Arbeitserprobung
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Arbeits-Erprobung
Die Arbeits-Erprobung ist eine Maßnahme.
Das Angebot ist von der Bundesagentur für Arbeit.
Oder es ist von der Rentenversicherung.
Manche Menschen wissen nicht genau:
- Welcher Beruf passt zu mir?
- Kann ich diesen Beruf gut machen?
Deshalb gibt es die Arbeitserprobung.
Die Arbeitserprobung dauert 10 bis 14 Tage.
Manche Menschen haben eine psychische Krankheit. Oder sie haben eine andere Krankheit.
Deshalb gibt es die Arbeitserprobung auch länger.
Die Arbeitserprobung dauert dann 3 bis 6 Wochen.
Die Arbeitserprobung ist auch für Menschen mit einer Erwerbsminderungs-Rente.
Die Menschen können in der Arbeits-Erprobung arbeiten.
Und sie können sehen:
- Kann ich wieder arbeiten?
- Kann ich wieder in meinem alten Beruf arbeiten?
Nach der Arbeitserprobung prüft die Rentenversicherung:
Kann die Person weiterhin arbeiten?
Dann bekommt die Person keine Rente mehr von der Renten-Versicherung.
Als Arbeitserprobung bezeichnet man spezielle Angebote der Rehabilitationsträger (Bundesagentur für Arbeit, Rentenversicherung) im Rahmen der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA).
Arbeitserprobung / Abklärung der beruflichen Eignung
Die Arbeitserprobung (auch: Maßnahme zur praktischen Abklärung von beruflichen Fähigkeiten) ist eine Leistung, die im Rahmen eines Antrags auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zur Abklärung der beruflichen Eignung, zum Beispiel in einer Rehabilitationseinrichtung wie dem Berufsförderungswerk (BFW) oder Berufsbildungswerk (BBW) erbracht wird.
Sie zielt darauf, mögliche Tätigkeitsfelder unter Berücksichtigung der verbliebenen Fähigkeiten und Ressourcen (unter anderem auch Bildungsstand, berufliche Vorkenntnisse) zu ermitteln und zu benennen.
Die Leistungsdauer beträgt der Regel 10 bis 14 Tage, eine erweiterte Arbeitserprobung oder eine Arbeitserprobung für Menschen mit psychischer Erkrankung 3 bis 6 Wochen.
Arbeitserprobung bei Bezug einer Erwerbsminderungsrente
Seit Januar 2024 können Menschen, die eine Erwerbsminderungsrente beziehen und sich wieder fit genug für eine dauerhafte Erwerbstätigkeit fühlen, während einer Arbeitserprobung eine Zeit lang ihre tägliche Arbeitszeit erhöhen, ohne dass dies Auswirkungen auf ihren Rentenanspruch hat.
Eine Arbeitserprobung liegt vor, wenn Menschen
- eine Rente wegen voller Erwerbsminderung beziehen und drei Stunden oder mehr täglich arbeiten oder
- eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung beziehen und sechs Stunden oder mehr täglich arbeiten.
Ob sie dabei angestellt sind oder selbstständig tätig sind, spielt keine Rolle.
Eine Arbeitserprobung dauert in der Regel sechs Monate. Der genaue Zeitraum kann beim zuständigen Rentenversicherungsträger erfragt werden.
Für eine Arbeitserprobung im Rahmen der Erwerbsminderung muss kein Antrag gestellt werden; es reicht, wenn der Rentenversicherung folgende Informationen mitgeteilt werden: die tägliche und wöchentliche Arbeitszeit, die Art der Tätigkeit und eine Schätzung des voraussichtlichen Verdienstes oder Arbeitseinkommens.
Das passiert nach der Arbeitserprobung: Die Arbeitserprobung war erfolgreich, wenn Menschen, die Erwerbsminderungsrente beziehen, über den festgelegten Zeitraum hinaus arbeiten. Ihr Rentenanspruch wird dann geprüft. In der Regel wird die Erwerbsminderungsrente in der Zukunft wegfallen – die bis dahin gezahlte Rente muss aber nicht zurückgezahlt werden.
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