Direkt zum Inhalt

Assistive Technologien (AT)
Zusammenfassung

Sie lesen in Leichter Sprache.
Ein Computer hat diesen Text in
Leichte Sprache übertragen.
In den Texten können noch Fehler sein.
Momentan testen wir die Übersetzungen noch.
Wir freuen uns über Ihre Meinung.

Es gibt Hilfen für Menschen mit Behinderungen.
Die Hilfen heißen: Assistive Technologien.
Die kurze Form ist: AT.
Die Hilfen sind zum Beispiel:

  • Produkte
  • Services.

Manche Menschen haben eine Behinderung für immer.
Manche Menschen haben eine Behinderung nur für eine bestimmte Zeit.
Die Hilfen sind für alle diese Menschen.
Mit den Hilfen können die Menschen in der Gesellschaft mitmachen.

Dazu gehören:

  • Geräte
  • Software
  • bauliche Vorrichtungen.

Die Sachen müssen für Menschen mit Behinderung passen.
Und die Menschen mit Behinderung müssen die Sachen benutzen können.

AT können einfach sein.
Oder sie können sehr schwierig sein.

In Deutschland heißt Barriere-Freiheit:
Menschen mit Behinderung sollen Computer und Programme benutzen können.
Dafür gibt es Hilfs-Mittel.

Es gibt viele Fach-Wörter.
Die Fach-Wörter kann man in verschiedenen Bereichen benutzen.
Dann heißen die Fach-Wörter manchmal anders.

In Deutschland gibt es Sozial-Leistungs-Träger.
Die Sozial-Leistungs-Träger helfen Menschen.
Die Sozial-Leistungs-Träger sagen:
AT sind technische Arbeits-Hilfen.
Oder AT sind Hilfs-Mittel.

Der Begriff Assistive Technologie ist die deutsche Übersetzung des englischen Begriffs assistive technology (AT). Assistive Technologie ist ein weit gefasster Sammelbegriff für unterstützende Produkte (Hilfsmittel) einschließlich der zugehörigen Systeme und Dienstleistungsprozesse im Zusammenhang mit der geeigneten Auswahl, Bereitstellung und Anwendung (Quelle: WHO).

Ziel assistiver Technologien

Ziel ist es, einstellungs- und umweltbedingte Barrieren zu überwinden, um die funktionale Gesundheit und die Teilhabe von Menschen mit dauerhaften oder vorübergehenden sensorischen, motorischen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigungen in allen Lebensphasen und Lebensbereichen zu unterstützen und zu verbessern sowie Beeinträchtigungen vorzubeugen.

Der Begriff umfasst nicht nur

  • speziell angefertigte oder angepasste Produkte wie Geräte (z. B. Rollstühle, Stifthalter),
  • elektronische Hard- und Software (z. B. Lernsoftware, Braillezeilen) oder
  • bauliche Vorrichtungen zur Gestaltung der physischen Umgebung (z. B. Aufzüge, Armaturen) verstanden,

sondern es werden auch Möglichkeiten der Anpassbarkeit (adaptability) und Zugänglichkeit (accessibility) von Produkten im universellen Design berücksichtigt. Die Produkte können technisch einfach (low-tech) bis hochkomplex (high-tech) sein.

Abgrenzung zu anderen Begriffen

Je nach Verwendungszweck oder rechtlichen Rahmenbedingungen können die Begriffe in verschiedenen Ländern unterschiedlich verwendet und spezifiziert werden.

Im deutschen Sprachgebrauch wird assistive Technologie in der Regel enger gefasst und bezieht sich auf speziell für Menschen mit Behinderungen entwickelte Hard- und Software zur barrierefreien Nutzung von Informationstechnologien, wie zum Beispiel Screenreader, Vergrößerungssoftware oder Spracheingabesoftware.

Darüber hinaus werden in Deutschland häufig weitere Begriffe wie Hilfsmittel, technische Arbeitshilfen, technische Hilfsmittel oder aufgrund der zunehmende Digitalisierung auch digitale Assistenzsysteme verwendet. Die uneinheitliche Begrifflichkeit ist unter anderem auf die unterschiedlichen Anwendungskontexte zurückzuführen. So können assistive Technologien aus Sicht der einzelnen Sozialleistungsträger in Deutschland im Rahmen der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) technische Arbeitshilfen im Sinne des § 49 Abs. 8 Nr. 5 SGB IX sein. Im Leistungsbereich der medizinischen Rehabilitation ist hingegen der Begriff des Hilfsmittesl wie in § 47 SGB IX oder § 33 SGB V festgeschrieben.

(pt) 2022