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Assistenzleistungen
Zusammenfassung

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Seit dem 1.

1.

Menschen mit Behinderung sollen Hilfe bekommen.
Die Hilfe heißt: Assistenz-Leistungen.
Die Menschen mit Behinderung sollen so besser im Alltag leben können.
Die Assistenz-Leistungen gibt es seit 2018.

Es geht nicht um mehr Hilfen.
Es geht um einen klaren Namen.
Dann ist es sicherer für das Recht.

Assistenz-Leistungen sind Hilfen.
Die Hilfen können zum Beispiel für:

  • den Haushalt sein
  • die Tages-Strukturierung sein
  • die Lebens-Planung sein
  • die Freizeit-Gestaltung sein.

Die Menschen müssen einen Antrag machen.
Dann können die Menschen selbst wählen:

  • Wie lange wollen sie die Hilfe?
  • Wo wollen sie die Hilfe?
  • Wie viel Hilfe wollen sie?

Sie können auch andere Hilfen bekommen.
Zum Beispiel:

  • Geld für Fahrt-Kosten.

Das heißt:
Sie müssen mit dem Auto oder Bus fahren?
Dann bekommen Sie dafür Geld.

Sie brauchen diese Hilfen?
Dann müssen Sie einen Antrag machen.

Sie arbeiten ehrenamtlich?
Und Sie bekommen Geld von der Sozial-Hilfe?
Dann können Sie Geld für bestimmte Sachen zurückbekommen.
Zum Beispiel:

  • Sie brauchen Hilfe.
  • Sie müssen etwas bezahlen.

Assistenzleistungen sind eine seit dem 1.1.2018 neu benannte Leistung im Leistungskatalog der Leistungen zur Sozialen Teilhabe (vgl. § 76 SGB IX) im Rahmen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen. Damit ist grundsätzlich keine Ausweitung der Leistungen zur Sozialen Teilhabe verbunden, jedoch soll mehr Rechtssicherheit und -klarheit mit der Benennung einhergehen.

Assistenzleistungen unterstützen Menschen mit Behinderungen darin, den Alltag selbstbestimmt zu bewältigen und zu strukturieren und ihr Leben (Haushalt, Körperflege) nach den eigenen Wünschen und Vorstellungen zu gestalten. Sie umfassen die Begleitung und die teilweise oder vollständige Übernahme von Handlungen des Menschen mit Behinderungen im Alltag.

Mögliche Assistenzleistungen zur Sozialen Teilhabe

  • Anleitung und Übung von allgemeinen Erledigungen des Alltags
  • Elternassistenz
  • Unterstützung bei der Haushaltsführung
  • Tagesstrukturierung
  • Lebensplanung
  • Freizeitgestaltung
  • Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben
  • Gestaltung sozialer Beziehungen und sportlicher Aktivitäten
  • Unterstützung bei der gesundheitlichen Versorgung
  • Leistungen zur Erreichbarkeit einer persönlichen Ansprechperson

Antrag auf Assistenzleistungen

Assistenzleistungen müssen beantragt werden. Im Rahmen des Teilhabeplanverfahrens legen die Leistungsberechtigten die persönliche Gestaltung der Assistenzleistungen fest. Sie wählen ihre Assistentinnen oder Assistenten selbst aus, äußern Wünsche und bestimmen Dauer, Ort und Umfang der Unterstützung.

Sind Fahrtkosten oder andere Aufwendungen in Verbindung mit den Assistenzleistungen notwendig, können je nach Einzelfall auch ergänzende Leistungen in Frage kommen.

Leistungsberechtigte, die ehrenamtlich tätig sind, können sich angemessene Ausgaben für die nötige Unterstützung durch Familie, Freunde oder Nachbarn erstatten lassen.

Rechtsgrundlagen

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(ml) 2019