Allgemeiner Arbeitsmarkt
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Allgemeiner Arbeits-Markt
Alle Menschen sollen auf dem allgemeinen Arbeits-Markt arbeiten können.
Das gilt auch für Menschen mit einer Schwer-Behinderung.
Die Arbeits-Bedingungen sollen für alle Menschen gleich sein.
Wenn man auf dem allgemeinen Arbeits-Markt arbeitet,
dann hat man:
- einen Arbeits-Vertrag mit einer Firma
- einen festen Lohn
- Und kann aber auch arbeits-los werden
Der allgemeine Arbeits-Markt heißt auch: 1. Arbeits-Markt
Viele Menschen mit Behinderungen finden keine Ausbildungs-Stelle
Und keinen Arbeits-Platz auf dem allgemeinen Arbeits-Markt.
Das heißt:
Sie können nicht in einer normalen Firma arbeiten.
Vielleicht ist die Behinderung zu schwer.
Oder die Art von der Behinderung passt nicht zu der Arbeit.
Deswegen arbeiten sie häufig in einer Werkstatt für behinderte Menschen.
Das kurze Wort dafür ist: WfbM
Sie sind nicht auf dem allgemeinen Arbeits-Markt.
Sie arbeiten auf dem besonderen Arbeits-Markt
Der besondere Arbeits-Markt heißt auch: 2. Arbeits-Markt.
Die Arbeits-Plätze in der WfbM werden vom Staat mit Geld unterstützt.
Die WfbM-Beschäftigten erhalten nur einen geringen Lohn.
Eine Aufgabe der WfbM ist:
Die WfbM soll ihre Beschäftigten fördern und unterstützen.
Damit sie auch auf dem allgemeinen Arbeits-Markt arbeiten können.
Aber nur ganz wenige WfbM-Beschäftigte schaffen es
von der WfbM auf den allgemeinen Arbeits-Markt zu wechseln.
Es ist ein vorrangiges sozialpolitisches Ziel, dass alle erwerbsfähigen Menschen die Möglichkeit erhalten, in regulären Beschäftigungsverhältnissen zu gleichen Arbeitsbedingungen auf dem Allgemeinen Arbeitsmarkt zu arbeiten.
Besonders betroffene schwerbehinderte Menschen
Dies gilt auch für solche Menschen mit Schwerbehinderung, die im Arbeits- und Berufsleben besonders betroffen sind, etwa diejenigen,
- die zur Ausübung einer Beschäftigung aufgrund ihrer Behinderungen einer besonderen Hilfskraft bedürfen,
- deren Beschäftigung infolge der Behinderungen für Arbeitgebende mit außergewöhnlichen Belastungen verbunden ist oder
- die infolge ihrer Behinderungen nur eine wesentlich geminderte Arbeitsleistung erbringen können.
Zweiter Arbeitsmarkt
Von dem Allgemeinen Arbeitsmarkt (auch: Erster Arbeitsmarkt) ist der Besondere Arbeitsmarkt (auch: Zweiter Arbeitsmarkt) zu unterscheiden, zu dem alle staatlich subventionierten Arbeitsverhältnisse zählen. Hierzu gehört beispielsweise die Beschäftigung in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM).
Beschäftigung in der Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM)
Ist eine Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen auf dem Allgemeinen Arbeitsmarkt trotz aller personellen, technischen sowie finanziellen Hilfen aufgrund der Wesentlichkeit der Behinderungen nicht, noch nicht oder noch nicht wieder möglich, kommt die Teilhabe am Arbeitsleben in einer WfbM in Betracht. Es ist aber ebenfalls Aufgabe der WfbM, den Übergang auf den Allgemeinen Arbeitsmarkt durch übergangsfördernde und arbeitsbegleitende Maßnahmen anzustreben, beispielsweise mittels des Budget für Arbeit.