdB von 30 oder 40 | mehr Infos
  • ... zu GLAF2 Folgeanrechnung: Gleichgestellter Mensch im 1. Jahr nach der Ausbildung
    nur mit einem Bescheid über die Gleichstellung und Mehrfachanrechnung der Agentur für Arbeit bei einem GdB von 30 oder 40 | mehr Infos

  • ... zu GL1 Gleichgestellter Mensch
    nur mit einem Gleichstellungsbescheid der Agentur für Arbeit bei einem GdB von 30 oder 40 | mehr Infos
  • ... zu MSB2 schwerbehinderter Mensch mit Mehrfachanrechnung auf 2 Plätze
    nur mit einem Bescheid über die Mehrfachanrechnung der Agentur für Arbeit bei einem GdB von 50 bis 100 | mehr Infos
  • ... zu MSB3 schwerbehinderter Mensch mit Mehrfachanrechnung auf 3 Plätze
    nur mit einem Bescheid über die Mehrfachanrechnung der Agentur für Arbeit bei einem GdB von 50 bis 100 | mehr Infos
  • ... zu SB1 schwerbehinderter Mensch
    mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 bis 100 | mehr Infos

  • ... zu SB1 schwerbehinderter Mensch
    mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 bis 100 | mehr Infos
  • ... zu MGL2 Gleichgestellter Mensch mit Mehrfachanrechnung auf 2 Plätze
    nur mit einem Bescheid über die Gleichstellung und Mehrfachanrechnung der Agentur für Arbeit bei einem GdB von 30 oder 40 | mehr Infos
  • ... zu MGL3 Gleichgestellter Mensch mit Mehrfachanrechnung auf 3 Plätze
    nur mit einem Bescheid über die Gleichstellung und Mehrfachanrechnung der Agentur für Arbeit bei einem GdB von 30 oder 40 | mehr Infos
  • ... zu GL1 Gleichgestellter Mensch
    nur mit einem Gleichstellungsbescheid der Agentur für Arbeit bei einem GdB von 30 oder 40 | mehr Infos

... ist kein Personengruppenwechsel möglich.

Falls nötig, können Sie einen Personengruppenwechsel als Austritt und Wiedereintritt eingeben: Im ersten Datensatz mit Austrittsdatum und im zweiten Datensatz die neue Personengruppe und das neue Eintrittsdatum - um eine die Doppelanrechnung zu vermeiden, muss das neue Eintrittsdatum im Folgemonat des Austritts liegen!

... ist kein Personengruppenwechsel möglich.

Falls nötig, können Sie einen Personengruppenwechsel als Austritt und Wiedereintritt eingeben: Im ersten Datensatz mit Austrittsdatum und im zweiten Datensatz die neue Personengruppe und das neue Eintrittsdatum - um eine die Doppelanrechnung zu vermeiden, muss das neue Eintrittsdatum im Folgemonat des Austritts liegen!

... ist kein Personengruppenwechsel möglich.

Falls nötig, können Sie einen Personengruppenwechsel als Austritt und Wiedereintritt eingeben: Im ersten Datensatz mit Austrittsdatum und im zweiten Datensatz die neue Personengruppe und das neue Eintrittsdatum - um eine die Doppelanrechnung zu vermeiden, muss das neue Eintrittsdatum im Folgemonat des Austritts liegen!

  • ... zu SB1 schwerbehinderter Mensch
    mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 bis 100 | mehr Infos
  • ... zu GL1 Gleichgestellter Mensch
    nur mit einem Gleichstellungsbescheid der Agentur für Arbeit bei einem GdB von 30 oder 40 | mehr Infos

... ist kein Personengruppenwechsel möglich.

Falls nötig, können Sie einen Personengruppenwechsel als Austritt und Wiedereintritt eingeben: Im ersten Datensatz mit Austrittsdatum und im zweiten Datensatz die neue Personengruppe und das neue Eintrittsdatum - um eine die Doppelanrechnung zu vermeiden, muss das neue Eintrittsdatum im Folgemonat des Austritts liegen!

... ist kein Personengruppenwechsel möglich.

Falls nötig, können Sie einen Personengruppenwechsel als Austritt und Wiedereintritt eingeben: Im ersten Datensatz mit Austrittsdatum und im zweiten Datensatz die neue Personengruppe und das neue Eintrittsdatum - um eine die Doppelanrechnung zu vermeiden, muss das neue Eintrittsdatum im Folgemonat des Austritts liegen!

  • ... zu GLWF2 Gleichgestellter Mensch unmittelbar aus WfbM oder von anderem Leistungsanbieter
    nur mit einem Gleichstellungsbescheid der Agentur für Arbeit bei einem GdB von 30 oder 40 | mehr Infos
  • ... zu SB1 schwerbehinderter Mensch
    mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 bis 100 | mehr Infos

  • ... zu SBWF2 Schwerbehinder Mensch unmittelbar aus einer WfbM oder von einem anderen Leistungsanbieter
    nur mit einem Grad der Behinderung  GdB von 50 oder 100 | mehr Infos
  • ... zu GL1 Gleichgestellter Mensch
    nur mit einem Gleichstellungsbescheid der Agentur für Arbeit bei einem GdB von 30 oder 40 | mehr Infos

  • ... zu GLBA2 Gleichgestellter Mensch während Budget für Arbeit
    nur mit einem Gleichstellungsbescheid der Agentur für Arbeit bei einem GdB von 30 oder 40 | mehr Infos
  • ... zu SB1 schwerbehinderter Mensch
    mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 bis 100 | mehr Infos

  • ... zu SBBA2 Schwerbehinder Mensch während Budget für Arbeit
    nur mit einem Grad der Behinderung  GdB von 50 oder 100 | mehr Infos
  • ... zu GL1 Gleichgestellter Mensch
    nur mit einem Gleichstellungsbescheid der Agentur für Arbeit bei einem GdB von 30 oder 40 | mehr Infos

siehe auch: