Vorschriften: Allgemein
Zusammenfassung
Die gesetzlichen Vorschriften zu Beschäftigungspflicht, Anzeige und Ausgleichsabgabe sind im SGB IX geregelt.
Alle Arbeitgeber, die im Jahresdurchschnitt monatlich über mindestens 20 Arbeitsplätze im Sinne der §§ 156 ff. SGB IX verfügen, sind beschäftigungspflichtig und müssen eine Anzeige über die Erfüllung der Beschäftigungspflicht bei der Agentur für Arbeit abgeben. Die Abgabefrist für diese Anzeige ist jeweils der 31. März des Folgejahres.
Im Folgenden erklären wir die einzelnen Berechnungsschritte, die für die Anzeige erforderlich sind und vom Programm IW-Elan automatisch vorgenommen werden:
Berechnungen
IW-Elan berechnet die Ausgleichsabgabe auf der Grundlage folgender Werte:
- monatliche Anzahl der Arbeitsplätze ohne Auszubildende und Arbeitsplätze nach § 156 Abs. 2 u. 3 SGB IX (Spalte 4 des Formulars)
- monatliche Anzahl der besetzten Pflichtarbeitsplätze mit schwerbehinderten, gleichgestellten oder sonstigen anrechnungsfähigen Personen besetzte Arbeitsplätze, einschließlich der Mehrfachanrechnungen.
Diese Zahl brauchen Sie nicht selbst zu ermitteln: IW-Elan wertet das von Ihnen angelegte Verzeichnis aus und trägt die Anzahl der besetzten Pflichtarbeitsplätze automatisch ein.
Die Berechnung erfolgt in folgenden Schritten:
1. Jahresdurchschnittlich zu berücksichtigende Arbeitsplätze
Die Jahressumme der zu berücksichtigenden Arbeitsplätze (Spalte 4 des Formulars) wird gebildet und durch die Anzahl der Monate geteilt, in denen die Unternehmenstätigkeit mindestens an einem Tag im Monat bestanden hat.
2. Die weiteren Schritte hängen vom Ergebnis ab:
- Ist das Ergebnis kleiner als 20, besteht keine Beschäftigungsplflicht. Statt der Anzeige wird nur die "Erklärung A" abgegeben ... mehr
- Ist das Ergebnis kleiner als 60, wird die Sonderregelung für Kleinbetriebe berücksichtigt ... mehr
- Liegt der Jahresdurchschnitt bei 60 und mehr, wird verfahren, wie folgt ... mehr
* Die Software IW-Elan wurde bis zum Anzeigejahr 2016 unter dem Namen REHADAT-Elan veröffentlicht.