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Arbeitsmedizin
Zusammenfassung

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Die Arbeits-Medizin ist ein Fach-Gebiet von der Medizin.
Die Arbeits-Medizin kümmert sich um:

  • die Arbeit von Menschen
  • die Gesundheit von Menschen
  • die Krankheiten von Menschen.

Sie berät zu verschiedenen Themen.
Die Themen sind zum Beispiel:

  • Prävention
  • Gesundheits-Förderung
  • Rehabilitation
  • Arbeits-Psychologie
  • Sozial-Medizin
  • Unfall-Verhütung
  • Versicherungs-Recht.

Arbeits-Mediziner beraten:

  • Arbeit-Geber
  • Arbeit-Nehmer
  • den Betriebs-Rat
  • den Personal-Rat.

Sie sollen die Arbeits-Plätze gut machen.
Sie sollen herausfinden:
Warum werden Menschen bei der Arbeit krank?
Und Sie sollen Menschen mit Behinderung helfen.
Die Menschen mit Behinderung sollen gut arbeiten können.
Und Sie sollen Menschen mit einer chronischen Krankheit helfen.
Chronisch heißt:
Die Krankheit geht nicht mehr weg.
Die Menschen mit einer chronischen Krankheit sollen auch gut arbeiten können.

Ihre Aufgaben stehen im Arbeits-Sicherheits-Gesetz.
Die kurze Form ist:
ASiG.

Die Arbeitsmedizin beschäftigt sich mit den Wechselbeziehungen zwischen Arbeit und Beruf einerseits sowie dem Menschen, seiner Gesundheit und seinen Erkrankungen andererseits. Dabei ist sie vor allem beratende Medizin ohne kurative Aufgaben. Das Fachgebiet der Arbeitsmedizin betrachtet den „arbeitenden Menschen“ ganzheitlich. Es umfasst die Themen Prävention, Gesundheitsförderung und Rehabilitation, Arbeits- und Organisationspsychologie, Sozialmedizin, Unfallverhütung und Versicherungsrecht.

Schnittstelle Arbeitsmedizin

Notwendige Voraussetzung für den Erhalt der Gesundheit ist, dass die Arbeitsanforderungen mit dem gesamten betrieblichen Umfeld zu den Fähigkeiten der einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter passen (Verhältnisprävention) und dass der oder die Einzelne selbst den Erhalt der Gesundheit durch „richtiges“ Verhalten unterstützt (Verhaltensprävention). Hierbei beraten Arbeitsmediziner und -medizinerinnen (Betriebsarzt/Betriebsärztin) sowohl Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber als auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie den Betriebsrat oder Personalrat.

Aufgaben der Arbeitsmedizinerinnen und Arbeitsmediziner

Arbeitsmedizinerinnen und Arbeitsmediziner

  • befassen sich auf wissenschaftlich begründeter Basis mit der menschengerechten und ergonomischen Gestaltung von Arbeitsplätzen und Arbeitsabläufen,
  • decken Ursachen auf für arbeitsbedingte Gesundheitsgefährdungen, arbeitsbedingte Erkrankungen, Berufskrankheiten, Arbeitsunfälle und leiten präventive Maßnahmen ab,
  • integrieren chronisch Kranke (beispielsweise Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Rheuma, Epilepsie, Diabetes etc.) und behinderte Menschen in den Arbeitsprozess (gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit Arbeitsassistenzkräften),
  • wirken an der Förderung, dem Erhalt und der Wiederherstellung der individuellen Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit mit.

Im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) sind die Aufgaben von Arbeitsmedizinerinnen und Arbeitsmedizinern aufgeführt (§ 3 ASiG).

(ml) 2017