Sozialgesetzbuch IX (SGB IX)
Das Sozialgesetzbuch (SGB) Neuntes Buch (IX) enthält Vorschriften über Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen.
Oberstes sozialpolitisches Ziel des SGB IX ist, dass behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen Leistungen zur Förderung ihrer Selbstbestimmung und gleichberechtigten Teilhabe am Leben in der Gesellschaft erhalten, um Benachteiligungen zu vermeiden oder ihnen entgegenzuwirken.
Das eigentliche Schwerbehindertenrecht ist in Teil 3 "Besondere Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen" formuliert. Hier finden sich auch die Paragrafen zur Beschäftigungspflicht der Arbeitgeber (§§ 154 ff.).