Sprungnavigation

Überweisung der Ausgleichsabgabe

Die Ausgleichsabgabe ist jeweils bis zum 31. März des Folgejahres fällig. Bitte überweisen Sie den Betrag an die Kasse des zuständigen Integrations-/Inklusionsamtes.

Ihr Integrations-/Inklusionsamt und die Bankverbindung werden von IW-Elan im Bereich der "Gesamtauswertung" angezeigt. Über den Punkt "Drucken" -> "Interne Listen" können Sie die Angaben auch ausdrucken.

Einige Integrations-/Inklusionsämter haben Vorgaben für die Eintragungen im Feld Verwendungszweck gemacht. Manchmal sind das Kassenzeichen und meist auch die Betriebsnummer und das Anzeigejahr. Bitte übernehmen Sie diese Vorgaben in Ihre Überweisung.

Falls es für Ihr Integrations-/Inklusionsamt keine vorgegebenen Werte gibt, geben Sie bitte die Betriebsnummer und das Akten- oder Buchungszeichen an.