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Assistierte Ausbildung (AsA)
Zusammenfassung

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Assistierte Ausbildung

Die Assistierte Ausbildung ist eine Hilfe für Jugendliche.

Die Jugendlichen haben weniger Geld als andere.

Die Jugendlichen können dann eine Ausbildung machen.

Die Ausbildung ist im dualen System.

Das heißt: Die Auszubildenden arbeiten in einem Betrieb und machen dort auch ihre Schule.

Die Bundes-Agentur für Arbeit hilft den Jugendlichen.

Ein Bildungs-Träger hilft auch.

Im Rahmen eines kooperativen Ausbildungsmodells können die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter förderungsberechtigte junge Menschen und deren Ausbildungsbetriebe während einer betrieblichen Ausbildung oder einer Einstiegsqualifizierung durch Maßnahmen der Assistierten Ausbildung (AsA) fördern. Ziel ist die Verknüpfung von Berufsvorbereitung und Berufsausbildung, das heißt die Aufnahme einer betrieblichen Ausbildung mit erfolgreichem Ausbildungsabschluss.

Die Agentur für Arbeit/das Jobcenter beauftragt einen Bildungsträger als dritten Partner in der Ausbildung damit, passende Dienstleistungen sowohl für die auszubildenden jungen Menschen als auch für den Ausbildungsbetrieb anzubieten. Den jungen Menschen steht für die Dauer der Einstiegsqualifizierung oder der Ausbildung eine feste Ausbildungsbegleiterin oder ein fester Ausbildungsbegleiter zur Verfügung.

Leistungen der Assistierten Ausbildung

Die Unterstützung der Auszubildenden orientiert sich am individuellen Förderbedarf der jungen Menschen während der Berufsvorbereitungsphase oder während der Ausbildung.

Sie umfasst beispielsweise

  • Stützunterricht zum Abbau von Sprach- und Bildungsdefiziten,
  • Bewerbungstrainings und Praktika,
  • Hilfen zur Förderung fachtheoretischer Kenntnisse und Fähigkeiten,
  • Unterstützung zur Stabilisierung des Berufsausbildungsverhältnisses (Nachhilfe, Beratung sowie Hilfen zur Lebensbewältigung und Existenzsicherung in der Ausbildung).

Die Unterstützung der Unternehmen orientiert sich individuell an den Bedürfnissen des jeweiligen Betriebes und umfasst Angebote, wie

  • erforderliche Hilfestellung bei der Verwaltung, Organisation und Durchführung der Ausbildung oder der Einstiegsqualifizierung,
  • Unterstützung bei der Lernortkooperation mit der Berufsschule,
  • die Begleitung im Betriebsalltag zur Stabilisierung des Ausbildungsverhältnisses/der Einstiegsqualifizierung,
  • Beratung und Information in Hinblick auf spezifische Zielgruppen
  • die Unterstützung des betrieblichen Ausbildungspersonals.
(ml) 2024