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Verzeichnis
Zusammenfassung

Nach § 163 SGB IX müssen Arbeitgeber ein Verzeichnis der beschäftigten schwerbehinderten Menschen, ihnen gleichgestellte behinderte Menschen und sonstigen anrechenbaren Personen führen.

Dieses Verzeichnis kann in IW-Elan erfasst werden. Es werden alle Personen eingetragen, für die der Nachweis der Anrechnungsfähigkeit vorliegt und die wenigstens an einem Tag beim Arbeitgeber im Beschäftigungsverhältnis gestanden haben.

Aus den eingetragenen Daten ermittelt IW-Elan automatisch die monatlich besetzten Pflichtarbeitsplätze. 

Die Einträge im Verzeichnis können in die IW-Elan-Version für das folgende Jahr übernommen werden.

Arbeitgeber mit mehreren Betrieben / Dienststellen:

Für jeden Nebenbetrieb oder jede Dienststelle, in der schwerbehinderte, ihnen gleichgestellte behinderte Menschen oder sonstige anrechenbare Personen beschäftigt werden, muss ein gesondertes Verzeichnis erstellt werden.
Bitte legen Sie dazu Nebenetriebsdatensätze an und tragen Sie die jeweiligen Mitarbeiter/innen dort in das Verzeichnis ein. Durch die Zuordnung des Nebenbetriebs zu einem Arbeitgeber werden die anrechenbaren Mitarbeiter/innen bei den besetzten Plfichtarbeitsplätzen des Arbeitgebers mit berücksichtigt.

Wichtig: Pro Betriebsnummer darf es nur ein Verzeichnis geben.

Über den Menüpunkt "Seitenansicht/Druck" -> "interne Listen" -> "Mitarbeiterliste" können Sie sich eine Gesamtliste der Mitarbeiter/innen, die im Haupt- und den einbezogenen Nebenbetrieben eingetragen sind, ausgeben lassen.