SB / SBA
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SB ist die kurze Form für:
Schwer-Behinderter Mensch.
Das heißt:
Eine Person hat einen Grad der Behinderung von mindestens 50.
Und die Person hat einen Schwerbehinderten-Ausweis.
Die Agentur für Arbeit kann sagen:
Sie brauchen mehr Pflicht-Plätze.
Das heißt:
Sie müssen mehr Menschen mit Behinderung einstellen.
Das ist nur möglich, wenn die Teilhabe am Arbeitsleben besonders schwierig ist.
SBA ist die kurze Form für:
Schwer-Behinderter Auszubildender.
Das heißt:
Ein Auszubildender hat einen Grad der Behinderung von 50.
Und der Auszubildende hat einen Schwerbehinderten-Ausweis.
Die 2 Pflicht-Plätze werden angerechnet.
Das heißt:
Sie müssen 2 Pflicht-Plätze machen.
Aber es gibt besondere Probleme?
Dann kann man die Pflicht-Plätze auch mehrmals anrechnen.
SB ist das Kürzel für "schwerbehinderter Mensch". Gemeint sind Personen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 und einem Schwerbehindertenausweis. Sie werden in der Regel auf einen Pflichtplatz angerechnet.
Wenn die Teilhabe des schwerbehinderten Menschen am Arbeitsleben auf besondere Schwierigkeiten stößt, kann die Agentur für Arbeit eine Anrechnung auf mehr als einen Pflichtplatz zulassen. Bitte geben Sie diese Mehrfachanrechnung entsprechend in den Rechner ein.
SBA ist das Kürzel für "schwerbehinderte/r Auszubildende/r". Gemeint sind Auszubildende mit einem Grad der Behinderung von 50 und einem Schwerbehindertenausweis. Sie werden in der Regel auf zwei Pflichtplätze angerechnet.
Wenn die Teilhabe des/der schwerbehinderten Auszubildenden am Arbeitsleben auf besondere Schwierigkeiten stößt, kann die Agentur für Arbeit eine Anrechnung auf mehr als zwei Pflichtplätze zulassen. Bitte geben Sie diese Mehrfachanrechnung entsprechend in den Rechner ein.
siehe auch GL / GLA