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SB ⁠/​ SBA
Zusammenfassung

SB ist das Kürzel für "schwerbehinderter Mensch". Gemeint sind Personen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 und einem Schwerbehindertenausweis. Sie werden in der Regel auf einen Pflichtplatz angerechnet.

Wenn die Teilhabe des schwerbehinderten Menschen am Arbeitsleben auf besondere Schwierigkeiten stößt, kann die Agentur für Arbeit eine Anrechnung auf mehr als einen Pflichtplatz zulassen. Bitte geben Sie diese Mehrfachanrechnung entsprechend in den Rechner ein.

 

SBA ist das Kürzel für "schwerbehinderte/r Auszubildende/r". Gemeint sind Auszubildende mit einem Grad der Behinderung von 50 und einem Schwerbehindertenausweis. Sie werden in der Regel auf zwei Pflichtplätze angerechnet.

Wenn die Teilhabe des/der schwerbehinderten Auszubildenden am Arbeitsleben auf besondere Schwierigkeiten stößt, kann die Agentur für Arbeit eine Anrechnung auf mehr als zwei Pflichtplätze zulassen. Bitte geben Sie diese Mehrfachanrechnung entsprechend in den Rechner ein.

 

siehe auch GL / GLA