Sprungnavigation

SBBA2 – schwerbehinderter Mensch während Budget für Arbeit

Zur Personengruppe SBBA2 gehören:

Schwerbehinderte Menschen, die ein Budget für Arbeit beziehen.

Die Anrechnung auf zwei Pflichtarbeitsplätze erfolgt für 24 Monate ab Eintrittsdatum in den Betrieb

Nachweis der Anrechnungsfähigkeit:

  • durch einen gültigen amtlichen Schwerbehindertenausweis

oder

  • durch einen Bescheid einer für die Durchführung des Bundesversorgungsgesetzes zuständigen Behörde über das Vorliegen einer Behinderung und den GdB von 50 bis 100.

Bitte beachten Sie: Für diese Personengruppe ist die Arbeitszeit nicht relevant. Deshalb kann die Voreinstellung "18 Stunden und mehr" nicht geändert werden.