SBW1 – (schwer)behinderter Mensch in WfbM-Beschäftigung während einer Übergangsmaßnahme (§ 158 Abs. 3 SGB IX)
Zur Personengruppe SBW1 gehören:
Schwerbehinderte Menschen, die im Rahmen einer Übergangsmaßnahme nach § 5 Abs. 4 Satz 1 WVO von einer Werkstatt für behinderte Menschen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt in einem Betrieb oder einer Dienststelle beschäftigt werden.
Diese können während des betrieblichen Abschnitts der Maßnahme auf einen Pflichtarbeitsplatz angerechnet werden (§ 158 Abs. 3 SGB IX).
Ein- und Austrittdatum sind identisch mit den Beginn und Ende des betrieblichen Abschnitts.
Nachweis der Anrechnungsfähigkeit:
- durch eine Bescheinigung der Werkstatt für behinderte Menschen.
Die Daten der Gültigkeit sind identisch mit dem Beginn und Ende des betrieblichen Abschnitts.