Arbeitserprobung
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Die Agentur für Arbeit hat ein Projekt.
Das Projekt heißt: Arbeits-Erprobung.
Bei dem Projekt können junge Menschen mit Behinderung verschiedene Berufe ausprobieren.
So können die jungen Menschen mit Behinderung herausfinden:
- Welcher Beruf passt zu mir?
- Was will ich arbeiten?
Die Berufs-Beratung bezahlt die Maßnahme.
Und die Berufs-Beratung sucht die Maßnahme für Sie.
Vielleicht gibt es noch keinen Vorschlag für eine Eingliederung.
Die Arbeits-Erprobung ist in Rehabilitations-Zentren.
Die Arbeits-Erprobung dauert bis zu 4 Wochen.
Die Menschen sollen einen Beruf finden.
Und sie sollen wissen:
Welche Hilfen brauchen sie dafür?
Die Teil-Nehmer und Teil-Nehmerinnen können typische Aufgaben von einem Beruf ausprobieren.
Sie können dabei sehen:
- Was kann ich gut?
- Was kann ich nicht so gut?
Brauchen Sie technische Hilfen in der Berufs-Schule?
Oder brauchen Sie andere Hilfen in der Berufs-Schule?
Das wird auch geprüft.
Wie lange dauert die Arbeits-Erprobung?
Und wie ist die Arbeits-Erprobung?
Das ist bei jedem Menschen anders.
Das wird mit dem Menschen zusammen entschieden.
Als Arbeitserprobung bezeichnet man spezielle Angebote der Rehabilitationsträger (Bundesagentur für Arbeit, Rentenversicherung) im Rahmen der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA).
Arbeitserprobung / Abklärung der beruflichen Eignung
Die Arbeitserprobung (auch: Maßnahme zur praktischen Abklärung von beruflichen Fähigkeiten) ist eine Leistung, die im Rahmen eines Antrags auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zur Abklärung der beruflichen Eignung, zum Beispiel in einer Rehabilitationseinrichtung wie dem Berufsförderungswerk (BFW) oder Berufsbildungswerk (BBW) erbracht wird.
Sie zielt darauf, mögliche Tätigkeitsfelder unter Berücksichtigung der verbliebenen Fähigkeiten und Ressourcen (unter anderem auch Bildungsstand, berufliche Vorkenntnisse) zu ermitteln und zu benennen.
Die Leistungsdauer beträgt der Regel 10 bis 14 Tage, eine erweiterte Arbeitserprobung oder eine Arbeitserprobung für Menschen mit psychischer Erkrankung 3 bis 6 Wochen.
Arbeitserprobung bei Bezug einer Erwerbsminderungsrente
Seit Januar 2024 können Menschen, die eine Erwerbsminderungsrente beziehen und sich wieder fit genug für eine dauerhafte Erwerbstätigkeit fühlen, während einer Arbeitserprobung eine Zeit lang ihre tägliche Arbeitszeit erhöhen, ohne dass dies Auswirkungen auf ihren Rentenanspruch hat.
Eine Arbeitserprobung liegt vor, wenn Menschen
- eine Rente wegen voller Erwerbsminderung beziehen und drei Stunden oder mehr täglich arbeiten oder
- eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung beziehen und sechs Stunden oder mehr täglich arbeiten.
Ob sie dabei angestellt sind oder selbstständig tätig sind, spielt keine Rolle.
Eine Arbeitserprobung dauert in der Regel sechs Monate. Der genaue Zeitraum kann beim zuständigen Rentenversicherungsträger erfragt werden.
Für eine Arbeitserprobung im Rahmen der Erwerbsminderung muss kein Antrag gestellt werden; es reicht, wenn der Rentenversicherung folgende Informationen mitgeteilt werden: die tägliche und wöchentliche Arbeitszeit, die Art der Tätigkeit und eine Schätzung des voraussichtlichen Verdienstes oder Arbeitseinkommens.
Das passiert nach der Arbeitserprobung: Die Arbeitserprobung war erfolgreich, wenn Menschen, die Erwerbsminderungsrente beziehen, über den festgelegten Zeitraum hinaus arbeiten. Ihr Rentenanspruch wird dann geprüft. In der Regel wird die Erwerbsminderungsrente in der Zukunft wegfallen – die bis dahin gezahlte Rente muss aber nicht zurückgezahlt werden.
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