Änderungskündigung
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Der Teil-Habe-Plan ist ein Plan.
Der Plan ist für das Sozial-Recht.
Der Plan zeigt:
- Welche Hilfen braucht eine Person?
- Wie bekommt die Person die Hilfen?
Der Teil-Habe-Plan ist wie ein Dokument.
Das SGB IX ist ein Gesetz.
Das Gesetz wurde neu gemacht.
In dem Gesetz steht jetzt:
Er ist ein solcher.
Eine Änderungs-Kündigung ist ein Vorgang.
Dabei wird ein Arbeits-Vertrag geändert.
Der Arbeits-Vertrag geht dann weiter.
Die Änderungs-Kündigung soll wirksam sein?
Dann muss es Gründe für die Kündigung geben.
Die Gründe müssen im Kündigungs-Schutz-Gesetz stehen.
Und der Arbeit-Nehmer muss in 3 Wochen klagen.
Ein Mensch mit Behinderung soll eine Änderungs-Kündigung bekommen?
Dann muss das Integrations-Amt Ja sagen.
Kündigung für einen geänderten Vertrag
Bei einer Änderungskündigung wird ein Arbeitsvertrag in Verbindung mit dem Angebot gekündigt, einen neuen Vertrag abzuschließen, um ihn zu geänderten Bedingungen fortzusetzen. Das bisherige Arbeitsverhältnis kann außerordentlich (in der Regel dann fristlos) oder ordentlich (unter Einhaltung der Mindestkündigungsfrist) gekündigt werden.
Kündigungsgründe und Klagefrist
Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) verlangt für die Wirksamkeit der Änderungskündigung das Vorliegen von Kündigungsgründen im Sinne von § 1 Absatz 2 KSchG und für eine rechtserhebliche Beanstandung die Einhaltung der dreiwöchigen Klagefrist.
Änderungskündigung bei Schwerbehinderung
Soll ein schwerbehinderter Mensch eine Änderungskündigung erhalten, ist es wie bei der Kündigung notwendig, vorher die Zustimmung des Integrationsamtes einzuholen.
Rechtsgrundlagen
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