Ausbildungsgeld
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Ausbildungs-Geld
Ausbildungs-Geld ist eine Hilfe von der Agentur für Arbeit.
Die Ausbildungs-Geld-Hilfe ist für Menschen mit Behinderungen.
Die Menschen bekommen das Geld,
wenn sie eine Ausbildung machen.
Und wenn sie eine Maßnahme machen.
Eine Maßnahme ist zum Beispiel:
- Eine Erstausbildung.
- Eine Maßnahme im Eingangs-Verfahren.
- Eine Maßnahme im Berufs-Bildungs-Bereich von einer Werkstatt für behinderte Menschen.
Ausbildungsgeld ist eine Leistung der Bundesagentur für Arbeit für Auszubildende mit Behinderungen zur Sicherstellung des Lebensunterhalts, wenn die Voraussetzungen für den Anspruch auf Übergangsgeld nicht gegeben sind.
Haben Auszubildende mit Behinderunge keinen Anspruch auf Übergangsgeld haben, so können sie ggf. Anspruch auf Ausbildungsgeld haben während
- einer beruflichen Erstausbildung,
- einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme (BvB) einschließlich einer Grundausbildung,
- einer individuellen betrieblichen Qualifizierung im Rahmen der Unterstützten Beschäftigung nach § 55 SGB IX,
- einer Maßnahme im Eingangsverfahren oder im Berufsbildungsbereich einer anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM).
Ausbildungsgeld erhalten im Regelfall junge Menschen mit Behinderungen, die noch keine Berufsausbildung absolviert haben.
Zugrundeliegende Vorschriften
Grundsätzlich gelten für das Ausbildungsgeld die Vorschriften der Berufsausbildungsbeihilfe. Daneben gibt es aber auch besondere Regelungen, die nur für das Ausbildungsgeld gelten. So bei der Festsetzung des Bedarfs des Ausbildungsgeldes und bei der Anrechnung von Einkommen.
Die Höhe des Ausbildungsgeldes ist bundesweit einheitlich geregelt; sie hängt ab vom Alter, Familienstand und der Art der Unterbringung.