Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)
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Aktivierungs-und Vermittlungs-Gut-Schein
Sie suchen eine Arbeit?
Sie haben einen Antrag bei der Agentur für Arbeit gemacht?
Oder Sie sind arbeitslos gemeldet?
Dann können Sie einen Antrag für einen Aktivierungs-und Vermittlungs-Gut-Schein machen.
Das kurze Wort ist: AVGS.
Mit dem Gutschein können Sie Hilfe bekommen.
Sie können einen privaten Arbeits-Vermittler fragen.
Der private Arbeits-Vermittler hilft Ihnen dabei:
- Eine gute Arbeit zu finden.
- Eine Maßnahme zu machen.
Der private Arbeits-Vermittler bekommt dann den Gutschein.
Er bekommt dafür Geld von Ihrem Chef.
Personen, die bei der Arbeitsagentur arbeitsuchend oder arbeitslos gemeldet sind, können bei der Arbeitsagentur oder beim JobCenter einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) beantragen. Mit diesem Gutschein können sie Leistungen privater Arbeitsvermittlungen in Anspruch nehmen.
In dem Gutschein werden Ziel und Inhalt der geförderten Maßnahme festgelegt. Der oder die Gutscheininhaber/in kann sich mit dem Gutschein selber einen zugelassenen Träger privater Arbeitsvermittlung suchen. Bei einer erfolgreichen Vermittlung erhält die private Arbeitsvermittlung den orginalen Gutschein und rechnet damit das ihr zustehende Honorar direkt mit der Arbeitsagentur ab.
Durch AVGS geförderte Maßnahmen
Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine (AVGS) gibt es in unterschiedlichen Varianten:
- AVGS-MPAV berechtigt zu einer Vermittlung in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis durch eine private Arbeitsvermittlung.
- AVGS-MAT ermöglicht die Inanspruchnahme eines professionellen Coachings oder Profilings
- AVGS-MAG ermöglicht die Teilnahme an einer betrieblichen Trainingsmaßnahme im Umfang von 6 bis 8 Wochen (Maßname beim Arbeitgeber – MAG).