Arbeitsbegleitende Betreuung
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Wer helfen kann
Damit die Integration am Arbeitsplatz gut gelingen kann,
gibt es den Integrations-Fachdienst.
Die Abkürzung vom Integrations-Fachdienst ist IFD.
Der IFD ist eine Beratungs-Stelle zum Thema Arbeit.
Der IFD ist eine Beratungs-Stelle für Menschen mit einer Schwer-Behinderung.
Die Mitarbeitenden von den Fach-Diensten wissen viel über die Behinderungen.
Das machen die Mitarbeitenden der Fach-Dienste für Sie:
- Die Mitarbeitenden beraten und unterstützen Sie an ihrem Arbeits-Platz.
- Die Mitarbeitenden begleiten Sie zu Behörden und Ämtern.
- Die Mitarbeitenden beraten Sie bei Streit oder Problemen am Arbeits-Platz.
- Die Mitarbeitenden helfen Ihnen bei Krisen.
Das heißt: Die Mitarbeitenden unterstützen Sie, wenn Sie alleine nicht weiter wissen.
Das Ziel ist es, dass Sie Ihre Arbeit auch in Zukunft weiterhin gut erledigen können.
Das gesamte Angebot des IFD ist für Sie kostenlos.
Insbesondere in Inklusionsbetrieben soll von Gesetzes wegen sichergestellt werden, dass eine fachliche und psychosoziale arbeitsbegleitende Betreuung für die beschäftigten Menschen mit einer Schwerbehinderung innerhalb des Inklusionsbetriebes erfolgt (§ 216 SGB IX).
Diese kann durch eine Fachkraft mit psychosozialer oder entsprechender Qualifikation oder von Mitarbeitenden mit entsprechender Doppelqualifikation geleistet werden.
Die Beratung zur arbeitsbegleitenden Hilfe und Umsetzung der arbeitsbegleitenden Betreuung am Arbeitsplatz erfolgt in der Regel durch die Integrationsfachdienste (IFD).