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Versandbeleg

Seit dem Anzeigejahr 2021 ist es nicht mehr notwendig, den so genannten Versandschein unterschrieben per Post an die Arbeitsagentur zu schicken. Stattdessen erhalten Sie eine Empfangsbestätigung, die der Arbeitgeber aufbewahren muss.

Die Empfangsbestätigung können Sie sofort nach erfolgreicher Übermittlung der Daten aus IW-Elan oder später über den Punkt "Drucken" -> "Empfangsbestätigung" für Ihre Unterlagen ausdrucken.