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Staffelbeträge

Ab dem Anzeigejahr 2024 gilt für Arbeitgeber, die keinen einzigen Pflichtarbeitsplatz besetzen (Beschäftigungsquote = 0) ein neuer Staffelbetrag in Höhe von 720 Euro pro Monat pro unbesetztem Pflichtarbeitsplatz.

Für kleine Unternehmen gilt die Regel auch, allerdings mit reduzierten Staffelbeträgen (210 bzw. 410 Euro, abhängig von der Anzahl der Arbeitsplätze).

Die neuen Staffelbeträge gelten ab dem Anzeigejahr 2024 und sind erstmalig zum 31.03.2025 fällig.  

Es gelten folgende Staffelbeträge:

  • 140 Euro – bei einer Beschäftigungsquote von 3 bis unter 5 Prozent
  • 245 Euro – bei einer Beschäftigungsquote von 2 bis unter 3 Prozent
  • 360 Euro – bei einer Beschäftigungsquote von über 0 bis unter 2 Prozent
  • 720 Euro – bei einer Beschäftigungsquote von 0 Prozent