Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)
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Sie suchen eine Arbeit?
Oder Sie haben keine Arbeit?
Dann können Sie einen Aktivierungs- und Vermittlungs-Gut-Schein bekommen.
Die kurze Form ist: AVGS.
Den AVGS bekommen Sie von der Arbeits-Agentur oder vom Job-Center.
Sie können mit diesem Gutschein private Arbeits-Vermittlungen benutzen.
Die Maßnahme wird bezahlt.
Die Maßnahme ist auf dem Gutschein beschrieben.
Die private Arbeits-Vermittlung findet eine Arbeit für Sie?
Dann bekommt die private Arbeits-Vermittlung Geld von der Arbeits-Agentur.
Dafür muss die private Arbeits-Vermittlung den Gutschein bei der Arbeits-Agentur abgeben.
Personen, die bei der Arbeitsagentur arbeitsuchend oder arbeitslos gemeldet sind, können bei der Arbeitsagentur oder beim JobCenter einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) beantragen. Mit diesem Gutschein können sie Leistungen privater Arbeitsvermittlungen in Anspruch nehmen.
In dem Gutschein werden Ziel und Inhalt der geförderten Maßnahme festgelegt. Der oder die Gutscheininhaber/in kann sich mit dem Gutschein selber einen zugelassenen Träger privater Arbeitsvermittlung suchen. Bei einer erfolgreichen Vermittlung erhält die private Arbeitsvermittlung den orginalen Gutschein und rechnet damit das ihr zustehende Honorar direkt mit der Arbeitsagentur ab.
Durch AVGS geförderte Maßnahmen
Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine (AVGS) gibt es in unterschiedlichen Varianten:
- AVGS-MPAV berechtigt zu einer Vermittlung in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis durch eine private Arbeitsvermittlung.
- AVGS-MAT ermöglicht die Inanspruchnahme eines professionellen Coachings oder Profilings
- AVGS-MAG ermöglicht die Teilnahme an einer betrieblichen Trainingsmaßnahme im Umfang von 6 bis 8 Wochen (Maßname beim Arbeitgeber – MAG).