Sprungnavigation Tastaturkurzbefehle

Suche und Service

Urteil
Nachteilsausgleiche RF und H - Rollstuhlfahrer

Gericht:

LSG Potsdam 5. Senat


Aktenzeichen:

L 5 Vs 1/93


Urteil vom:

23.11.1993


Grundlage:

Orientierungssatz:

1. Für die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht kann nicht entscheidend sein, daß ein Schwerbehinderter von solchen Veranstaltungen, die Rollstuhlfahrern nicht zugänglich sind, ausgeschlossen ist. Das wäre nur dann anders zu beurteilen, wenn die dem Behinderten verbliebenen Veranstaltungen gegenüber der Gesamtzahl der öffentlichen Veranstaltungen als nicht nennenswert oder verschwindend gering zu bewerten wären (vgl BSG vom 23.2.1987 - 9a RVs 72/85 = SozR 3870 § 3 Nr 24).

2. Ein Schwerbehinderter mit zunehmender spastischer Lähmung beider Beine, der sich in seiner Wohnung mit Hilfe eines Gehstockes allein bewegen kann, insoweit gerade nicht auf die Benutzung seines Rollstuhls angewiesen ist, benötigt zu den maßgebenden gewöhnlichen und wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens nicht in erheblichem Umfang fremder Hilfe.

Fundstelle:

Bibliothek BSG

Rechtszug:

vorgehend SG Potsdam 1993-05-05 S 3b V 13/93

Rechtsweg:

Es liegen keine Informationen zum Rechtsweg vor.

Quelle:

JURIS-GmbH

Referenznummer:

KSRE017851508


Informationsstand: 07.03.1995