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Altersrente für schwerbehinderte Menschen
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Alters-Rente für schwer-behinderte Menschen

Die meisten Menschen gehen arbeiten.

Sie bekommen Geld dafür von ihrem Arbeit-Geber.

Wenn sie alt sind,

dann müssen sie nicht mehr arbeiten.

Dann bekommen sie auch kein Geld mehr von ihrem Arbeit-Geber.

Sie bekommen dann Geld von der Renten-Versicherung.

Das Geld heißt: Rente

Man sagt auch: Alters-Rente

Wenn ein Mensch Rente bekommt,

sagt man auch: Er ist Rentner.

 

Die Alters-Grenze bei der Rente ändert sich gerade.

Sie wird höher.

Das bedeutet:

Früher war es so:

Man bekam die Rente,

wenn man 65 Jahre alt war.

Irgendwann wird es so sein:

Man bekommt die Rente erst,

wenn man 67 Jahre alt ist.

Für die Regel-Alters-Grenze ist das Geburts-Jahr wichtig.

Zum Beispiel:

Herr Fischer ist 1946 geboren.

Er konnte mit 65 Jahren in Rente gehen.

Frau Schmitz ist 1958 geboren.

Sie kann erst mit 66 Jahren in Rente gehen.

Herr Kremer ist 1964 geboren.

Er kann erst mit 67 Jahren in Rente gehen.

 

Die Alters-Rente für schwer-behinderte Menschen

Menschen mit einer Schwer-Behinderung können früher in Rente gehen.

Die Bedingungen sind:

  • Man muss schwer-behindert sein, wenn die Rente anfängt
  • Der Grad der Behinderung muss mindestens 50 sein. 
    Das steht im Schwer-behinderten-Ausweis.
  • Man muss die Warte-Zeit von 35 Jahren erfüllen
  • Und man muss die Alters-Grenze erreicht haben

Dann bekommt man 

die Alters-Rente für schwer-behinderte Menschen.

 

Für die Alters-Grenze ist das Geburts-Jahr wichtig.

Sind Sie nach dem 1. Januar 1964 geboren?

Dann können Sie die Alters-Rente für schwer-behinderte Menschen

  • mit 65 Jahren abschlags-frei
  • Oder ab 62 Jahren mit Abschlägen

bekommen.

Abschläge bedeutet:

Sie bekommen nicht die volle Rente.

Sondern weniger.

Weil sie die Alters-Grenze noch nicht erreicht haben.

Wenn Sie die volle Rente haben möchten:

Dann müssen Sie bis zum 65. Lebens-Jahr arbeiten.

Nehmen Sie die Alters-Rente für schwer-behinderte Menschen

vorzeitig ab dem 62. Lebens-Jahr in Anspruch,

dann müssen Sie einen dauer-haften Renten-Abschlag in Kauf nehmen.

Der Renten-Abschlag beträgt 0,3 Prozent pro Monat,

höchstens jedoch 10,8 Prozent.

 

Diese Renten-Abschläge kann man ausgleichen.

Das bedeutet:

Man bezahlt einen bestimmten Geld-Betrag an die Renten-Versicherung.

Dann bekommt man gleich die volle Rente.

Auch wenn man die Alters-Grenze noch nicht erreicht hat.

Wenn man wissen will,

wie hoch der Geld-Betrag ist:

Dann kann man bei der Renten-Versicherung fragen.

 

Sind Sie vor 1955 oder vor 1964 geboren?

Dann können Sie früher in Rente gehen.

Die genauen Regelungen erfahren Sie bei der Renten-Versicherung.

 

Hier werden Schwere Wörter erklärt:

Grad der Behinderung

Eine Behinderung kann verschieden schwer sein.

Wie schwer eine Behinderung ist, 

bestimmt das Versorgungs-Amt.

