Arbeitslosigkeit
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Arbeits-Losigkeit heißt:
Man hat keine Arbeit mehr.
Es gibt verschiedene Gründe für Arbeits-Losigkeit.
Zum Beispiel:
- Wirtschafts-Krisen
- Man kann nicht gut genug arbeiten.
Sie wissen:
Sie verlieren bald Ihre Arbeit?
Dann müssen Sie sich bei der Agentur für Arbeit melden.
Das müssen Sie spätestens 3 Monate vor dem Ende von Ihrer Arbeit machen.
Sie verlieren Ihre Arbeit?
Und Sie wissen das erst seit kurzem?
Dann müssen Sie das in 3 Tagen melden.
Sie wollen Arbeits-Losen-Geld oder Arbeits-Förderung bekommen?
Dann müssen Sie sich bei der Arbeits-Agentur anmelden.
Arbeitslosigkeit ist der Verlust des Ausbildungs- oder Arbeitsplatzes durch beispielsweise wirtschaftliche Krisen, Sparmaßnahmen im Betrieb oder mangelnde Qualifikationen. Wer erfährt, dass sein Arbeitsverhältnis gekündigt wird oder weiß, dass sein Arbeitsverhältnis zu einem bestimmten Zeitpunkt endet, muss sich spätestens drei Monate vor diesem Zeitpunkt persönlich bei der Agentur für Arbeit als „Arbeit suchend“ melden.
Erfahren Beschäftigte vom Ende ihres Arbeitsverhältnisses selbst erst kurzfristig, müssen sie sich innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis bei der Agentur für Arbeit melden. Dies kann zunächst telefonisch erfolgen, die persönliche Meldung kann dann nachgeholt werden. Die Meldung bei der Arbeitsagentur ist die Voraussetzung für den Erhalt von Arbeitslosengeld oder Arbeitsförderung, wenn ein Anspruch darauf besteht.