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Ansprechstellen für Rehabilitation und Teilhabe
Zusammenfassung

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Das Bundes-Teilhabe-Gesetz ist ein Gesetz.
Die kurze Form ist: BTHG.
Das Gesetz sagt:
Sozial-Leistungs-Träger müssen ab dem 1. Januar 2018 bestimmte Sachen machen.

Seit Januar 2018 gibt es vernetzte Ansprechstellen für Rehabilitation und Teilhabe.

Diese Regel ist für:

  • Rehabilitations-Träger
  • Job-Center
  • Integrations-Ämter
  • Pflege-Kassen.

Die Ansprechstellen sollen helfen.
Sie sollen früh sehen:
Braucht jemand Rehabilitation?
Dann kann man einen Antrag machen.

Sie geben Infos und Beratungen zu verschiedenen Themen.
Zum Beispiel:

  • Leistungen zur Rehabilitation
  • Teilhabe
  • Persönliches Budget
  • Beratungs-Angeboten.

Sie richten sich an:

  • Leistungsberechtigte
  • Arbeit-Geber
  • und vielleicht auch andere.

auch an Ämter und andere Reha-Träger.

Sie sollen sich untereinander absprechen.
Dann können Sie eine gute Antwort geben.

Die Rehabilitations-Träger hatten früher Service-Stellen.
Die Service-Stellen sind jetzt geschlossen.
Jetzt gibt es neue Regeln.

Mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) hat der Gesetzgeber die Sozialleistungsträger verpflichtet, ab dem 1. Januar 2018 untereinander vernetzte Ansprechstellen für Rehabilitation und Teilhabe nach § 12 SGB IX zu benennen. Diese Verpflichtung betrifft die Rehabilitationsträger, Jobcenter, Integrationsämter und Pflegekassen.

Die Ansprechstellen sollen dabei unterstützen, einen Rehabilitationsbedarf möglichst frühzeitig zu erkennen und darauf hinwirken, dass entsprechende Anträge gestellt werden.

Sie erteilen Auskünfte oder verweisen auf Informationsangebote zu folgenden Themen:

Die Informations- und Beratungsangebote der Ansprechstellen richten sich an Leistungsberechtigte, Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen, ggf. auch an Behörden und andere Rehaträger. Die Ansprechstellen für Rehabilitation und Teilhabe sollen sich – wenn erforderlich – untereinander abstimmen und eine möglichst umfassende Auskunft „wie aus einer Hand“ erteilen.

Die Verpflichtung zur Einrichtung von Ansprechstellen tritt an die Stelle der bisherigen Regelungen zu den Gemeinsamen Servicestellen der Rehabilitationsträger. Die Gemeinsamen Servicestellen wurden inzwischen aufgelöst.

(ml) 2019
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