Ausbildungsgeld
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Ausbildungs-Geld
Das Ausbildungs-Geld ist eine Hilfe von der Bundes-Agentur für Arbeit.
Menschen mit Behinderungen können Ausbildungs-Geld bekommen,
wenn sie
- noch keine Berufs-Ausbildung abgeschlossen haben
- Und kein Übergangs-Geld bekommen
Menschen mit Behinderungen sollen mit dem Ausbildungs-Geld
genug Geld zum Leben haben.
Sie müssen für das Ausbildungs-Geld einen Antrag
bei der Agentur für Arbeit stellen.
In den folgenden Fällen können Sie Ausbildungs-Geld bekommen:
- Sie machen eine Berufs-Ausbildungs-Maßnahme.
Und Sie haben keinen Ausbildungs-Vertrag von einem Arbeit-Geber. - Sie machen eine Berufs-vorbereitende Bildungs-Maßnahme
- Sie machen eine Ausbildung in einer Einrichtung von der beruflichen Rehabilitation
- Sie machen eine Weiter-Bildung in einer Unterstützten Beschäftigung.
Das ist eine Weiter-Bildung an Ihrem Arbeits-Platz.
Sie bekommen dabei Hilfe von einer anderen Person. - Sie machen eine Maßnahme im Eingangs-Verfahren
Oder im Berufs-Bildungs-Bereich in einer Werkstatt für behinderte Menschen
Haben Sie einen Ausbildungs-Vertrag von einem Arbeit-Geber?
Dann bekommen Sie kein Ausbildungs-Geld.
Sie bekommen dann eine Ausbildungs-Vergütung vom Arbeit-Geber.
Die Höhe von dem Ausbildungs-Geld ist in ganz Deutschland gleich.
Aber die Höhe von dem Ausbildungs-Geld ist unterschiedlich.
Das hängt von Ihrem Einkommen ab.
Und es hängt davon ab,
wie Sie wohnen.
Wohnen Sie bei Ihren Eltern?
Oder wohnen Sie mit einem Lebens-Partner zusammen?
Dann bekommen Sie vielleicht weniger Ausbildungs-Geld.
Die Höhe vom Ausbildungs-Geld ändert sich jedes Jahr.
Für das Ausbildungs-Geld gibt es Regeln.
Die Regeln sind fast gleich wie die Regeln für die Berufs-Ausbildungs-Beihilfe.
Aber es gibt auch besondere Regeln für das Ausbildungs-Geld.
Hier werden Schwere Wörter erklärt:
Agentur für Arbeit / Bundes-Agentur für Arbeit
Die Bundes-Agentur für Arbeit hilft Menschen,
die eine Arbeit suchen.
Und sie hilft Menschen,
damit sie ihre Arbeit behalten können.
Die Bundes-Agentur für Arbeit hilft auch Arbeit-Gebern.
Zur Bundes-Agentur für Arbeit gehören alle
Agenturen für Arbeit in Deutschland.
Die Agentur für Arbeit in Ihrem Wohn-Ort ist für Sie zuständig.
Oder eine Agentur für Arbeit in Ihrer Nähe.
Berufs-Ausbildungs-Beihilfe
Die Berufs-Ausbildungs-Beihilfe ist ein Zuschuss
von der Agentur für Arbeit.
Dafür gibt es bestimmte Regeln.
Sie machen eine Ausbildung.
Und Sie wohnen nicht bei Ihren Eltern.
Sie haben wenig Geld.
Vielleicht können Sie dann die Berufs-Ausbildungs-Beihilfe bekommen.
Für die Berufs-Ausbildungs-Beihilfe müssen Sie einen Antrag stellen.
Übergangs-Geld
Das Übergangs-Geld ist eine Leistung für Menschen mit Behinderungen.
Übergangs-Geld können Sie zum Beispiel
von der Agentur für Arbeit bekommen.
Übergangs-Geld können Sie zum Beispiel bekommen,
wenn Sie schon gearbeitet haben.
Und wenn Sie eine Maßnahme der Berufs-Ausbildung
oder Weiter-Bildung machen.
Für das Übergangs-Geld müssen Sie einen Antrag stellen.
In diesen Fällen können Sie Übergangs-Geld bekommen:
- Sie haben in den letzten 3 Jahren mindestens 1 Jahr lang gearbeitet
- Und Ihre Arbeit war versicherungs-pflichtig
- Oder wenn Sie Anspruch auf Arbeitslosen-Geld haben
Werkstatt für behinderte Menschen
Die Abkürzung für Werkstatt für behinderte Menschen ist: WfbM
Viele Menschen mit Behinderungen
bekommen auf dem allgemeinen Arbeits-Markt
keinen Ausbildungs- oder Arbeits-Platz.
