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Ausbildungsgeld
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Ausbildungs-Geld

Ausbildungs-Geld ist eine Hilfe von der Agentur für Arbeit.

Die Ausbildungs-Geld-Hilfe ist für Menschen mit Behinderungen.

Die Menschen bekommen das Geld,

wenn sie eine Ausbildung machen.

Und wenn sie eine Maßnahme machen.

Eine Maßnahme ist zum Beispiel:

  • Eine Erstausbildung.
  • Eine Maßnahme im Eingangs-Verfahren.
  • Eine Maßnahme im Berufs-Bildungs-Bereich von einer Werkstatt für behinderte Menschen.

Ausbildungsgeld ist eine Leistung der Bundesagentur für Arbeit für Auszubildende mit Behinderung zur Sicherstellung des Lebensunterhalts, wenn die Voraussetzungen für den Anspruch auf Übergangsgeld nicht gegeben sind.

Haben Auszubildende mit Behinderung keinen Anspruch auf Übergangsgeld haben, so können sie ggf. Anspruch auf Ausbildungsgeld haben während

Ausbildungsgeld erhalten im Regelfall junge Menschen mit Behinderung, die noch keine Berufsausbildung absolviert haben.

Zugrundeliegende Vorschriften

Grundsätzlich gelten für das Ausbildungsgeld die Vorschriften der Berufsausbildungsbeihilfe. Daneben gibt es aber auch besondere Regelungen, die nur für das Ausbildungsgeld gelten. So bei der Festsetzung des Bedarfs des Ausbildungsgeldes und bei der Anrechnung von Einkommen. Die Höhe des Ausbildungsgeldes ist bundesweit einheitlich geregelt, hängt aber ab vom Alter, Familienstand und der Art der Unterbringung.

(ml) 2018