SBBA2 – schwerbehinderter Mensch während Budget für Arbeit
Zur Personengruppe SBBA2 gehören:
Schwerbehinderte Menschen, die ein Budget für Arbeit beziehen.
Die Anrechnung auf zwei Pflichtarbeitsplätze erfolgt für 24 Monate ab Eintrittsdatum in den Betrieb
Nachweis der Anrechnungsfähigkeit:
- durch einen gültigen amtlichen Schwerbehindertenausweis
oder
- durch einen Bescheid einer für die Durchführung des Bundesversorgungsgesetzes zuständigen Behörde über das Vorliegen einer Behinderung und den GdB von 50 bis 100.
Bitte beachten Sie: Für diese Personengruppe ist die Arbeitszeit nicht relevant. Deshalb kann die Voreinstellung "18 Stunden und mehr" nicht geändert werden.