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Urteil
Ein Unfall bei einem freiwilligen Fußballspiel kasernierter Soldaten während der Mittagspause ist versorgungsrechtlich nicht geschützt

Gericht:

LSG Mainz 4. Senat


Aktenzeichen:

L 4 V 135/80


Urteil vom:

24.03.1981


Grundlage:

  • SVG § 81 Abs 1 |
  • SVG § 81 Abs 3 Nr 3

Leitsatz:

1. Ein Unfall bei gemeinschaftlichem, freiwilligem, weder angeordnetem oder empfohlenem, noch geleitetem oder beaufsichtigtem Sport (Fußballspiel) kasernierter Soldaten während der Mittagspause, ist versorgungsrechtlich nicht geschützt. Dies gilt auch dann, wenn in dieser Weise öfter Fußball gespielt wird, das Spiel auf einem Sportplatz im Kasernenbereich stattfindet und nicht verboten worden war.

Rechtszug:

vorgehend SG Trier 1980-08-22 S 4 V 122/79
nachgehend BSG 1981-11-17 9 RV 20/81

Rechtsweg:

Es liegen keine Informationen zum Rechtsweg vor.

Quelle:

JURIS-GmbH

Referenznummer:

KSRE014141119


Informationsstand: 01.01.1990