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Ärztliche Untersuchung
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Ärztliche Untersuchung

Sie sind unter 18 Jahre alt?

Sie wollen eine Ausbildung anfangen?

Oder Sie wollen eine Arbeit anfangen?

Dann müssen Sie eine Bescheinigung von einem Arzt zeigen.

Die Bescheinigung heißt: „Ärztliche Untersuchung“.

Der Arzt prüft:

Kann die Ausbildung dem Jugendlichen schaden?

Jugendliche unter 18 Jahren, die eine Ausbildung beginnen bzw. beschäftigt werden, müssen eine Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung vorlegen (dies ist gesetzlich vorgeschrieben, vgl. § 32 ff. JArbSchG). Mit der Untersuchung wird vor allem geprüft, ob bestimmte Tätigkeiten während der angestrebten Ausbildung die Gesundheit der Jugendlichen gefährden könnten.

Erstuntersuchung – Nachuntersuchung

Die Erstuntersuchung darf am ersten Arbeitstag der Jugendlichen nicht länger als vierzehn Monate her sein. Ein Jahr nach Aufnahme der Ausbildung oder Beschäftigung folgt die erste Nachuntersuchung, die innerhalb der letzten drei Monate des ersten Ausbildungs- oder Beschäftigungsjahres stattfindet. Nach Ablauf jedes weiteren Jahres können Jugendliche sich freiwillig ärztlich untersuchen lassen.

(ml) 2021