Werkstudenten
Zusammenfassung
Werkstudenten sind Personen, die während ihres Studiums als ordentliche Studierende einer Hochschule oder einer der fachlichen Ausbildung dienenden Schule gegen Arbeitsentgelt beschäftigt sind. Ihre Stellen zählen als Arbeitsplätze i. S. d. § 156 SGB IX.
Werkstudenten werden in der Spalte 1 als Arbeitsplatz eingetragen. Sie können nicht in Spalte 2 wieder abgezogen werden, da sie ja nicht zu ihrer beruflichen Bildung eingestellt worden sind. Wenn sie weniger als 18 Wochenstunden arbeiten, können sie allerdings in Spalte 3 abgezogen werden.