Aus- und Weiterbildungsgesetz
Das Gesetz zu Stärkung von Aus- und Weiterbildung (kurz: Aus- und Weiterbildungsgesetz) ist am 1. April 2024 in Kraft getreten. Mit dem Aus- und Weiterbildungsgesetz beabsichtigt der Gesetzgeber, „die Förderinstrumente der Arbeitsmarktpolitik für Beschäftigte und Ausbildungssuchende weiterzuentwickeln, um der beschleunigten Transformation der Arbeitswelt zu begegnen, strukturwandelbedingte Arbeitslosigkeit zu vermeiden, Weiterbildung zu stärken und die Fachkräftebasis zu sichern“. Als neues Instrument der Förderung wurde mit dem Gesetz unter anderem das Qualifizierungsgeld eingeführt.
Überblick über die Änderungen im SGB III durch Aus- und Weiterbildungsgesetz
Inkrafttreten am Tag nach Verkündung zum 21. Juli 2023:
- Verlängerung der Regelungen in § 106a SGB III – berufliche Weiterbildung während Kurzarbeit.
Inkrafttreten zum 1. April 2024:
- Einführung des Berufsorientierungspraktikums (§ 48a SGB III),
- Einführung des Mobilitätszuschusses (§ 73a SGB III),
- Neuregelung der Einstiegsqualifizierung (§ 54a SGB III),
- Reform der Weiterbildungsförderung Beschäftigter (§ 82 SGB III),
- Einführung des Qualifizierungsgeldes (§§ 82a bis c SGB III).
Inkrafttreten zum 1. August 2024:
- Regelungen zur außerbetrieblichen Berufsausbildung (§ 76 SGB III).
Rechtsgrundlagen
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Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) – Arbeitsförderung
SGB III Inhaltsübersicht -
Geänderte Gesetzesparagrafen durch Aus- und Weiterbildungsgesetz
Gesetze
Mehr zum Thema bei REHADAT
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Fachliche Weisungen der Bundesagentur für Arbeit zum SGB III
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Weiterbildungsförderung
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Berufsorientierungspraktikum
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Einstiegsqualifizierung
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Mobilitätszuschuss
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Qualifizierungsgeld
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