Deshalb arbeiten sie in einer WfbM.
WfbM machen die Teilhabe am Arbeits-Leben möglich.
Das heißt:
Sie schaffen Arbeits-Plätze für Menschen mit besonderen Bedürfnissen.
In einer WfbM gibt es verschiedene Arbeits-Plätze.
Die Arbeits-Plätze sind behinderungs-gerecht gestaltet.
Menschen mit Behinderungen bekommen hier
viel Unterstützung bei der Arbeit.
Die WfbM sollen den Werkstatt-Beschäftigten zum Beispiel:
- Passende Arbeits-Plätze anbieten
- Eine gute berufliche Bildung anbieten
- Helfen, ihre Persönlichkeit zu fördern
- Oder den Übergang auf den allgemeinen Arbeits-Markt ermöglichen
Diese Bereiche gibt es in einer WfbM:
- Eingangs-Verfahren
- Berufs-Bildungs-Bereich
- Arbeits-Bereich
- Und Förder- und Betreuungs-Bereich
Das Eingangs-Verfahren
Wenn eine Person neu in die WfbM kommt,
dann macht sie zuerst beim Eingangs-Verfahren mit.
Hier kann sie viele verschiedene Arbeits-Bereiche ausprobieren.
Und sie lernt, wie in der WfbM gearbeitet wird.
Die WfbM prüft in Eingangs-Verfahren zum Beispiel:
- Ob eine Person mit Behinderungen in der WfbM arbeiten kann
- Und wo die Person in der WfbM arbeiten kann
In dem Eingangs-Verfahren bleibt die Person 1 bis 3 Monate.
Dann kommt sie in einen anderen Bereich.
Der Berufs-Bildungs-Bereich:
Hier können Menschen mit Behinderungen verschiedene Sachen lernen.
Dabei werden sie von Fach-Leuten unterstützt.
Denn sie sollen nach der Zeit im Berufs-Bildungs-Bereich
zum Beispiel:
- Eine Ausbildung machen können
- Einen Arbeits-Platz in der Werkstatt bekommen
- Oder auf dem allgemeinen Arbeits-Markt arbeiten können
Im Berufs-Bildungs-Bereich
können Menschen mit Behinderungen auch lernen:
- Dass sie pünktlich bei der Arbeit sein müssen
- Wie sie mit Ihrem Geld umgehen sollen
- Und worauf sie im Straßen-Verkehr achten müssen. Damit ihnen nichts passiert
Der Berufs-Bildung-Bereich dauert 2 Jahre.
Der Arbeits-Bereich
Jeder Mensch mit Behinderungen soll die Arbeit machen,
die er am besten kann.
Dabei wird er in der WfbM von Fach-Leuten unterstützt.
Wenn ein Mensch im Arbeits-Bereich von der WfbM arbeitet,
dann hat er dort einen festen Arbeits-Platz.
Den Arbeits-Platz kann er so lange behalten,
wie er die Arbeit machen kann.
Und für die Arbeit bekommt er Geld.
Der Förder- und Betreuungs-Bereich
Manchmal können Menschen mit Behinderungen nicht in der WfbM arbeiten.
Zum Beispiel:
Weil die Behinderung zu schwer ist.
Dann können sie in eine Förder-Gruppe gehen.
Ausbildungsgeld ist eine Leistung der Bundesagentur für Arbeit für Auszubildende mit Behinderungen zur Sicherstellung des Lebensunterhalts, wenn die Voraussetzungen für den Anspruch auf Übergangsgeld nicht gegeben sind.
Haben Auszubildende mit Behinderungen keinen Anspruch auf Übergangsgeld haben, so können sie ggf. Anspruch auf Ausbildungsgeld haben während
- einer beruflichen Erstausbildung,
- einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme (BvB) einschließlich einer Grundausbildung,
- einer individuellen betrieblichen Qualifizierung im Rahmen der Unterstützten Beschäftigung nach § 55 SGB IX,
- einer Maßnahme im Eingangsverfahren oder im Berufsbildungsbereich einer anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM).
Ausbildungsgeld erhalten im Regelfall junge Menschen mit Behinderungen, die noch keine Berufsausbildung absolviert haben.
Zugrundeliegende Vorschriften
Grundsätzlich gelten für das Ausbildungsgeld die Vorschriften der Berufsausbildungsbeihilfe. Daneben gibt es aber auch besondere Regelungen, die nur für das Ausbildungsgeld gelten. So bei der Festsetzung des Bedarfs des Ausbildungsgeldes und bei der Anrechnung von Einkommen.
Die Höhe des Ausbildungsgeldes ist bundesweit einheitlich geregelt; sie hängt ab vom Alter, Familienstand und der Art der Unterbringung.