Arbeitnehmendenvertretung
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Arbeitnehmendenvertretung ist ein Fach-Wort.
Das heißt:
Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen können mitbestimmen.
In Deutschland gibt es verschiedene Gruppen.
Die Gruppen sind für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen da.
Zum Beispiel:
- der Betriebs-Rat in privaten Unternehmen
- die Mitarbeiter-Vertretung in kirchlichen Einrichtungen
- der Personal-Rat im öffentlichen Dienst.
Gewerkschaften sind auch Arbeitnehmendenvertretungen.
Es gibt verschiedene Arten von Arbeitnehmer-Vertretungen.
Für jede Art gibt es andere Gesetze.
Arbeitnehmendenvertretung ist eine Sammelbezeichnung für verschiedene Mitbestimmungsorgane der Arbeitnehmenden. Dazu gehören in Deutschland beispielsweise der Betriebsrat in Unternehmen des Privatrechts, die Mitarbeitendenvertretung in kirchlichen Institutionen und der Personalrat im Öffentlichen Dienst. Auch Gewerkschaften werden häufig als Arbeitnehmendenvertretung bezeichnet. Arbeitnehmendenvertretungen sind in Deutschland je nach Form unterschiedlich (kirchen-)rechtlich geregelt.