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Amtsärztliches Gutachten
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Amts-ärztliches Gutachten

Ein Amts-Arzt ist ein Arzt von einer Behörde.

Ein Amts-Arzt kann ein Gutachten machen.

Das heißt:

Der Amts-Arzt untersucht eine Person.

Und der Amts-Arzt schreibt auf:

Wie ist die Gesundheit von der Person?

Das Gutachten ist ein Dokument.

In dem Gutachten steht zum Beispiel:

  • Ob man einen bestimmten Beruf machen kann
  • Oder ob man nach einer Krankheit wieder in einem Beruf arbeiten kann

Behörden und Gerichte können einen Amts-Arzt beauftragen.

Das heißt:

Die Behörden sagen dem Amts-Arzt:

Bitte untersuchen Sie diese Person.

Und bitte schreiben Sie ein Gutachten über die Person.

Es gibt Gesetze für die Begutachtung.

Zum Beispiel:

  • das Bundes-Beamten-Gesetz
  • das Landes-Beamten-Gesetz
  • die Beihilfe-Verordnung
  • Und andere Gesetze

 

Privat-Personen können einen Amts-Arzt in 2 Fällen direkt beauftragen:

  • zur Begutachtung der Prüfungs-Fähigkeit
  • zur Begutachtung der Fahr-Eignung

Sie müssen vorher einen Termin vereinbaren.

Sie müssen verschiedene Unterlagen mitbringen.

Zum Beispiel:

  • den Personal-Ausweis
  • Und ärztliche Unterlagen

Behörden, Gerichte, öffentlich rechtliche Institutionen und vergleichbare Einrichtungen können die amtsärztlichen Dienste der kommunalen Versorgungsverwaltungen mit amtsärztlichen Begutachtungen von Einzelpersonen nach gesetzlichen Vorschriften beauftragen. Die gesetzlichen Grundlagen für die Begutachtung sind zum Beispiel das Bundesbeamtengesetz, das Landesbeamtengesetz, die Beihilfeverordnung und weitere.

Amtsärztliche Begutachtung im Auftrag von Privatpersonen

Privatpersonen können den amtsärztlichen Dienst in zwei Fällen auch direkt beauftragen:

  1. zur Begutachtung der Prüfungsfähigkeit (für den Fall, dass in einer Prüfungsordnung ein amtsärztliches Zeugnis im Krankheitsfall rechtlich vorgeschrieben ist),
  2. zur Begutachtung der Fahreignung.

Untersuchungen sind nach vorheriger Terminabsprache möglich. In der Regel sind der Personalausweis, gegebenenfalls Auftragsschreiben beziehungsweise Prüfungsunterlagen, ein hausärztliches Attest sowie verfügbare ärztliche Unterlagen zum Untersuchungstermin mitzubringen.

(ml) 2017