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Arbeitsförderungsgeld
Zusammenfassung

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Das Arbeits-Förderungs-Geld ist eine Hilfe.
Die Hilfe ist für Menschen mit Behinderung.
Die Menschen arbeiten in einer Werkstatt für behinderte Menschen.
Die kurze Form ist:
WfbM.

Das steht im Gesetz.
Das Gesetz heißt: Paragraph 59 SGB IX.
Sie bekommen das Geld extra zu anderen Gehältern.

Das Arbeits-Förderungs-Geld ist Geld für Menschen mit Behinderung.
Die Menschen arbeiten in einer Werkstatt.
Sie bekommen 52 Euro im Monat.
Aber das Arbeits-Förderungs-Geld und das Arbeits-Entgelt zusammen dürfen nicht mehr als 351 Euro sein.

Sie bekommen Arbeits-Förderungs-Geld?
Und Sie bekommen Sozial-Leistungen?
Dann zählt das Arbeits-Förderungs-Geld nicht als Einkommen.

Manche Menschen mit Behinderung sind in der Eingangs-Phase.
Oder sie sind im Berufsbildungsbereich.
Diese Menschen bekommen kein Arbeits-Förderungs-Geld.

Das Arbeitsförderungsgeld ist eine finanzielle Leistung für Menschen mit Behinderungen, die im Arbeitsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) arbeiten. Es ist in § 59 SGB IX geregelt. Demnach haben die WfbM einen Rechtsanspruch gegenüber dem zuständigen Rehabilitationsträger auf Arbeitsförderungsgeld zur Auszahlung an die Werkstattbeschäftigten zusätzlich zu den Vergütungen nach § 58 Absatz 3 SGB IX (Leistungen im Arbeitsbereich, Arbeitsentgelt in der WfbM).

Höhe des Arbeitsförderungsgeldes

Das Arbeitsförderungsgeld liegt monatlich bei 52 Euro für jeden Werkstattbeschäftigten. Allerdings darf das Arbeitsentgelt zusammen mit dem Arbeitsförderungsgeld den Betrag von 351 Euro nicht übersteigen. Sollte das Arbeitsentgelt höher als 299 Euro sein, so beträgt das Arbeitsförderungsgeld monatlich den Differenzbetrag zwischen dem Arbeitsentgelt und 351 Euro. § 59 Absatz 2 legt fest, dass das Arbeitsförderungsgeld bei Sozialleistungen, deren Zahlung von anderen Einkommen abhängig ist, als Einkommen unberücksichtigt bleibt.

Arbeitsförderungsgeld nur im Arbeitsbereich der WfbM

Menschen im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich haben keinen Anspruch auf Arbeitsförderungsgeld. Die in diesen Bereichen Geförderten erhalten kein Arbeitsentgelt, sondern Leistungen des dafür zuständigen Rehabilitationsträgers, das heißt Ausbildungsgeld oder Übergangsgeld.

(ml) 2019