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Aktivierungshilfen für Jüngere (AhfJ)
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Aktivierungs-Hilfe

Die Aktivierungs-Hilfe für junge Menschen ist eine Leistung von der Bundes-Agentur für Arbeit.

Die Abkürzung ist: AhfJ.

Menschen bekommen die Leistung,

wenn sie:

  • unter 25 Jahre alt sind.
  • schwerbehindert sind.
  • wenn sie eine Rehabilitation bekommen haben.

Menschen mit einer Behinderung brauchen Hilfe beim Übergang von der Schule in eine

Ausbildung.

Das nennt man: Übergang in die Arbeits-Welt.

Das ist oft schwer für Menschen mit Behinderungen.

Die Aktivierungshilfe soll dabei helfen.

Junge Menschen sollen durch die Hilfe motiviert werden.

Sie sollen weitermachen wollen.

Sie sollen nicht aufgeben wollen.

Sie sollen nicht aufgeben vor der Ausbildung.

Das Ziel ist:

Die jungen Menschen sollen eine Berufs-Ausbildung machen können

Aktivierungshilfen für Jüngere (AhfJ) sind eine Leistung der Bundesagentur für Arbeit für Rehabilitandinnen und Rehabilitanden sowie schwerbehinderte Menschen. Sie richten sich an Jugendliche (unter 25 Jahren) mit vielfältigen und starken Problemen beim Übergang von der Schule in die Ausbildung. Diese Jugendlichen sollen mit Aktivierungshilfen für eine berufliche Qualifizierung motiviert und stabilisiert werden. Ziel ist der flexible und nahtlose Übergang in weitergehende Qualifizierungsangebote wie beispielsweise Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen oder eine Einstiegsqualifizierung. Letztlich sollen Aktivierungshilfen junge Menschen an eine Ausbildung heranführen.

Förderangebote im Rahmen der Aktivierungshilfen

Einrichtungen, die Aktivierungshilfen anbieten, machen Förderangebote in folgenden Bereichen:

In der Regel dauern Aktivierungsangebote 6 Monate. Das jeweilige Angebot wird sozialpädagogisch begleitet.

Bei Interesse an einem Angebot der Aktivierungshilfe ist die Arbeitsagentur vor Ort die zuständige Ansprechpartnerin.

(ml) 2018