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Schwerbehinderung
Zusammenfassung

Stellt das Versorgungsamt einen Grad der Behinderung (GdB) von 50 und mehr fest, liegt eine Schwerbehinderung vor. Schwerbehinderte Menschen erhalten auf Antrag vom Versorgungsamt einen Schwerbehindertenausweis.

Im Anzeigeverfahren kann die Schwerbehinderung durch einen gültigen amtlichen Schwerbehindertenausweis oder durch einen gültigen Bescheid einer für die Durchführung des Bundesversorgungsgesetzes zuständigen Behörde über das Vorliegen einer Behinderung (Feststellungsbescheid) mit dem  GdB von mindestens 50 nachgewiesen werden.

Die Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft wird vom Betroffenen beim Versorgungsamt beantragt. Antragsformulare gibt es dort, bei den Integrations-/Inklusionsämtern, den örtlichen Fürsorgestellen und Sozialämtern sowie bei Behindertenverbänden und häufig auch bei den Schwerbehindertenvertretungen in den Betrieben und Dienststellen.

Das Versorgungsamt ermittelt den Grad der Behinderung und das Vorliegen gesundheitlicher Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen anhand beigezogener oder selbst erhobener ärztlicher Befunde, Rehabilitations-, Kurentlassungs- und Sozialberichten sowie vergleichbarer Unterlagen.