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Arbeitslosigkeit
Zusammenfassung

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Arbeits-Losigkeit

Sie wissen:

Ihr Arbeits-Verhältnis endet bald.

Oder Sie erfahren plötzlich,

dass Ihr Arbeits-Verhältnis bald endet.

Dann müssen Sie sich 3 Monate vor dem Ende bei der Agentur für Arbeit melden.

Sie erfahren nur kurz vor dem Ende,

dass Ihr Arbeits-Verhältnis bald endet?

Dann müssen Sie sich innerhalb von 3 Tagen bei der Agentur für Arbeit melden.

Sie können das zunächst am Telefon melden.

Arbeitslosigkeit ist der Verlust des Ausbildungs- oder Arbeitsplatzes durch beispielsweise wirtschaftliche Krisen, Sparmaßnahmen im Betrieb oder mangelnde Qualifikationen. Wer erfährt, dass sein Arbeitsverhältnis gekündigt wird oder weiß, dass sein Arbeitsverhältnis zu einem bestimmten Zeitpunkt endet, muss sich spätestens drei Monate vor diesem Zeitpunkt persönlich bei der Agentur für Arbeit als „Arbeit suchend“ melden.

Erfahren Beschäftigte vom Ende ihres Arbeitsverhältnisses selbst erst kurzfristig, müssen sie sich innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis bei der Agentur für Arbeit melden. Dies kann zunächst telefonisch erfolgen, die persönliche Meldung kann dann nachgeholt werden. Die Meldung bei der Arbeitsagentur ist die Voraussetzung für den Erhalt von Arbeitslosengeld oder Arbeitsförderung, wenn ein Anspruch darauf besteht.

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(ml) 2017