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Assistenzhund

Ein Assistenzhund, auch als Rehabilitationshund bekannt, ist ein speziell ausgebildeter Hund, der Menschen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen dabei unterstützt, behinderungsbedingte Nachteile auszugleichen und selbstbestimmt am Leben teilzuhaben (siehe § 12e BGG).

Die Eignung eines Hundes als Assistenzhund hängt nicht von der Hunderasse ab, sondern von seiner Gesundheit und seinem Charakter, insbesondere von seiner hohen Stress- und Frustrationstoleranz sowie Kooperations- und Lernbereitschaft.

Im Gegensatz zu Assistenzhunden, die ständige Lebensbegleiter sind, werden Therapiehunde (auch: Therapiebegleithunde) ausschließlich von therapeutischem Fachpersonal wie zum Beispiel in der Ergotherapie oder Psychotherapie im Rahmen einer tiergestützten medizinischen Behandlung zeitlich begrenzt und angeleitet eingesetzt.

Arten von Assistenzhunden

Assistenzhunde werden je nach Art der Hilfeleistung in verschiedene Kategorien unterteilt:

  1. Blindenführhunde: Für Menschen mit Blindheit oder Sehbehinderung
  2. Mobilitätsassistenzhunde: Für Menschen mit motorischer Beeinträchtigung
  3. Signalassistenzhunde: Für Menschen mit akustischer Wahrnehmungsbeeinträchtigung
  4. Warn- und Anzeige-Assistenzhunde: Für Menschen mit stoffwechselbedingten Beeinträchtigungen, anaphylaktischen Allergien, olfaktorischen Wahrnehmungsbeeinträchtigungen oder für Menschen mit neurologisch-, stoffwechsel- oder systemisch bedingten Anfallserkrankungen. Dazu gehören unter anderem Diabetes, Asthma und Epilepsie.
  5. PSB-Assistenzhunde: Für Menschen mit psychosozialen Beeinträchtigungen wie zum Beispiel posttraumatische Belastungsstörungen, bipolare Störungen, Autismus oder schwere Depressionen

Ausbildung von Assistenzhunden

Die Hunde werden gezielt auf die Bedürfnisse eines Menschen mit Behinderungen trainiert. Sie gleichen motorische oder sinnesbezogene Störungen aus und fördern emotionale Stabilität, indem sie praktische Alltagshilfen leisten und Stress oder Angst reduzieren. Zu ihren Aufgaben gehören beispielsweise das Öffnen von Türen, das Bedienen von Schaltern, die Hilfestellung beim An- und Auskleiden, das sichere Führen durch den Straßenverkehr, das Absetzen von Notrufen sowie das Beruhigen in emotionalen Krisensituationen.

Die Ausbildung kann als Selbstausbildung durch den Menschen mit Behinderungen und die Hundetrainerin/den Hundetrainer oder in Form einer Fremdausbildung durch eine anerkannte Ausbildungsstätte erfolgen.

Trainiert werden das Sozial- und Umweltverhalten, die Gehorsamkeit und die für die Assistenzhundeart relevanten Hilfeleistungen (siehe Anlage 4 der Assistenzhundeverordnung).

Zutritt zu öffentlichen Einrichtungen mit Assistenzhund

Assistenzhunde erhalten mit der Ankerkennung einen Ausweis, der die Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft dokumentiert, sowie ein Kennzeichen mit dem Assistenzhund-Logo. Diese Nachweise sichern das Zutrittsrecht zu öffentlichen Anlagen und Einrichtungen gemäß § 12e Absatz 1 BGG.

Finanzierung von Assistenzhunden

In Deutschland gibt es derzeit keine einheitlichen Regelungen zur Kostenübernahme für die Anschaffung und Ausbildung von Assistenzhunden sowie für laufende Ausgaben wie Futter, tierärztliche Untersuchungen, Versicherungen und Steuern. Blindenführhunde sind als Hilfsmittel nach § 33 SGB V anerkannt und werden von den Krankenkassen finanziert.

Bei anderen Assistenzhundetypen ist die Rechtslage unklar. In Einzelfällen kann im Rahmen der Eingliederungshilfe eine Förderung beantragt werden, wobei der Nutzen des Assistenzhundes eindeutig nachgewiesen werden muss. Die Agentur für Arbeit kann in bestimmten Fällen Teilbeträge übernehmen, wenn die Arbeitsausführung nur mit einem Assistenzhund möglich ist. Ein PTBS-Assistenzhund für eine posttraumatische Belastungsstörung kann eventuell von Trägern des sozialen Entschädigungsrechts teilfinanziert werden. Zudem gibt es Stiftungen, die unter Umständen finanzielle Unterstützung bieten.

(pt) 2025