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Arbeitslosenversicherung

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Arbeitslosen-Versicherung

In Deutschland gibt es eine Arbeitslosen-Versicherung.

Die Arbeitslosen-Versicherung hilft den Menschen,

wenn sie ihre Arbeit verloren haben.

Die Menschen bekommen dann Arbeitslosen-Geld.

 

Die Arbeitslosen-Versicherung gehört zu den Sozial-Versicherungen.

Haben Sie eine versicherungs-pflichtige Arbeit?

Dann müssen Sie Beiträge zur Arbeitslosen-Versicherung bezahlen.

Nur wenn Sie Beiträge zur Arbeitslosen-Versicherung bezahlt haben, 

können Sie Arbeitslosen-Geld bekommen.

Der Arbeit-Geber bezahlt die Hälfte von den Beiträgen 

von Ihrer Arbeitslosen-Versicherung. 

Die andere Hälfte müssen Sie selbst bezahlen. 

Sie müssen dafür aber nichts tun. 

Sie müssen das Geld nicht selbst an die Versicherung bezahlen.

Der Arbeit-Geber bezahlt das Geld von Ihrem Lohn an die Versicherung.

Sie bekommen dafür etwas weniger Lohn.


Haben Sie eine geringfügige Beschäftigung?

Dann müssen Sie keinen Beitrag zur Arbeitslosen-Versicherung zahlen.

Geringfügige Beschäftigung bedeutet:

Sie verdienen höchstens 556 Euro (Stand: 1. Januar 2025) im Monat.

Die geringfügige Beschäftigung nennt man auch: Mini-Job


Von den Beiträgen zur Arbeitslosen-Versicherung werden

  • das Arbeitslosen-Geld
  • Und Maßnahmen zur Arbeits-Förderung

bezahlt.


Hier werden Schwere Wörter erklärt:

Arbeits-Förderung

Die Arbeits-Förderung ist eine Hilfe von der Agentur für Arbeit.

Zur Arbeits-Förderung gehören verschiedene Maßnahmen

von der Agentur für Arbeit.

Zum Beispiel:

  • Berufs-vorbereitende Bildungs-Maßnahmen
  • Oder Weiter-Bildungen

Die Arbeits-Förderung hilft Ihnen dabei:

  • Sie können Ihre Arbeit behalten
  • Sie finden schnell eine neue Arbeit
  • Sie bekommen eine Ausbildung-Stelle
  • Sie finden auch dann eine Arbeit, wenn Sie keine Ausbildung gemacht haben

Die Arbeits-Förderung hilft auch Arbeit-Gebern.

Zum Beispiel:

Die Agentur für Arbeit bezahlt einen Zuschuss zu Ihrem Lohn.

Aber nur, wenn Sie den Arbeits-Platz bekommen.


So können Menschen ohne Arbeit schnell eine neue Arbeit bekommen.

Und Arbeit-Geber können neue Mitarbeiter finden.

Für die Arbeits-Förderung gibt es Regeln.

Diese Regeln stehen in einem Gesetz.

Das Gesetz heißt: Sozial-Gesetz-Buch 3

 

Sozial-Versicherungen

Die Sozial-Versicherungen sollen Menschen schützen.

Damit sie nicht in Not geraten.

Für den Schutz muss man jeden Monat Geld bezahlen.

Man bekommt Hilfe wenn etwas passiert.
 
Das sind die Sozial-Versicherungen:

  • Kranken-Versicherung
  • Pflege-Versicherung
  • Unfall-Versicherung
  • Renten-Versicherung
  • Und Arbeitslosen-Versicherung

Sie haben eine versicherungs-pflichtige Arbeit?

Dann zahlen Sie auch jeden Monat Beiträge

zu den Sozial-Versicherungen.

Der Arbeit-Geber bezahlt die Hälfte von den Beiträgen.

Die andere Hälfte müssen Sie selbst bezahlen.

Sie müssen dafür aber nichts tun.

Sie müssen das Geld nicht selbst an die Versicherungen bezahlen.

Der Arbeit-Geber bezahlt das Geld von Ihrem Lohn an die Versicherungen.

Sie bekommen dafür etwas weniger Lohn.

 

Versicherungs-pflichtig

Versicherungs-pflichtig heißt:

Sie müssen Beiträge zu den Sozial-Versicherungen zahlen.

Das sind die Sozial-Versicherungen:

  • Kranken-Versicherung
  • Pflege-Versicherung
  • Unfall-Versicherung
  • Renten-Versicherung
  • Und Arbeitslosen-Versicherung

Die Arbeitslosenversicherung ist dafür zuständig, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei Arbeitslosigkeit finanziell abgesichert sind. In Deutschland wird die Arbeitslosenversicherung je zur Hälfte finanziert durch Beiträge der Arbeitnehmenden sowie der Arbeitgebenden. Die Arbeitslosenversicherung ist eine Pflichtversicherung für alle Beschäftigten und Auszubildenden, die mehr als geringfügig beschäftigt sind. Aus den Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung werden das Arbeitslosengeld und die Arbeitsförderung bezahlt.

(ml) 2018