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Änderungskündigung
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Änderungs-Kündigung

Manchmal kündigt ein Arbeit-Geber.

Dann will der Arbeit-Geber einen neuen Vertrag machen.

Aber die Bedingungen sollen anders sein.

Dann nennt man das Änderungs-Kündigung.

Die Kündigung kann außerordentlich sein.

Das heißt: Die Kündigung ist fristlos.

Die Kündigung ist dann oft wegen einem besonderen Grund.

Die Kündigung kann auch ordentlich sein.

Das heißt: Die Kündigung muss dann in der Regel fristgerecht sein.

Aber es gibt Ausnahmen.

Kündigung für einen geänderten Vertrag

Bei einer Änderungskündigung wird ein Arbeitsvertrag in Verbindung mit dem Angebot gekündigt, einen neuen Vertrag abzuschließen, um ihn zu geänderten Bedingungen fortzusetzen. Das bisherige Arbeitsverhältnis kann außerordentlich (in der Regel dann fristlos) oder ordentlich (unter Einhaltung der Mindestkündigungsfrist) gekündigt werden.

Kündigungsgründe und Klagefrist

Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) verlangt für die Wirksamkeit der Änderungskündigung das Vorliegen von Kündigungsgründen im Sinne von § 1 Absatz 2 KSchG und für eine rechtserhebliche Beanstandung die Einhaltung der dreiwöchigen Klagefrist.

Änderungskündigung bei Schwerbehinderung

Soll ein schwerbehinderter Mensch eine Änderungskündigung erhalten, ist es wie bei der Kündigung notwendig, vorher die Zustimmung des Integrationsamtes einzuholen.

(ml) 2017