Dort sagt man: Grad der Behinderung

Die Abkürzung dafür ist: GdB

Für den Grad der Behinderung benutzt man Zahlen:

20 bedeutet: eine leichte Behinderung

100 bedeutet: eine schwere Behinderung

Diese Grade der Behinderung gibt es:

20, 30, 40, 50, 60, 70, 80, 90, 100

Menschen mit Beeinträchtigungen und einem GdB ab 30

haben eine anerkannte Behinderung.

Menschen mit Beeinträchtigung und einem GdB zwischen 50 bis 100

haben eine anerkannte Schwer-Behinderung.

 

Renten-Versicherung

Die Renten-Versicherung ist ein Teil

von der Sozial-Versicherung in Deutschland.

Zur Sozial-Versicherung gehören

  • die Renten-Versicherung
  • die Kranken-Versicherung
  • die Pflege-Versicherung
  • die Arbeitslosen-Versicherung
  • Und die Unfall-Versicherung

Die Renten-Versicherung hilft den versicherten Personen:

Wenn sie wegen Krankheit

Oder einer Behinderung nicht mehr voll arbeiten können.

Oder gar nicht mehr arbeiten können.

Das nennt man Minderung der Erwerbs-Fähigkeit.

Oder Erwerbs-Minderung.

Dann bezahlt die Renten-Versicherung Leistungen zur Rehabilitation.

Und Leistungen zur Teilhabe am Arbeits-Leben.

 

Wenn sie alt sind und nicht mehr arbeiten müssen.

Statt Arbeits-Lohn bekommen sie dann Rente.

Dann bezahlt die Renten-Versicherung die Rente.

Und Geld für die Kranken-Versicherung der Rentner.

 

Wenn der Ehe-Mann oder die Ehe-Frau gestorben ist.

Oder wenn der Vater oder die Mutter gestorben ist.

Dann bezahlt die Renten Versicherung Geld an die Hinterbliebenen.

Die Rente nennt man Hinterbliebenen-Rente.

Zu den Aufgaben der Renten-Versicherung gehört auch:

Die Beratung

  • von versicherten Personen
  • von Rentnern 
  • Und von Arbeit-Gebern

 

Warte-Zeit

Leistungen von der Renten-Versicherung bekommt man nur,

wenn man vorher eine bestimmte Zeit lang

bei der Renten-Versicherung versichert war.

Das nennt man Mindest-Versicherungs-Zeit.

Man kann auch Warte-Zeit sagen.

Dazu zählen zum Beispiel:

  • Beitrags-Zeiten
  • manche Schul-Zeiten
  • manche Krankheits-Zeiten
  • und andere Zeiten.

Laut gesetzlicher Rentenversicherung ist es für Menschen mit anerkannter Schwerbehinderung auf dem Arbeitsmarkt besonders schwer, einen passenden Arbeitsplatz zu finden. Außerdem lässt ihre gesundheitliche Situation eine Beschäftigung bis zur Regelaltersgrenze von 67 Jahren oftmals nicht zu. Deshalb haben sie einen Anspruch auf die sogenannte vorgezogene und abschlagsfreie Altersrente für schwerbehinderte Menschen (§§ 37, 236a SGB VI).

Voraussetzungen für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen

Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen können Menschen erhalten, die

  • bei Beginn der Rente schwerbehindert sind und
  • die Mindestversicherungszeit (Wartezeit) von 35 Jahren erfüllen.

Schwerbehinderte Menschen sind alle Personen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50. Ihre Schwerbehinderung wird durch den Schwerbehindertenausweis oder -bescheid nachgewiesen. Sie muss beim Versorgungsamt beantragt werden und bei Rentenbeginn noch vorliegen.

Anhebung der Altersgrenze auf 65

Wurden Menschen mit Schwerbehinderung in der Zeit von 1957 bis 1963 geboren, wird die Altersgrenze für eine abschlagsfreie Rente stufenweise angehoben. Wurden diese 1964 oder später geboren, liegt die Altersgrenze bei 65. Die Altersrente kann jedoch vorzeitig – mit einem Abschlag – in Anspruch genommen werden.

Konkrete Informationen dazu erteilt die Deutsche Rentenversicherung (siehe unten).

(ml) 2024