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Assistive Technologien (AT)
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Assistive Technologie

Assistive Technologie ist ein langes Wort.

Das kurze Wort ist: Assistenz.

Assistenz bedeutet: Hilfe.

Assistenz ist eine Hilfe für Menschen mit Behinderung.

Assistenz hilft Menschen mit Behinderungen.

Sie können dann besser leben und arbeiten.

Assistenz hilft Menschen mit Behinderungen:

  • weil sie eine Behinderung haben.
  • weil sie nicht gut sehen können.
  • weil sie nicht gut hören können.
  • weil sie nicht gut laufen können.
  • weil sie nicht gut denken können.
  • weil sie traurig oder wütend sind.

Assistenz soll Menschen helfen:

  • mit ihrer Behinderung zu leben.
  • mit ihrer Behinderung zu arbeiten.

Der Begriff Assistive Technologie ist die deutsche Übersetzung des englischen Begriffs assistive technology (AT). Assistive Technologie ist ein weit gefasster Sammelbegriff für unterstützende Produkte (Hilfsmittel) einschließlich der zugehörigen Systeme und Dienstleistungsprozesse im Zusammenhang mit der geeigneten Auswahl, Bereitstellung und Anwendung (Quelle: WHO).

Ziel assistiver Technologien

Ziel ist es, einstellungs- und umweltbedingte Barrieren zu überwinden, um die funktionale Gesundheit und die Teilhabe von Menschen mit dauerhaften oder vorübergehenden sensorischen, motorischen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigungen in allen Lebensphasen und Lebensbereichen zu unterstützen und zu verbessern sowie Beeinträchtigungen vorzubeugen.

Der Begriff umfasst nicht nur

  • speziell angefertigte oder angepasste Produkte wie Geräte (z. B. Rollstühle, Stifthalter),
  • elektronische Hard- und Software (z. B. Lernsoftware, Braillezeilen) oder
  • bauliche Vorrichtungen zur Gestaltung der physischen Umgebung (z. B. Aufzüge, Armaturen) verstanden,

sondern es werden auch Möglichkeiten der Anpassbarkeit (adaptability) und Zugänglichkeit (accessibility) von Produkten im universellen Design berücksichtigt. Die Produkte können technisch einfach (low-tech) bis hochkomplex (high-tech) sein.

Abgrenzung zu anderen Begriffen

Je nach Verwendungszweck oder rechtlichen Rahmenbedingungen können die Begriffe in verschiedenen Ländern unterschiedlich verwendet und spezifiziert werden.

Im deutschen Sprachgebrauch wird assistive Technologie in der Regel enger gefasst und bezieht sich auf speziell für Menschen mit Behinderungen entwickelte Hard- und Software zur barrierefreien Nutzung von Informationstechnologien, wie zum Beispiel Screenreader, Vergrößerungssoftware oder Spracheingabesoftware.

Darüber hinaus werden in Deutschland häufig weitere Begriffe wie Hilfsmittel, technische Arbeitshilfen, technische Hilfsmittel oder aufgrund der zunehmende Digitalisierung auch digitale Assistenzsysteme verwendet. Die uneinheitliche Begrifflichkeit ist unter anderem auf die unterschiedlichen Anwendungskontexte zurückzuführen. So können assistive Technologien aus Sicht der einzelnen Sozialleistungsträger in Deutschland im Rahmen der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) technische Arbeitshilfen im Sinne des § 49 Abs. 8 Nr. 5 SGB IX sein. Im Leistungsbereich der medizinischen Rehabilitation ist hingegen der Begriff des Hilfsmittesl wie in § 47 SGB IX oder § 33 SGB V festgeschrieben.

(pt) 2022